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Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd"

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDußlingen
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Dußlingen beschließt, vorbereitende Untersuchungen für ein neues Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd" einzuleiten. Ziel ist die Modernisierung der privaten Bausubstanz und Neugestaltung öffentlicher Räume basierend auf dem Gemeindeentwicklungskonzept 2040. Die Untersuchungen dienen der Bestandsaufnahme, Bedarfsermittlung und Aktivierung privater Mitwirkung durch Eigentümerbefragung. Nach Abschluss der Untersuchungen können Sanierungssatzung und Fördermittelabruf erfolgen.

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Beschlussvorlage Drucksache: 2026/082 Amt: Hauptamt und Bauverwaltung AZ: 022.31:GRÖ 24.09.2026 Verfasser: Makowski, Laura Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 24.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Tagesordnungspunkt: Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd " Beginn der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB Sachverhalt/Begründung: Mit der Evaluierung und Fortschreibung des Gemeindeentwicklungskonzepts | Dußlingen 2040 und des gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wird die ganzheitliche Strategie zur Gemeindeentwicklung für die nächsten Jahre formuliert. Aufbauend auf die Klausurtagung im Jahr 2026 wurden im Rahmen des Prozesses die Ziele und Maßnahmen für die Weiterentwicklung der Gesamtgemeinde Dußlingen sowie speziell für den Bereich „Ortsmitte Süd“ konkret erarbeitet. Zur Umsetzung der Ziele ist im Gemeindeentwicklungskonzept das zentrale Projekt „Neues Sanierungsgebiet ausweisen“ vorgesehen. Der Bereich „Ortsmitte Süd“ bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der künftigen städtebaulichen Entwicklung. Der Fokus liegt auf der Modernisierung privater Bausubstanz, da hier ein großer städtebaulicher Missstand festgestellt wurde. Dieser Missstand soll mit Hilfe der Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer bestätigt und die Sanierungsabsichten herausgefunden werden. DanebenbietetdieNeugestaltungöffentlicherRäumegroßePotentiale,wobeiderSchwerpunktauf der Verbesserung von Wegeverbindungen liegt. Bei allen geplanten Maßnahmen sollen die Grundprinzipien der mehrfachen Innenentwicklung, ökologischer Ziele und der Anpassung an den Klimawandel Rechnung getragen werden. Zur Vorbereitung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind gemäß § 141 BauGB vorbereitendeUntersuchungen(VU)durchzuführen.DiesedienendervertieftenBestandsaufnahme, der Ermittlung des Sanierungsbedarfs sowie der Prüfung der Durchführbarkeit und möglicher Auswirkungen der Sanierung. Ziel der vorbereitenden Untersuchungen ist insbesondere die Konkretisierung der Maßnahmen und Kosten,dieAktivierungprivaterMitwirkungsbereitschaft(u.a.durcheineEigentümerbefragungnach § 138 BauGB) sowie der Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber, dass eine zeitnahe Umsetzung erfolgen kann. Der Beschluss des Gemeinderats ist erforderlich, um die vorbereitenden Untersuchungen formal einzuleiten. Erst nach deren Abschluss und dem Erlass der Sanierungssatzung können öffentliche und private Maßnahmen umgesetzt und Fördermittel abgerufen werden. Geplant ist vorab die Eigentümerbefragung durchzuführen und die weiteren notwendigen Schritte der VU, sobald das Gebiet in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen wurde. Frau Annette Kialunda und Herr Niklas Slowy werden in der Sitzung anwesend sein, und den konkreten Ablauf zu erläutern. Finanzielle Auswirkungen: Die Mittel stehen im Haushalt 2026 zur Verfügung. ) Beschlussvorschlag: 1. Für das Gebiet „Ortsmitte Süd“ in Dußlingen wird der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung ist im beiliegenden LageplandesBürosReschlStadtentwicklungvomAugust2026(Anlage1)dargestellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungengemäß§141Abs.3BauGBortsüblichbekanntzumachen. . Anlage 1 öffentlich Abgrenzung neues Gebiet

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