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Sanierungsrechtliche Genehmigung: Umbau und Erweiterung Wohnhaus Hüfflischer Hof 8, 77815 Bühl, Flst.Nr. 242/1
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bühl |
| Datum | 2026-09-23 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Technische Ausschuss genehmigt die sanierungsrechtliche Genehmigung für Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Hüfflischer Hof 8 in Bühl. Das Vorhaben soll das Bestandsgebäude modernisieren und durch einen zweigeschossigen Anbau zusätzlichen Wohnraum schaffen. Das Projekt entspricht den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplans „Südlicher Stadteingang" und ist gemäß Baugesetzbuch genehmigungsfähig.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
Vorlage: 2026/148
Bereich: Nachhaltige Stadtentwicklung
Verfasser: Keller, Ronald
Sanierungsrechtliche Genehmigung:
Umbau und Erweiterung Wohnhaus Hüfflischer Hof 8, 77815 Bühl, Flst.Nr. 242/1
Bezugsvorlagen:
Anlagen:
Lageplan zeichnerischer Teil
Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus
23.09.2026 Technischer Ausschuss Entscheidung öffentlich
Ziel der Maßnahme/Planung
Modernisierung Bestandsgebäude und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum.
Beschlussvorschlag
Der Technische Ausschuss erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Umbau und die
Erweiterung des Wohnhauses Hüfflischer Hof 8 in 77815 Bühl.
Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan)
keine
Klimatische Auswirkungen
keine
Personelle Auswirkungen
keine
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“.
DiebestehendeWohngebäudeHüfflischerHof8sollumgebautundaufeinerBreitevon6,40mund
einer Tiefe von 4,05 m durch einen zweigeschossigen Anbau erweitert werden. Der Anbau ist als
gestalterisch eigenständiger Baukörper geplant. Durch den Anbau wird im EG ein großzügiger
Wohn- und Essbereich, im OG ein zusätzlicher Aufenthaltsraum entstehen.
Der städtebauliche Rahmenplan „Südlicher Stadteingang“ (i. d. F. vom 19. Februar 2021) legt
folgende Vorgaben für den Bereich des Vorhabens fest:
Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet
Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) = 0,5
Gebäudehöhe: 7 m
Bauweise: offene Bauweise
Dachform: Satteldach
DiedurchdenRegelungskatalogfestgelegteno.g.VorgabenbleibenbeiUmsetzungdesVorhabens
gegenüber dem Bestand unverändert. Ebenfalls hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf die
Freiraumstruktur, für welche der Rahmenplan Festlegungen beinhaltet.
Das Bauvorhaben entspricht insgesamt den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes
„Sanierungsgebiet Südlicher Stadteingang“.
Nach Prüfung durch die Abteilung Baurecht ist das Vorhaben gemäß § 34 BauGB
genehmigungsfähig.
Text aus PDF extrahiert