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1. Änderung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche Bürgerpark
Angenommen14 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dußlingen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Dußlingen passt die seit 2016 geltende Benutzungsordnung für Pavillon und Freifläche im Bürgerpark an. Hauptänderungen sind: Kosten für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung werden in tatsächlicher Höhe abgerechnet, gaststättenrechtliche Anforderungen werden durch eine Anzeigepflicht ersetzt, und Mitarbeitendennamen werden durch Funktionsbezeichnungen ersetzt. Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung einstimmig an.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Drucksache: 2026/084
Amt: Finanzen und Technik
AZ: 022.31:GRÖ 24.09.2026
Verfasser: Wuchter, Martina; Rieker, Stefanie
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
24.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Tagesordnungspunkt:
1. Änderung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche Bürgerpark
Sachverhalt/Begründung:
Zum 23.04.2016 trat die Benutzungsordnung für den Pavillon und die Freifläche am Bürgerpark in
Kraft. Damit steht der Pavillon sowie die davor befindliche Freifläche für das kulturelle und
gesellschaftliche Leben in Dußlingen zur Verfügung.
Veranstalter können entsprechend den Vorgaben gegen Entrichtung einer Benutzungsgebühr von
der Gemeinde überlassen bekommen. Nach 10 Jahren soll nun die erste Anpassung der
Benutzungsordnung vorgenommen werden, es sollen daher die folgenden Punkte angepasst
werden:
§ 6 Benutzungsgebühren
DieGemeindeDußlingenunterhälteineVeranstalterhaftpflichtversicherung.SoweitderVeranstalter
/ Verein keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, wird diese über die Gemeinde
Dußlingen gestellt.
Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in tatsächlicher Höhe in Rechnung
gestellt.
Absatz 3 wird wie folgt eingefügt:
„DieAuslagenfürdieVeranstalterhaftpflichtversicherungsindnachdentatsächlichenKostenandie
Gemeinde Dußlingen zu entrichten.“
Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4
Antragsformular
Da seit 2026 das Einholen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis entfällt, wird der entsprechende
Wortlaut auf die nun erforderliche Anzeige abgeändert.
Ebenfalls wird auf die bisher namentliche Nennung der zuständigen Mitarbeitenden der
Gemeindeverwaltung verzichtet und dies mit Funktionsbezeichnungen ersetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für den Pavillon und die
Freifläche am Bürgerpark entsprechend der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung.
Anlage 1 öffentlich Änderungssatzung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche am
Bürgerpark
Text aus PDF extrahiert