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Sanierungsrechtliche Genehmigung: Umbau und Erweiterung Wohnhaus Hüfflischer Hof 8, 77815 Bühl, Flst.Nr. 242/1

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBühl
Datum2026-09-23
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Technische Ausschuss genehmigt die sanierungsrechtliche Genehmigung für Umbau und Erweiterung des Wohnhauses Hüfflischer Hof 8 in Bühl. Das Vorhaben soll das Bestandsgebäude modernisieren und durch einen zweigeschossigen Anbau zusätzlichen Wohnraum schaffen. Das Projekt entspricht den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplans „Südlicher Stadteingang" und ist gemäß Baugesetzbuch genehmigungsfähig.

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Vorlage Vorlage: 2026/148 Bereich: Nachhaltige Stadtentwicklung Verfasser: Keller, Ronald Sanierungsrechtliche Genehmigung: Umbau und Erweiterung Wohnhaus Hüfflischer Hof 8, 77815 Bühl, Flst.Nr. 242/1 Bezugsvorlagen: Anlagen: Lageplan zeichnerischer Teil Datum Gremium Zuständigkeit Öffentlichkeitsstatus 23.09.2026 Technischer Ausschuss Entscheidung öffentlich Ziel der Maßnahme/Planung Modernisierung Bestandsgebäude und Schaffung von zusätzlichem Wohnraum. Beschlussvorschlag Der Technische Ausschuss erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses Hüfflischer Hof 8 in 77815 Bühl. Finanzielle Auswirkungen (inkl. Seitenzahl im Haushaltsplan) keine Klimatische Auswirkungen keine Personelle Auswirkungen keine Sachverhalt Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Südlicher Stadteingang“. DiebestehendeWohngebäudeHüfflischerHof8sollumgebautundaufeinerBreitevon6,40mund einer Tiefe von 4,05 m durch einen zweigeschossigen Anbau erweitert werden. Der Anbau ist als gestalterisch eigenständiger Baukörper geplant. Durch den Anbau wird im EG ein großzügiger Wohn- und Essbereich, im OG ein zusätzlicher Aufenthaltsraum entstehen. Der städtebauliche Rahmenplan „Südlicher Stadteingang“ (i. d. F. vom 19. Februar 2021) legt folgende Vorgaben für den Bereich des Vorhabens fest:  Art der baulichen Nutzung: Mischgebiet  Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) = 0,5  Gebäudehöhe: 7 m  Bauweise: offene Bauweise  Dachform: Satteldach DiedurchdenRegelungskatalogfestgelegteno.g.VorgabenbleibenbeiUmsetzungdesVorhabens gegenüber dem Bestand unverändert. Ebenfalls hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf die Freiraumstruktur, für welche der Rahmenplan Festlegungen beinhaltet. Das Bauvorhaben entspricht insgesamt den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes „Sanierungsgebiet Südlicher Stadteingang“. Nach Prüfung durch die Abteilung Baurecht ist das Vorhaben gemäß § 34 BauGB genehmigungsfähig.

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