Startseite › Dußlingen › Antrag
Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd"
Angenommen14 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dußlingen |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt Handlungskonzept und Maßnahmenplan für das Gemeindeentwicklungskonzept „Dußlingen 2040" sowie Lageplan, Kosten- und Finanzierungsübersicht für das neue Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd". Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Büro Reschl Stadtentwicklung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm fristgerecht bis November 2026 einzureichen. Das Sanierungsgebiet konzentriert sich auf private Maßnahmen, die Gemeinde wertet jedoch ihre eigenen Flächen auf.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Drucksache: 2026/081/1
Amt: Hauptamt und Bauverwaltung
AZ: 022.31:GRÖ 24.09.2026
Verfasser: Makowski, Laura
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
24.09.2026 Gemeinderat Entscheidung öffentlich
Tagesordnungspunkt:
Sanierungsgebiet "Ortsmitte Süd"
Beschlussfassung über das Gemeindeentwicklungskonzepts (GEK) und das
gebietsbezogene städtebauliche Entwicklungskonzept (GISEK)
Sachverhalt/Begründung:
Aufgrund der Urlaubszeit konnten nicht alle Unterlagen rechtzeitig für die endgültige
Beschlussfassung über das GEK sowie das GISEK fertiggestellt werden.
DamitderAntragzurAufnahmeindasStädteförderprogrammjedochfristgerechtzum2.November
2026gestelltwerdenkann,wirdinderSeptember-SitzungüberalleerforderlichenAntragsunterlagen
beschlossen.
Für das GEK, sollen neben dem Handlungskonzept (Anlage 1), das der Gemeinderat in der
Klausurtagung aufgestellt, die Bürgerinnen und Bürger bei der Beteiligungsveranstaltung ergänzt
undderGemeinderatwiederuminseinerSitzungam9.Juli2026priorisierthat,derMaßnahmenplan
(Anlage2) beschlossen werden. Der Maßnahmenplanfungiert als grober Umsetzungsplan, ergänzt
durch eine Zeitschiene. Diese Pläne beziehen sich auf die Gesamtgemeinde und sind eine
Weiterführung des „Ortsentwicklungskonzepts 2030“.
Der ausführliche und endgültige Abschlussbericht zum GEK wird dem Gemeinderat voraussichtlich
in seiner Sitzung im November 2026 vorgestellt.
Die Unterlagen zum GISEK beziehen sich auf das neu geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“.
FürdieAntragstellungistderBeschlussüberdenLageplanmitdemabgegrenztenGebiet(Anlage3)
erforderlich. Wie aus dem derzeit laufenden Sanierungsgebiet „An der B 27“ bekannt, kann der
Lageplan im Nachgang immer wieder durch die Aufnahmen von angrenzenden Adressen erweitert
werden und bildet keinen endgültig festgelegten Plan mit starren Grenzen.
HinzukommendieFinanz-undKostenübersicht(Anlage4)fürdiekommendenJahre,ergänztdurch
denNeuordnungsplan(Anlage5).Hierbeimussbetontwerden,dassindiesemSanierungsgebietdie
privaten Maßnahmen im Fokus stehen. Dennoch versucht die Gemeinde, die in ihrem Eigentum
stehenden Flächen aufzuwerten, um den Mehrwert in diesem Bereich zu steigern.
AbschließendhatderGemeinderatdieVerwaltungzubeauftragen,denAntragzurAufnahmeindas
Städtebauförderprogramm für das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte Süd“ gemeinsam mit dem
Büro Reschl Stadtentwicklung zu finalisieren und einzureichen. Alle antragserforderlichen
Unterlagen entsprechen der bisherigen Beratungs- und Beschlussfolge des Gemeinderats.
Im weiteren Verlauf erfolgt nach positiver Beschlussfassung eine Befragung der im geplanten
Sanierungsgebiet lebenden Eigentümerinnen und Eigentümer, um die Bereitschaft zur
Gebäudesanierungzuerfragen.EndeOktober2026findeteinVor-Ort-TerminmitdemRPTübingen
statt,beidemsichdieEntscheidungsträgereinBildvomzukünftigenSanierungsgebietmachenund
der endgültige Antrag fristgemäß Anfang November eingereicht werden kann.
t
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt für das „Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) |
Dußlingen2040“dasHandlungskonzept(Anlage1)sowiedenMaßnahmenplan(Anlage2).
2. Für das „Gebietsbezogene integrierte Entwicklungskonzept (GISEK) „Ortsmitte Süd““
beschließt der Gemeinderat den Lageplan mit der Abgrenzung des Gebiets (Anlage 3), die
Kosten-undFinanzierungsübersicht(Anlage4)sowiedenNeuordnungsplan(Anlage5).
3. DieVerwaltung wirdbeauftragt, in Zusammenarbeitmitdem Büro Reschl Stadtentwicklung
den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm für das geplante
Sanierungsgebiet„OrtsmitteSüd“zustellen.
Anlage 1 öffentlich Handlungskonzept
Anlage 2 öffentlich Maßnahmenplan Stand 09/2026
Anlage 3 öffentlich Abgrenzung neues Gebiet
Anlage 4 öffentlich Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 5 öffentlich Neuordnungskonzept
Text aus PDF extrahiert