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Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand zu einem Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung Oberbränd, Mühlsteinweg
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Eisenbach (Hochschwarzwald) |
| Datum | 2026-09-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Antragsteller beabsichtigen, eine bestehende Stützwand auf dem Grundstück Flst. Nr. 76/14 in Oberbränd zu erweitern und als Rückwand für einen neuen Carport zu nutzen. Das Vorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan „Oberbränd West" festgesetzten Baugrenzen und Garagenzonen. Die Verwaltung sieht keine Bedenken, da bereits zahlreiche Garagen außerhalb der Baugrenzen im Gebiet existieren. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag und einer erforderlichen Befreiung von den Bebauungsplanfestsetzungen zu.
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Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
Vorlage Nr.: SV/068/2026
Bereich: Hauptamt/Bauamt Datum: 18.08.2026
Bearbeiter: Heiko Riesterer AZ: 632.21
Beratungsfolge Termin Behandlung
Gemeinderat 16.09.2026 öffentlich
Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand
zu einem Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung
Oberbränd, Mühlsteinweg
Sachverhalt:
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 im Ortsteil
Oberbränd, Mühlsteinweg, die bestehende Stützwand zu erweitern. Diese soll als Rückwand
für einen neuen Carport dienen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberbränd West“ vom 1. April
1994. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass Garagen nur innerhalb der Baugrenzen und der
festgesetzten Garagenzonen zulässig sind. Im Bebauungsplangebiet gibt es schon
zahlreiche Garagen außerhalb der Baugrenzen, weshalb die Verwaltung die Grundzüge der
Planung durch die Erteilung einer weiteren Befreiung nicht gefährdet sieht.
Gegen die Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB und der Erteilung der
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Erstellung des Carports
außerhalb des Baufensters bestehen von Seiten der Gemeindeverwaltung keinerlei
Bedenken.
Beschlussvorschlag:
Dem Bauantrag vom 12. August 2026 zur Erweiterung der bestehenden Stützwand zu einem
Carport auf dem bebauten Grundstück Flst. Nr. 76/14 der Gemarkung Oberbränd,
Mühlsteinweg, wird zugestimmt.
Einer etwaige notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Oberbränd-West“ wird ebenfalls zugstimmt.
Anlagen:
Planunterlagen
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