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Antrag der SPD-Fraktion vom 13.08.2026 - Hausordung für das Pastor-Löh-Haus
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Burscheid |
| Datum | 2026-10-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt vom 13.08.2026, dass der Rat sein Rückholrecht nutzt und die Entscheidung über die Hausordnung für das Pastor-Löh-Haus an sich zieht. Sie fordert, die bereits ausgehängte Hausordnung auszusetzen und Ratsfraktionen sowie die VHS erneut schriftlich zur Stellungnahme aufzufordern, bevor eine überarbeitete Fassung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags, da bereits ein umfangreicher Beteiligungsprozess stattgefunden hat und eine Wiederholung keine wesentlichen neuen Erkenntnisse brächte.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Burscheid
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 137/2026
(ohne finanzielle Auswirkungen) öffentlich
Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.08.2026 - Hausordung für das Pastor-Löh-Haus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Burscheid am 15.10.2026 zur Entscheidung
Bearbeiter/in Bereich
Gusowski Amt für Ratsangelegenheiten,
Kommunikation und Kultur (15)
Endzeichner/in Datum
gez. Runge 18.08.2026
Bürgermeister
Beschlussvorschlag
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 13.08.2026 folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Burscheid macht von seinem Rückholrecht gemäß § 41 Abs. 3 GO
NRW Gebrauch und behält sich die Entscheidung über die Hausordnung für das
Pastor-Löh-Haus (PLH) vor.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu Punkt 1 werden die Beschlüsse 2 bis 4 gefasst:
2. Die vorliegende Hausordnung wird bis zur Entscheidung des Rates nicht verbindlich
in Kraft gesetzt. Sollte sie bereits ausgehängt worden sein, wird ihre Anwendung bis
dahin ausgesetzt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ratsfraktionen sowie der VHS-Bergisch Land die
Hausordnung erneut zur schriftlichen Stellungnahme vorzulegen. Die
Stellungnahmen sind dem Rat vollständig und getrennt nach Fraktionen und VHS
vorzulegen. Eine ausbleibende Rückmeldung gilt nicht als Zustimmung.
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4. Anschließend wird dem Rat eine überarbeitete Fassung der Hausordnung zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Sachverhalt
Zuständigkeit für den Erlass der Hausordnung
Bei der Hausordnung handelt es sich um eine Regelung zur Ausübung des Hausrechts für
das Pastor-Löh-Haus (PLH). Das Hausrecht für städtische Gebäude und Einrichtungen
obliegt grundsätzlich dem Bürgermeister. Die Entscheidung über die Hausordnung fällt damit
in seinen Zuständigkeitsbereich und ist dem Geschäft der laufenden Verwaltung zuzuordnen.
Ein originäres Entscheidungsrecht des Rates besteht hinsichtlich der Hausordnung des
Pastor-Löh-Hauses grundsätzlich nicht. Nach § 41 Abs. 3 GO NRW kann der Rat jedoch im
Einzelfall von seinem Rückholrecht Gebrauch machen und eine Angelegenheit, die
grundsätzlich in die Zuständigkeit des Bürgermeisters fällt, an sich ziehen.
Zweck und Ausübung des Hausrechtes
Das PLH wird neben den Ratsfraktionen von einem wechselnden und unterschiedlichen
Personenkreis genutzt. Insbesondere durch die vielfältigen Kurse und Angebote der VHS
halten sich regelmäßig unterschiedliche Personen im Gebäude auf, die der Verwaltung im
Einzelnen nicht bekannt sind.
Die Hausordnung soll daher einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für alle
Nutzer*innen des PLH schaffen und zugleich eine klare Grundlage für die Ausübung des
Hausrechts bieten.
Bereits erfolgte Beteiligung und Abstimmung
Die vorliegende Hausordnung wurde in einem längeren Abstimmungs- und
Erarbeitungsprozess entwickelt. Die Ratsfraktionen wurden bereits in diesen Prozess
einbezogen und hatten Gelegenheit, Anmerkungen oder Ergänzungen einzureichen. Auch
die VHS Bergisches Land wurde beteiligt und konnte ihre Hinweise und Anregungen
einbringen.
Die eingegangenen Rückmeldungen und Stellungnahmen wurden durch die Verwaltung
geprüft und – soweit sinnvoll und umsetzbar – bei der Erstellung der aktuellen Fassung
berücksichtigt. Die nun vorliegende Fassung ist somit bereits das Ergebnis eines
umfangreichen Abstimmungsprozesses.
In die Erarbeitung und Abstimmung der Hausordnung wurde bereits ein erheblicher zeitlicher
und personeller Arbeitsaufwand investiert. Eine erneute umfassende schriftliche Abfrage der
Fraktionen und der VHS, so wie es Punkt 2 des Antrags vorsieht, würde aus Sicht der
Verwaltung den bereits durchgeführten Beteiligungsprozess lediglich wiederholen.
Wesentliche neue Erkenntnisse für die weitere Ausgestaltung der Hausordnung sind dadurch
nicht zu erwarten.
Auch erscheint das unter Punkt 3 des Antrags vorgesehene Prozedere nicht praxisgerecht.
Insbesondere bleibt unklar, wie mit ausbleibenden Rückmeldungen umzugehen ist und wann
die Beteiligung als abgeschlossen gilt. Dies könnte zu unnötigen Verzögerungen im weiteren
Verfahren führen.
Sofern sich aus der laufenden praktischen Anwendung Anpassungs- oder Änderungsbedarfe
ergeben, können diese zu einem späteren Zeitpunkt aufgegriffen und entsprechend
berücksichtigt werden.
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Inkrafttreten der Hausordnung
Die Hausordnung dient der Regelung der Nutzung und des Aufenthalts im PLH sowie der
Wahrnehmung und Ausübung des Hausrechts. Ihr Erlass und ihr Inkrafttreten fallen
grundsätzlich in die organisatorische Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Anlass, das Inkrafttreten bis zu einer erneuten
Beratung oder Entscheidung des Rates zurückzustellen. Die Hausordnung soll vielmehr
zeitnah in Kraft treten.
Fazit und Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt aus den oben genannten Gründen die Ablehnung des Antrags.
Demographischer Wandel
Ist die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt relevant für den demographischen Wandel?
Betreffen die demographischen Entwicklungen – abnehmende Geburtenzahl, steigende Lebenserwartung oder/und
Wanderungsbewegungen der Bevölkerung (Zuzüge und Fortzüge) – diese Vorlage bzw. das Konzept/Projekt?
Ja… Nein
¯
Die Vorlage bzw. das Konzept/Projekt kann folgenden Leitzielen zur aktiven Gestaltung des
demographischen Wandels zugeordnet werden (Mehrfachnennungen möglich):
Burscheid fördert…
Chancengleichheit für alle! (Integration, Migration)
familienfreundliche Lebensbedingungen! (Kinder, Jugendliche, Familien)
ein gutes und l(i)ebenwertes Umfeld für alle Generationen! (Stadtentwicklung, Infrastruktur)
Bildung in allen Lebenslagen und -phasen! (Bildung, Qualifikation)
bürgerschaftliches Engagement und Selbstbestimmung! (Partizipation, bürgerschaftl.
Engagement)
wohnortnahe und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und Pflege! (Gesundheit, Pflege)
wirtschaftliche Standortfaktoren! (Wirtschaft, Arbeitsmarkt)
Inwiefern? (Bitte Zuordnung und Beitrag zum entsprechenden Leitziel kurz in Stichworten erläutern.)
Anlage(n)
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.08.2026
Aktuelle Fassung der Hausordnung für das Pastor-Löh-Haus
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