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Abrechnung von Erschließungsanlagen in Hettigenbeuern betrifft die Straßen Am Mühlberg, Morreblick, Sonnenhügel
Angenommen27 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Buchen |
| Datum | 2026-09-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Buchen verzichtet auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Straßen Am Mühlberg, Morreblick und Sonnenhügel in Hettigenbeuern. Grund sind historische Ungklarheiten: Ein Gemeindebeschluss von 1974 erklärte diese Straßen für fertig hergestellt, 1975 leisteten Grundstückseigentümer Zahlungen von 102.000 DM. Eine Satzung zur Beurteilung existiert nicht, und rechtliche Beratung empfiehlt gegen eine Beitragserhebung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf Beiträge zu verzichten.
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Dokument
Extrahierter Text
BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 7. September 2026
SITZUNGSVORLAGE
Bearbeitung: 2.3 Planung und Beschaffung
Heike Matousek
Tagesordnungspunkt: öffentlich
Vorlagen-Nummer: GR/066/2026
Gremium: Gemeinderat
Sitzung am: 07.09.2026
Abrechnung von Erschließungsanlagen in Hettigenbeuern
Betrifft die Straßen
- Am Mühlberg
- Morreblick
- Sonnenhügel
I. Erläuterungen:
Die Stadt Buchen möchte sukzessive noch unfertigen Erschließungsanlagen fertig
stellen. Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage sollen bevorzugt die
Straßen angegangen werden, die bisher noch nicht abgerechnet wurden, so dass mit
einem möglichst hohen Mittelrückfluss zu rechnen ist.
Die Prüfung, ob für die oben genannten Erschließungsanlagen noch Beiträge erhoben
werden können, gestaltete sich sehr schwierig. Hinzu kommt, dass die vor der
Gebietsreform selbständige Gemeinde Hettigenbeuern in seiner Sitzung am 26.09.1974
einen Gremienbeschluss gefasst hat, der die genannten Straßen bis zu einzelnen
Wohnhäusern (siehe Anlage 1 Plan) als fertig hergestellt erklärte. Hier stellt sich nun die
Frage, inwieweit die Stadt Buchen an den damaligen Beschluss gebunden ist,
insbesondere, da die Merkmale einer fertig hergestellten Straße bis zu den Teil-
abschnitten nicht eindeutig vorliegen.
Außerdem ist in den Archiven von Hettigenbeuern keine Erschließungsbeitragssatzung
auffindbar, die damals für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen und für die
Beurteilung, ob eine Straße erstmalig hergestellt wurde, relevant gewesen wäre.
KonkreteAbrechnungenexistierenzwarnicht,abereswurdentatsächlichZahlungender
damaligenGrundstückseigentümerandieStadtBuchenimJahre1975i.H.v. insgesamt
102.000 DM geleistet. Dem standen Ausgaben für den Straßenneubau von 226.711,30
DMgegenüber.ZwardeutendieglattenZahlungsbeträgeundauchdieniedrigenBeträge
eher auf Vorauszahlungen hin, sind aber in den alten Unterlagen an keiner Stelle so
bezeichnetworden.ImGegenteilwurdelautGemeinderatsbeschlussHettigenbeuernam
26.10.1973unterTop5StraßenanliegerkostenfürdasGewannMühläckervon2.000DM
und Gewann Kirchenäcker von 2.500 DM erhoben. Die Anliegerkosten für die
Beleuchtung im Baugebiet Kirchenäcker wurden in der Sitzung am 30.07.1974 unter Top
2nocheinmalum200DMerhöht.AufgrunddesGrundsatzesderEinmaligkeitwäredamit
eine Beitragserhebung ausgeschlossen.
Eine Vorortbesichtigung der betreffenden Anlagen zusammen mit dem Tiefbauamt hat
ergeben, dass nicht mit Sicherheit bestätigt werden kann, dass die Straßen bisher noch
nicht erstmalig fertig hergestellt wurden und dieser Ausbauzustand der damaligen Zeit
entsprechend genügte. Neben einer vorhandenen Straßenentwässerung ist eine
Beleuchtung vorhanden und auch die Asphaltdecke ist in weiten Teilen bereits
aufgebracht. Damit wäre der erschließungsrechtliche Vorteil bereits gegeben, so dass
gem.§20Abs.5KAGeineFestsetzungvonErschließungsbeiträgenspätestensnach20
Jahren sowieso ausgeschlossen wäre.
Um in dieser Sache rechtsicher zu agieren, hat sich die Verwaltung von einem
Fachanwaltrechtlich beraten lassen.Auch er siehtdie Beitragserhebung mit erheblichen
Risiken behaftet. Insbesondere die damaligen Zahlungen der Grundstückseigentümer
lassen den Schluss zu, dass das dortige Baugebiet als erschlossen angesehen werden
konnte. Der Hinweis, dass es sich lediglich um Vorauszahlungen handelte, fehlt.
Fazit:
AufgrundderinternenPrüfungundderrechtlichenBewertungdurchdenRechtsanwaltist
eine erneute Beitragserhebung problematisch und es wird empfohlen, für die genannten
Erschließungsanlagen keine Beiträge mehr zu erheben. Es deutet alles darauf hin, dass
der Ausbau der Straße nach damaligen Verhältnissen stattgefunden hat und die
betroffenen Anwohner zu Erschließungsbeitragskosten herangezogen wurden.
Inwieweit diese Beträge, insbesondere im Hinblick auf die Höhe rechtens waren, kann
zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehr beurteilt werden. Fakt ist, dass auch die
Verwaltung jahrelang davon ausgegangen ist, dass keine Erschließungsbeiträge mehr
anfallen. Dies belegen zum einen die entsprechenden Auskünfte an die Bürger und zum
anderen eine Kaufvertragsabwicklung. Bei diesen Entscheidungen ist man wohl von
einem rechtmäßigen Gremienbeschluss ausgegangen. Die Bürger haben auch darauf
vertraut, dass keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen.
Dieser Sichtweise schließt sich im Übrigen auch das Landratsamt Neckar-Odenwald-
Kreis an, nachdem die Sachlage ausführlich mit dem Kommunalamt am 10.12.2025
besprochen wurde.
Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 über den Sachverhalt
beraten und empfiehlt nachfolgenden Beschluss.
II. a) Kosten in Euro: Es fallen keine Kosten an.
III. Beschlussempfehlung:
Das Gremium nimmt von den Ausführungen zustimmend Kenntnis. Von einer Beitrags-
erhebung der Erschließungsanlagen Am Mühlberg, Morreblick und Sonnenhügel wird
aus den dargelegten Gründen abgesehen.
IV. Vorberatung
DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja
wennja einstimmig
AusschussfürTechnikundUmwelt Sitzungsdatum:11.05.2026 Vorlagennummer:007/2026
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Plan Hettigenbeuern
Aufgestellt: Gesehen:
Buchen,31.August2026
HeikeMatousek Burger,Bürgermeister
Kenntnisgenommen:
2.3 PlanungundBeschaffung Link,Ronny
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