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Vereinbarung über den Neubau der Biehrerhofbrücke im Rahmen der Flurneuordnung
Angenommen13 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Elzach |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Elzach plant im Rahmen der Flurneuordnung in Oberprechtal den Neubau der Biehrerhofbrücke mit geschätzten Gesamtkosten von 576.000 Euro. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von 86.400 Euro, der durch Rückzahlungen aus vorherigen Brückenbaumaßnahmen gedeckt wird. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung zum Brückenneubau zu; nach Fertigstellung geht die Brücke in Eigentum und Unterhaltslast der Stadt über.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT ELZACH
Hauptstraße 69
79215 Elzach
Beschlussvorlage
Vorlage Nr.: 2026-297-RA
Amt: Rechnungsamt Datum: 04.09.2026
Erstellt von: Julian Bührer AZ:
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 22.09.2026 öffentlich
Vereinbarung über den Neubau der Biehrerhofbrücke im Rahmen der
Flurneuordnung
Sachverhalt:
Im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens in Oberprechtal ist ein Neubau der
Biehrerhofbrücke geplant.
Die Voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 576.000,- Euro geschätzt.
Dem stehen voraussichtliche Zuschüsse von 489.600,- Euro (85 %) gegenüber. Es verbleibt
ein Eigenanteil der Stadt i.H.v. 86.400,- Euro. Dieser Anteil ist aus dem städtischen Haushalt
bereitzustellen.
Zuletzt wurden im Rahmen des Verfahrens die Neubauten der Haasenhofbrücke und der
Vogtshofbrücke umgesetzt. Hierfür wurde im Jahr 2023 eine Kostenbeteiligung in Höhe von
326.268,- Euro bzw. 99.054,- Euro aus dem städtischen Haushalt geleistet.
Die Endabrechnung für die beiden Brücken liegt aktuell noch nicht vor, es zeichnet sich
jedoch ab, dass mit einer höheren Rückzahlung zu rechnen ist. Diese wird ausreichen, um
die Kostenbeteiligung der Stadt Elzach an der neu geplanten Biehrerhofbrücke zu decken.
Es muss deshalb für den Neubau der Biehrerhofbrücke kein zusätzlicher Zuschuss
ausgezahlt werden. Gleichzeitig entfällt oder reduziert sich dadurch jedoch die Rückzahlung
des bereits für die anderen Brücken geleisteten Zuschuss.
Nach Abschluss der Maßnahme wird die Biehrerhofbrücke in das Eigentum der Stadt
übergehen. Damit wird die Brücke auch in die Unterhaltslast der Stadt übergehen, sodass
künftige Sanierungsmaßnahmen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind.
Finanzielle Auswirkungen:
86.400,- Euro; Verrechnung mit bereits geleisteten Zuschüssen und Verzicht auf
Rückzahlungen in entsprechender Höhe.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung über den Neubau
der Biehrerhofbrücke im Rahmen der Flurneuordnung zu.
Anlagen:
- Vereinbarung über die Zustimmung zum Neubau der Biehrerhofbrücke
- Plan Bauvorhaben
Text aus PDF extrahiert