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Bauangelegenheit - Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde

Angenommen13 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBrigachtal
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Ein Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellräumen auf einem Grundstück in Brigachtal-Klengen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Arenberg". Das Wohnhaus soll ca. 8,50 m × 11,46 m groß werden und mit Holz-Tafelelementen konstruiert werden; zusätzlich sind ein begrünter Carport und zwei Abstellräume geplant. Es werden Abweichungen beantragt: unterschrittene Bezugshöhe und reduzierter Abstand zur Straßenlinie. Der Gemeinderat hat dem Bauvorhaben zugestimmt.

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Dokument

Extrahierter Text

SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee SSVV//114411//22002266 -- ööffffeennttlliicchh Sitzungsdatum: 22.09.2026 BBrriiggaacchhttaall,, 2222..0099..22002266 Bauangelegenheit - Beschluss über das Einvernehmen der Gemeinde Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellräumen auf dem Grundstück Flst. Nr. 2910, Auf der Höhe in Brigachtal-Klengen Anlagen: 2 Erstellt von: Bauamt - Annette Albiez Gäste: Erläuterungen: Der Antragsteller plant zur Schaffung von Wohnraum auf dem Grundstück, Flst. Nr. 2910, Auf der Höhe in Brigachtal-Klengen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Abstellräumen. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Arenberg“. Das geplante Wohnhaus soll ca. 8,50 m x 11,46 m groß werden. Hierfür ist ein Satteldach mit 30° Neigung vorgesehen. Gegründet wird auf einem Plattenfundament. Das Wohnhaus soll aus Holz-Tafelelementen konstruiert werden. Das Dach aus einer Sparren-Pfetten Konstruktion mit Betondachsteineindeckung. Der Carport soll ca. 7,00 m x 6,27 m, zuzüglich 5,29 m x 5,17 m überdachter Eingangsbereich, groß werden. Hierfür ist ein begrüntes Flachdach vorgesehen. Zudem sind zwei außenliegende Abstellräume geplant mit den Maßen ca. 4,00 m x 3,00 m und 5,36 m x 1,90 m. Folgende AAB´s werden mit dem Baugesuch beantragt: Die festgesetzte Bezugshöhe wird unterschritten. Gefordert wird eine Bezugshöhe von 752,00 m, das Wohnhaus soll jedoch nur eine Bezugshöhe von 751,75 m erhalten, die Garage eine Bezugshöhe von 751,60 m. Der 5,00 m Abstand zwischen Carport und Straßenlinie wird unterschritten und beträgt nur 2,50 m. Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung erarbeitet.

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