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Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, 2 Fahrradstellplätze und Abbruch eines Schuppens auf Flst. Nr. 425, Horber Straße in Empfingen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Empfingen |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Bauherr plant den Neubau eines eingeschossigen Einfamilienwohnhauses mit Carport und zwei Fahrradstellplätzen auf Flurstück 425 in der Horber Straße in Empfingen; ein vorhandener Schuppen soll abgerissen werden. Das Gebäude mit Satteldach (5,32 m Höhe, 25° Neigung) wird in zweiter Reihe errichtet und nach Standortverlagerung und Abbruchforderung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt. Der Gemeinderat erteilte das städtebauliche Einvernehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
GemeinderatEmpfingen
Sitzungsvorlageöffentlich
2026/GR/045
Sitzung:22.09.2026
Aktenzeichen:632.61
Bearbeiter:TheoWalz
NeubaueinesEinfamilienwohnhausesmitCarport,2FahrradstellplätzeundAbbrucheines
SchuppensaufFlst.Nr.425,HorberStraßeinEmpfingen
Bezug:
Anlagen: -Anlage1:Lageplan
-Anlage2: AnsichtNordwestNordost
-Anlage3:AnsichtSüdostSüdwest
-Anlage4:Schnitt
-Anlage5:Angrenzer(nicht-öffentlich)
Beschlussantrag:
DieGemeindeerteiltdasstädtebaulicheEinvernehmenzumAntragaufNeubaueines
EinfamilienwohnhausesmitCarport,2FahrradstellplätzeundAbbrucheinesSchuppensauf
Flst.Nr.425,HorberStraßeinEmpfingen.
EinmaligefinanzielleAuswirkungen:
einmaligefinanzielleAuswirkungen
Höhe(inEUR):
Kostenstelle/Investitionsauftrag:
keineeinmaligenfinanziellenAuswirkungen
FinanzielleAuswirkungeninderFolge:
finanzielleAuswirkungeninderFolge
keinefinanziellenAuswirkungen
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ERLÄUTERUNGENZUMBESCHLUSSANTRAG:
DieBauherrinplantdenNeubaueinesEinfamilienwohnhausesmitCarport,2
FahrradstellplätzeundAbbrucheinesSchuppensaufFlst.Nr.425,HorberStraßein
Empfingen.DasBauvorhabensollinzweiterReiheerrichtetwerden.Dieplanungsrechtliche
Beurteilungrichtetsichnach§34Baugesetzbuch.DasBauvorhabengrenztanden
Außenbereichan.
ImunüberplantenInnenbereichisteinVorhabenzulässig,wennessichnachArtundMaß
derbaulichenNutzung,derBauweiseundderGrundstücksflächedieüberbautwerdensoll,
indieEigenartdernäherenUmgebungeinfügtunddieErschließunggesichertist.Die
AnforderungenangesundeWohn-undArbeitsverhältnissemüssengewahrtbleiben.Das
Ortsbilddarfnichtbeeinträchtigtwerden.
DaseingeschossigeWohngebäudeerhälteinSatteldachmit25°GradDachneigung,beieiner
Höhevon5,32m.InderUmgebungstehenzwarüberwiegenddeutlichhöhereGebäude,
aberaufgrundderLageinzweiterReihe,hältdieVerwaltungeinEinfügenfürmöglich.Der
CarporterhälteinPultdachmiteinerDachneigungvon3°Grad.
AufgrundderLageangrenzendandenAußenbereichwurdebereitsimVorfelddieUntere
NaturschutzbehördezudiesemBauvorhabenangehört.NacheinerVerschiebungdes
Standorts(näherinRichtungHorberStraße)aufHöhedesbestehendenWohngebäudes
HorberStraße64sowieForderungnachAbbruchdesbestehendenSchuppensaufFlurstück
Nr.425,kanndieFachbehördezustimmen.DieHinterkantedesneuenWohngebäudeswird
etwaeinenAbstandvon55mzurHorberStraßehaben.
DieErschließungerfolgtteilweiseüberdasFlurstückNr.427,hieristeinGeh-,Fahr-und
Leitungsrechtvorgesehen.
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