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Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, 2 Fahrradstellplätze und Abbruch eines Schuppens auf Flst. Nr. 425, Horber Straße in Empfingen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeEmpfingen
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Carport und zwei Fahrradstellplätzen auf Flurstück 425 in der Horber Straße in Empfingen; ein vorhandener Schuppen soll abgerissen werden. Das Gebäude mit Satteldach (5,32 m Höhe, 25° Neigung) wird in zweiter Reihe errichtet und nach Standortverlagerung und Abbruchforderung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Der Gemeinderat erteilte das städtebauliche Einvernehmen.

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GemeinderatEmpfingen Sitzungsvorlageöffentlich 2026/GR/045 Sitzung:22.09.2026 Aktenzeichen:632.61 Bearbeiter:TheoWalz NeubaueinesEinfamilienwohnhausesmitCarport,2FahrradstellplätzeundAbbrucheines SchuppensaufFlst.Nr.425,HorberStraßeinEmpfingen Bezug: Anlagen: -Anlage1:Lageplan -Anlage2: AnsichtNordwestNordost -Anlage3:AnsichtSüdostSüdwest -Anlage4:Schnitt -Anlage5:Angrenzer(nicht-öffentlich) Beschlussantrag: DieGemeindeerteiltdasstädtebaulicheEinvernehmenzumAntragaufNeubaueines EinfamilienwohnhausesmitCarport,2FahrradstellplätzeundAbbrucheinesSchuppensauf Flst.Nr.425,HorberStraßeinEmpfingen. EinmaligefinanzielleAuswirkungen: einmaligefinanzielleAuswirkungen Höhe(inEUR): Kostenstelle/Investitionsauftrag: keineeinmaligenfinanziellenAuswirkungen FinanzielleAuswirkungeninderFolge: finanzielleAuswirkungeninderFolge keinefinanziellenAuswirkungen Seite1von2 ERLÄUTERUNGENZUMBESCHLUSSANTRAG: DieBauherrinplantdenNeubaueinesEinfamilienwohnhausesmitCarport,2 FahrradstellplätzeundAbbrucheinesSchuppensaufFlst.Nr.425,HorberStraßein Empfingen.DasBauvorhabensollinzweiterReiheerrichtetwerden.Dieplanungsrechtliche Beurteilungrichtetsichnach§34Baugesetzbuch.DasBauvorhabengrenztanden Außenbereichan. ImunüberplantenInnenbereichisteinVorhabenzulässig,wennessichnachArtundMaß derbaulichenNutzung,derBauweiseundderGrundstücksflächedieüberbautwerdensoll, indieEigenartdernäherenUmgebungeinfügtunddieErschließunggesichertist.Die AnforderungenangesundeWohn-undArbeitsverhältnissemüssengewahrtbleiben.Das Ortsbilddarfnichtbeeinträchtigtwerden. DaseingeschossigeWohngebäudeerhälteinSatteldachmit25°GradDachneigung,beieiner Höhevon5,32m.InderUmgebungstehenzwarüberwiegenddeutlichhöhereGebäude, aberaufgrundderLageinzweiterReihe,hältdieVerwaltungeinEinfügenfürmöglich.Der CarporterhälteinPultdachmiteinerDachneigungvon3°Grad. AufgrundderLageangrenzendandenAußenbereichwurdebereitsimVorfelddieUntere NaturschutzbehördezudiesemBauvorhabenangehört.NacheinerVerschiebungdes Standorts(näherinRichtungHorberStraße)aufHöhedesbestehendenWohngebäudes HorberStraße64sowieForderungnachAbbruchdesbestehendenSchuppensaufFlurstück Nr.425,kanndieFachbehördezustimmen.DieHinterkantedesneuenWohngebäudeswird etwaeinenAbstandvon55mzurHorberStraßehaben. DieErschließungerfolgtteilweiseüberdasFlurstückNr.427,hieristeinGeh-,Fahr-und Leitungsrechtvorgesehen. Seite2von2

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