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Vereinbarung über den Neubau der Biehrerhofbrücke im Rahmen der Flurneuordnung

Angenommen13 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeElzach
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Elzach plant im Rahmen der Flurneuordnung in Oberprechtal den Neubau der Biehrerhofbrücke mit geschätzten Gesamtkosten von 576.000 Euro. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von 86.400 Euro, der durch Rückzahlungen aus vorherigen Brückenbaumaßnahmen gedeckt wird. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zum Brückenneubau zu; nach Fertigstellung geht die Brücke in Eigentum und Unterhaltslast der Stadt über.

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STADT ELZACH Hauptstraße 69 79215 Elzach Beschlussvorlage Vorlage Nr.: 2026-297-RA Amt: Rechnungsamt Datum: 04.09.2026 Erstellt von: Julian Bührer AZ: Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 22.09.2026 öffentlich Vereinbarung über den Neubau der Biehrerhofbrücke im Rahmen der Flurneuordnung Sachverhalt: Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens in Oberprechtal ist ein Neubau der Biehrerhofbrücke geplant. Die Voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 576.000,- Euro geschätzt. Dem stehen voraussichtliche Zuschüsse von 489.600,- Euro (85 %) gegenüber. Es verbleibt ein Eigenanteil der Stadt i.H.v. 86.400,- Euro. Dieser Anteil ist aus dem städtischen Haushalt bereitzustellen. Zuletzt wurden im Rahmen des Verfahrens die Neubauten der Haasenhofbrücke und der Vogtshofbrücke umgesetzt. Hierfür wurde im Jahr 2023 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 326.268,- Euro bzw. 99.054,- Euro aus dem städtischen Haushalt geleistet. Die Endabrechnung für die beiden Brücken liegt aktuell noch nicht vor, es zeichnet sich jedoch ab, dass mit einer höheren Rückzahlung zu rechnen ist. Diese wird ausreichen, um die Kostenbeteiligung der Stadt Elzach an der neu geplanten Biehrerhofbrücke zu decken. Es muss deshalb für den Neubau der Biehrerhofbrücke kein zusätzlicher Zuschuss ausgezahlt werden. Gleichzeitig entfällt oder reduziert sich dadurch jedoch die Rückzahlung des bereits für die anderen Brücken geleisteten Zuschuss. Nach Abschluss der Maßnahme wird die Biehrerhofbrücke in das Eigentum der Stadt übergehen. Damit wird die Brücke auch in die Unterhaltslast der Stadt übergehen, sodass künftige Sanierungsmaßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind. Finanzielle Auswirkungen: 86.400,- Euro; Verrechnung mit bereits geleisteten Zuschüssen und Verzicht auf Rückzahlungen in entsprechender Höhe. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung über den Neubau der Biehrerhofbrücke im Rahmen der Flurneuordnung zu. Anlagen: - Vereinbarung über die Zustimmung zum Neubau der Biehrerhofbrücke - Plan Bauvorhaben

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