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Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand zu einem Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung Oberbränd, Mühlsteinweg

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeEisenbach (Hochschwarzwald)
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Antragsteller beabsichtigen, eine bestehende Stützwand auf dem Grundstück Flst. Nr. 76/14 in Oberbränd zu erweitern und als Rückwand für einen neuen Carport zu nutzen. Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan „Oberbränd West" festgesetzten Baugrenzen und Garagenzonen. Die Verwaltung sieht keine Bedenken, da bereits zahlreiche Garagen außerhalb der Baugrenzen im Gebiet existieren. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und einer erforderlichen Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen zu.

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Dokument

Extrahierter Text

Sitzungsvorlage Vorlage Nr.: SV/068/2026 Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 18.08.2026 Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21 Beratungsfolge Termin Behandlung Gemeinderat 16.09.2026 öffentlich Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand zu einem Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung Oberbränd, Mühlsteinweg Sachverhalt: Die Antragsteller beabsichtigen auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 im Ortsteil Oberbränd, Mühlsteinweg, die bestehende Stützwand zu erweitern. Diese soll als Rückwand für einen neuen Carport dienen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberbränd West“ vom 1. April 1994. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Garagen nur innerhalb der Baugrenzen und der festgesetzten Garagenzonen zulässig sind. Im Bebauungsplangebiet gibt es schon zahlreiche Garagen außerhalb der Baugrenzen, weshalb die Verwaltung die Grundzüge der Planung durch die Erteilung einer weiteren Befreiung nicht gefährdet sieht. Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB und der Erteilung der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Erstellung des Carports außerhalb des Baufensters bestehen von Seiten der Gemeindeverwaltung keinerlei Bedenken. Beschlussvorschlag: Dem Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand zu einem Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung Oberbränd, Mühlsteinweg, wird zugestimmt. Einer etwaige notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberbränd-West“ wird ebenfalls zugstimmt. Anlagen: Planunterlagen

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