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1. Änderung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche Bürgerpark

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDußlingen
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Dußlingen passt die seit 2016 geltende Benutzungsordnung für Pavillon und Freifläche im Bürgerpark an. Hauptänderungen sind: Kosten für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung werden in tatsächlicher Höhe abgerechnet, gaststättenrechtliche Anforderungen werden durch eine Anzeigepflicht ersetzt, und Mitarbeitendennamen werden durch Funktionsbezeichnungen ersetzt. Der Gemeinderat beschloss die Änderungssatzung einstimmig an.

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Beschlussvorlage Drucksache: 2026/084 Amt: Finanzen und Technik AZ: 022.31:GRÖ 24.09.2026 Verfasser: Wuchter, Martina; Rieker, Stefanie Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 24.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Tagesordnungspunkt: 1. Änderung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche Bürgerpark Sachverhalt/Begründung: Zum 23.04.2016 trat die Benutzungsordnung für den Pavillon und die Freifläche am Bürgerpark in Kraft. Damit steht der Pavillon sowie die davor befindliche Freifläche für das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Dußlingen zur Verfügung. Veranstalter können entsprechend den Vorgaben gegen Entrichtung einer Benutzungsgebühr von der Gemeinde überlassen bekommen. Nach 10 Jahren soll nun die erste Anpassung der Benutzungsordnung vorgenommen werden, es sollen daher die folgenden Punkte angepasst werden: § 6 Benutzungsgebühren DieGemeindeDußlingenunterhälteineVeranstalterhaftpflichtversicherung.SoweitderVeranstalter / Verein keine entsprechende Versicherung vorweisen kann, wird diese über die Gemeinde Dußlingen gestellt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Veranstalter in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Absatz 3 wird wie folgt eingefügt: „DieAuslagenfürdieVeranstalterhaftpflichtversicherungsindnachdentatsächlichenKostenandie Gemeinde Dußlingen zu entrichten.“ Der bisherige Absatz 3 wird zu Absatz 4 Antragsformular Da seit 2026 das Einholen einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis entfällt, wird der entsprechende Wortlaut auf die nun erforderliche Anzeige abgeändert. Ebenfalls wird auf die bisher namentliche Nennung der zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung verzichtet und dies mit Funktionsbezeichnungen ersetzt. Finanzielle Auswirkungen: Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Benutzungsordnung für den Pavillon und die Freifläche am Bürgerpark entsprechend der in Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung. Anlage 1 öffentlich Änderungssatzung der Benutzungsordnung Pavillon und Freifläche am Bürgerpark

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