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Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026; Parksituation Hinnenberger Straße 16
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ennepetal |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragte am 17.05.2026, die Parksituation an der Hinnenberger Straße 16 zu überprüfen, da Fahrzeuge gehäuft regelwidrig auf dem Gehweg parken und damit Durchfahrten sowie Abbiegevorgänge behindern. Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschloss am 07.10.2026, das Parken auf dieser Höhe mittels Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) zu verbieten. Grund sind Verkehrssicherheitsbedenken, insbesondere die ungehinderte Zufahrt für die Feuerwehr und die Sicht im Kreuzungsbereich.
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Dokument
Extrahierter Text
Ennepetal, 22.09.2026
BESCHLUSSVORLAGE
NR. 2026/0669
Fachbereich: FB 2 - Ordnung, Bürgerdienste Aktenzeichen: Fb 2-32-Roh
und Bildung
Beteiligte Fachbereiche:
Lauf der Vorlage Zuständiges Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus
Beschluss Ausschuss für Schule, Bildung und 07.10.2026 öffentlich
Verkehr
Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2026
Überprüfung geeigneter Maßnahmen zur Parksituation im Kreuzungsbereich
Hinnenberger Straße / Ecke Hangstraße, hier: Parken vor dem Haus Hinnenberger Straße
16
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Verkehr beschließt, das Parken auf Höhe der
Hausnummer 16 mittels VZ 283 (absolutes Haltverbot) zu verbieten.
Begründung:
Am 17.05.2026 wurde durch die CDU-Fraktion beantragt, die Parksituation im
Kreuzungsbereich der Hinnenberger Straße / Ecke Hangstraße, vorliegend das Parken auf
Höhe des Hauses Nummer 16, zu überprüfen.
Angeregt wurde die Ausweisung von Sperrflächen. Alternativ wurde die Erlaubnis des Parkens
auf einem Teil des Gehweges unter Zuhilfenahme eines Verkehrsspiegels proponiert.
Derzeit werden gehäuft verkehrsrechtliche Verstöße festgestellt, indem Fahrzeuge auf Höhe
der Hausnummer 16 auf dem Gehweg parken. Hierdurch werden die Durchfahrt sowie
Abbiegevorgänge erheblich erschwert.
Die Erlaubnis des Parkens auf einem Teil des Gehweges unter Zuhilfenahme eines
Verkehrsspiegels ist vorliegend nicht geboten.
Für die Einfahrt in die Hangstraße benötigt die Feuerwehr einen freien Einmündungsbereich
ohne Einschränkungen der Fahrbahnbreite. Die Feuerwehr gibt zudem bekannt, dass am Ende
der Hangstraße die Zufahrt zur Drehleiterstellfläche für das Hochhaus Hinnenberger Straße 45
liegt, sodass die ungehinderte Zufahrt eine erhöhte Relevanz aufweist.
Nach Prüfung der örtlichen Situation teilt der Betriebshof mit, dass der Anregung des Parkens
auf einem Teil des Gehweges ebenfalls nicht zugestimmt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung wird daher beabsichtigt, das Parken mittels VZ 283 zu untersagen.
Die Anordnung des VZ 283 ist verhältnismäßig. Insbesondere überwiegt der Zugewinn der
Verkehrssicherheit dem öffentlichen Interesse an zusätzlichen Parkplätzen.
Haltende oder parkende Fahrzeuge können im Bereich einer unübersichtlichen Straßenstelle
die ohnehin eingeschränkte Sicht zusätzlich beeinträchtigen. Für den fließenden Verkehr
können dadurch Begegnungsvorgänge, das rechtzeitige Erkennen entgegenkommender
Fahrzeuge sowie die Reaktion auf Fußgänger und Radfahrer erschwert werden.
Die örtliche Situation ist somit durch das Zusammentreffen mehrerer verkehrsrechtlich
besonders relevanter Bereiche geprägt. Diese Kombination verdeutlicht umso mehr die
verkehrsrechtliche Bedeutung des Bereichs und die Notwendigkeit, die vorhandene
Verkehrsfläche von haltenden und parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Finanzielle/Personelle Auswirkungen/Restbudget:
Die Kosten für Material und Betriebshofeinsatz belaufen sich auf ca. 500 Euro.
Klimacheck:
Auswirkung nicht ermittelbar
Anlage/n:
Antrag CDU-Fraktion; Hinnenberger Straße 17.05.2026
Text aus PDF extrahiert