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Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd"

Angenommen14 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDußlingen
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt Handlungskonzept und Maßnahmenplan für das Gemeindeentwicklungskonzept „Dußlingen 2040" sowie Lageplan, Kosten- und Finanzierungsübersicht für das neue Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd". Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm fristgerecht bis November 2026 einzureichen. Das Sanierungsgebiet konzentriert sich auf private Maßnahmen, die Gemeinde wertet jedoch ihre eigenen Flächen auf.

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Beschlussvorlage Drucksache: 2026/081/1 Amt: Hauptamt und Bauverwaltung AZ: 022.31:GRÖ 24.09.2026 Verfasser: Makowski, Laura Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 24.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich Tagesordnungspunkt: Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd" Beschlussfassung über das Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) und das gebietsbezogene städtebauliche Entwicklungskonzept (GISEK) Sachverhalt/Begründung: Aufgrund der Urlaubszeit konnten nicht alle Unterlagen rechtzeitig für die endgültige Beschlussfassung über das GEK sowie das GISEK fertiggestellt werden. DamitderAntragzurAufnahmeindasStädteförderprogrammjedochfristgerechtzum2.November 2026gestelltwerdenkann,wirdinderSeptember-SitzungüberalleerforderlichenAntragsunterlagen beschlossen. Für das GEK, sollen neben dem Handlungskonzept (Anlage 1), das der Gemeinderat in der Klausurtagung aufgestellt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Beteiligungsveranstaltung ergänzt undderGemeinderatwiederuminseinerSitzungam9.Juli2026priorisierthat,derMaßnahmenplan (Anlage2) beschlossen werden. Der Maßnahmenplanfungiert als grober Umsetzungsplan, ergänzt durch eine Zeitschiene. Diese Pläne beziehen sich auf die Gesamtgemeinde und sind eine Weiterführung des „Ortsentwicklungskonzepts 2030“. Der ausführliche und endgültige Abschlussbericht zum GEK wird dem Gemeinderat voraussichtlich in seiner Sitzung im November 2026 vorgestellt. Die Unterlagen zum GISEK beziehen sich auf das neu geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“. FürdieAntragstellungistderBeschlussüberdenLageplanmitdemabgegrenztenGebiet(Anlage3) erforderlich. Wie aus dem derzeit laufenden Sanierungsgebiet „An der B 27“ bekannt, kann der Lageplan im Nachgang immer wieder durch die Aufnahmen von angrenzenden Adressen erweitert werden und bildet keinen endgültig festgelegten Plan mit starren Grenzen. HinzukommendieFinanz-undKostenübersicht(Anlage4)fürdiekommendenJahre,ergänztdurch denNeuordnungsplan(Anlage5).Hierbeimussbetontwerden,dassindiesemSanierungsgebietdie privaten Maßnahmen im Fokus stehen. Dennoch versucht die Gemeinde, die in ihrem Eigentum stehenden Flächen aufzuwerten, um den Mehrwert in diesem Bereich zu steigern. AbschließendhatderGemeinderatdieVerwaltungzubeauftragen,denAntragzurAufnahmeindas Städtebauförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“ gemeinsam mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung zu finalisieren und einzureichen. Alle antragserforderlichen Unterlagen entsprechen der bisherigen Beratungs- und Beschlussfolge des Gemeinderats. Im weiteren Verlauf erfolgt nach positiver Beschlussfassung eine Befragung der im geplanten Sanierungsgebiet lebenden Eigentümerinnen und Eigentümer, um die Bereitschaft zur Gebäudesanierungzuerfragen.EndeOktober2026findeteinVor-Ort-TerminmitdemRPTübingen statt,beidemsichdieEntscheidungsträgereinBildvomzukünftigenSanierungsgebietmachenund der endgültige Antrag fristgemäß Anfang November eingereicht werden kann. t Finanzielle Auswirkungen: Keine. Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt für das „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) | Dußlingen2040“dasHandlungskonzept(Anlage1)sowiedenMaßnahmenplan(Anlage2). 2. Für das „Gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte Süd““ beschließt der Gemeinderat den Lageplan mit der Abgrenzung des Gebiets (Anlage 3), die Kosten-undFinanzierungsübersicht(Anlage4)sowiedenNeuordnungsplan(Anlage5). 3. DieVerwaltung wirdbeauftragt, in Zusammenarbeitmitdem Büro Reschl Stadtentwicklung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet„OrtsmitteSüd“zustellen. Anlage 1 öffentlich Handlungskonzept Anlage 2 öffentlich Maßnahmenplan Stand 09/2026 Anlage 3 öffentlich Abgrenzung neues Gebiet Anlage 4 öffentlich Kosten- und Finanzierungsübersicht Anlage 5 öffentlich Neuordnungskonzept

Text aus PDF extrahiert