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Abrechnung von Erschließungsanlagen in Hettigenbeuern betrifft die Straßen Am Mühlberg, Morreblick, Sonnenhügel

Angenommen27 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBuchen
Datum2026-09-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Buchen verzichtet auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Straßen Am Mühlberg, Morreblick und Sonnenhügel in Hettigenbeuern. Grund sind historische Ungklarheiten: Ein Gemeindebeschluss von 1974 erklärte diese Straßen für fertig hergestellt, 1975 leisteten Grundstückseigentümer Zahlungen von 102.000 DM. Eine Satzung zur Beurteilung existiert nicht, und rechtliche Beratung empfiehlt gegen eine Beitragserhebung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, auf Beiträge zu verzichten.

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BITTE BEACHTEN: SPERRFRIST 7. September 2026 SITZUNGSVORLAGE Bearbeitung: 2.3 Planung und Beschaffung Heike Matousek Tagesordnungspunkt: öffentlich Vorlagen-Nummer: GR/066/2026 Gremium: Gemeinderat Sitzung am: 07.09.2026 Abrechnung von Erschließungsanlagen in Hettigenbeuern Betrifft die Straßen - Am Mühlberg - Morreblick - Sonnenhügel I. Erläuterungen: Die Stadt Buchen möchte sukzessive noch unfertigen Erschließungsanlagen fertig stellen. Aufgrund der finanziell angespannten Haushaltslage sollen bevorzugt die Straßen angegangen werden, die bisher noch nicht abgerechnet wurden, so dass mit einem möglichst hohen Mittelrückfluss zu rechnen ist. Die Prüfung, ob für die oben genannten Erschließungsanlagen noch Beiträge erhoben werden können, gestaltete sich sehr schwierig. Hinzu kommt, dass die vor der Gebietsreform selbständige Gemeinde Hettigenbeuern in seiner Sitzung am 26.09.1974 einen Gremienbeschluss gefasst hat, der die genannten Straßen bis zu einzelnen Wohnhäusern (siehe Anlage 1 Plan) als fertig hergestellt erklärte. Hier stellt sich nun die Frage, inwieweit die Stadt Buchen an den damaligen Beschluss gebunden ist, insbesondere, da die Merkmale einer fertig hergestellten Straße bis zu den Teil- abschnitten nicht eindeutig vorliegen. Außerdem ist in den Archiven von Hettigenbeuern keine Erschließungsbeitragssatzung auffindbar, die damals für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen und für die Beurteilung, ob eine Straße erstmalig hergestellt wurde, relevant gewesen wäre. KonkreteAbrechnungenexistierenzwarnicht,abereswurdentatsächlichZahlungender damaligenGrundstückseigentümerandieStadtBuchenimJahre1975i.H.v. insgesamt 102.000 DM geleistet. Dem standen Ausgaben für den Straßenneubau von 226.711,30 DMgegenüber.ZwardeutendieglattenZahlungsbeträgeundauchdieniedrigenBeträge eher auf Vorauszahlungen hin, sind aber in den alten Unterlagen an keiner Stelle so bezeichnetworden.ImGegenteilwurdelautGemeinderatsbeschlussHettigenbeuernam 26.10.1973unterTop5StraßenanliegerkostenfürdasGewannMühläckervon2.000DM und Gewann Kirchenäcker von 2.500 DM erhoben. Die Anliegerkosten für die Beleuchtung im Baugebiet Kirchenäcker wurden in der Sitzung am 30.07.1974 unter Top 2nocheinmalum200DMerhöht.AufgrunddesGrundsatzesderEinmaligkeitwäredamit eine Beitragserhebung ausgeschlossen. Eine Vorortbesichtigung der betreffenden Anlagen zusammen mit dem Tiefbauamt hat ergeben, dass nicht mit Sicherheit bestätigt werden kann, dass die Straßen bisher noch nicht erstmalig fertig hergestellt wurden und dieser Ausbauzustand der damaligen Zeit entsprechend genügte. Neben einer vorhandenen Straßenentwässerung ist eine Beleuchtung vorhanden und auch die Asphaltdecke ist in weiten Teilen bereits aufgebracht. Damit wäre der erschließungsrechtliche Vorteil bereits gegeben, so dass gem.§20Abs.5KAGeineFestsetzungvonErschließungsbeiträgenspätestensnach20 Jahren sowieso ausgeschlossen wäre. Um in dieser Sache rechtsicher zu agieren, hat sich die Verwaltung von einem Fachanwaltrechtlich beraten lassen.Auch er siehtdie Beitragserhebung mit erheblichen Risiken behaftet. Insbesondere die damaligen Zahlungen der Grundstückseigentümer lassen den Schluss zu, dass das dortige Baugebiet als erschlossen angesehen werden konnte. Der Hinweis, dass es sich lediglich um Vorauszahlungen handelte, fehlt. Fazit: AufgrundderinternenPrüfungundderrechtlichenBewertungdurchdenRechtsanwaltist eine erneute Beitragserhebung problematisch und es wird empfohlen, für die genannten Erschließungsanlagen keine Beiträge mehr zu erheben. Es deutet alles darauf hin, dass der Ausbau der Straße nach damaligen Verhältnissen stattgefunden hat und die betroffenen Anwohner zu Erschließungsbeitragskosten herangezogen wurden. Inwieweit diese Beträge, insbesondere im Hinblick auf die Höhe rechtens waren, kann zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht mehr beurteilt werden. Fakt ist, dass auch die Verwaltung jahrelang davon ausgegangen ist, dass keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen. Dies belegen zum einen die entsprechenden Auskünfte an die Bürger und zum anderen eine Kaufvertragsabwicklung. Bei diesen Entscheidungen ist man wohl von einem rechtmäßigen Gremienbeschluss ausgegangen. Die Bürger haben auch darauf vertraut, dass keine Erschließungsbeiträge mehr anfallen. Dieser Sichtweise schließt sich im Übrigen auch das Landratsamt Neckar-Odenwald- Kreis an, nachdem die Sachlage ausführlich mit dem Kommunalamt am 10.12.2025 besprochen wurde. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2026 über den Sachverhalt beraten und empfiehlt nachfolgenden Beschluss. II. a) Kosten in Euro: Es fallen keine Kosten an. III. Beschlussempfehlung: Das Gremium nimmt von den Ausführungen zustimmend Kenntnis. Von einer Beitrags- erhebung der Erschließungsanlagen Am Mühlberg, Morreblick und Sonnenhügel wird aus den dargelegten Gründen abgesehen. IV. Vorberatung DerTagesordnungspunktwurdevorberaten Nein Ja wennja einstimmig AusschussfürTechnikundUmwelt Sitzungsdatum:11.05.2026 Vorlagennummer:007/2026 Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Plan Hettigenbeuern Aufgestellt: Gesehen: Buchen,31.August2026 HeikeMatousek Burger,Bürgermeister Kenntnisgenommen: 2.3 PlanungundBeschaffung Link,Ronny

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