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Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEisenbach (Hochschwarzwald)
Datum2026-09-16
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Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/067/2026 Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 18.08.2026 Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 16.09.2026 öffentlich Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg Sachverhalt: Der Antragsteller beabsichtigt die auf dem Grundstück bestehende Garage mit einem Stellplatz durch eine größere Garage mit 4 Stellplätzen zu ersetzen. Das Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Nach Auffassung der Verwaltung ist dies der Fall. Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bestehen von Seiten der Gemeindeverwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg, wird zugestimmt. Anlagen: Planunterlagen

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