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Bauangelegenheit - Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde
Angenommen13 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Brigachtal |
| Datum | 2026-09-22 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Ein Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellräumen auf einem Grundstück in Brigachtal-Klengen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Arenberg". Das Wohnhaus soll ca. 8,50 m × 11,46 m groß werden und mit Holz-Tafelelementen konstruiert werden; zusätzlich sind ein begrünter Carport und zwei Abstellräume geplant. Es werden Abweichungen beantragt: unterschrittene Bezugshöhe und reduzierter Abstand zur Straßenlinie. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.
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Dokument
Extrahierter Text
SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee
SSVV//114411//22002266 -- ööffffeennttlliicchh
Sitzungsdatum: 22.09.2026
BBrriiggaacchhttaall,, 2222..0099..22002266
Bauangelegenheit - Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellräumen auf dem
Grundstück Flst. Nr. 2910, Auf der Höhe in Brigachtal-Klengen
Anlagen: 2
Erstellt von: Bauamt - Annette Albiez
Gäste:
Erläuterungen:
Der Antragsteller plant zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück, Flst. Nr. 2910, Auf
der Höhe in Brigachtal-Klengen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und
Abstellräumen.
Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Arenberg“.
Das geplante Wohnhaus soll ca. 8,50 m x 11,46 m groß werden. Hierfür ist ein Satteldach mit
30° Neigung vorgesehen. Gegründet wird auf einem Plattenfundament. Das Wohnhaus soll
aus Holz-Tafelelementen konstruiert werden. Das Dach aus einer Sparren-Pfetten
Konstruktion mit Betondachsteineindeckung.
Der Carport soll ca. 7,00 m x 6,27 m, zuzüglich 5,29 m x 5,17 m überdachter
Eingangsbereich, groß werden. Hierfür ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen.
Zudem sind zwei außenliegende Abstellräume geplant mit den Maßen ca. 4,00 m x 3,00 m
und 5,36 m x 1,90 m.
Folgende AAB´s werden mit dem Baugesuch beantragt:
Die festgesetzte Bezugshöhe wird unterschritten.
Gefordert wird eine Bezugshöhe von 752,00 m, das Wohnhaus soll jedoch nur eine
Bezugshöhe von 751,75 m erhalten, die Garage eine Bezugshöhe von 751,60 m.
Der 5,00 m Abstand zwischen Carport und Straßenlinie wird unterschritten und beträgt nur
2,50 m.
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
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