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Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenbach (Hochschwarzwald) |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/067/2026
Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 18.08.2026
Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 16.09.2026 öffentlich
Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten
Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg
Sachverhalt:
Der Antragsteller beabsichtigt die auf dem Grundstück bestehende Garage mit einem
Stellplatz durch eine größere Garage mit 4 Stellplätzen zu ersetzen.
Das Grundstück liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügt. Nach Auffassung der Verwaltung ist dies der
Fall.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB bestehen von Seiten der
Gemeindeverwaltung keine Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag vom 17. August 2026 zur Errichtung einer Garage auf dem bebauten
Grundstück Flst. Nr. 266/36 der Gemarkung Eisenbach, Oberer Herrenberg, wird
zugestimmt.
Anlagen:
Planunterlagen
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