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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBrigachtal
Datum2026-09-22
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde reicht einen Förderantrag für ein privates Wohnbauvorhaben in Klengen im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2027 ein. Die Eigentümer planen den Abriss eines Scheunenteil und Neubau eines Wohnhauses mit Erweiterung einer bestehenden Wohnung und einer neuen Wohnung. Eine Förderung ist für die Wohnungserweiterung (max. 50.000 Euro) und den Abbruch (jeweils 30 % der Kosten) möglich, nicht jedoch für die Neubauwohnung da diese nicht in Holzbauweise geplant ist. Der Gemeinderat genehmigte die Antragstellung.

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Dokument

Extrahierter Text

SSiittzzuunnggssvvoorrllaaggee SSVV//113333//22002266 -- ööffffeennttlliicchh Sitzungsdatum: 22.09.2026 BBrriiggaacchhttaall,, 2244..0088..22002266 Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Einreichung eines Förderantrags für das Programmjahr 2027 Anlagen: 1 Erstellt von: Bauamt - Daniela Haupt Gäste: 1 Erläuterungen: Für das ELR-Programmjahr 2027 liegt ein Antrag für ein privates Wohnbauvorhaben im Ortsteil Klengen vor. Die Eigentümer des in Teilen noch landwirtschaftlich genutzten Anwesens Flst. 41 planen, den alten Scheunenteil des Hauptgebäudes abzubrechen und durch einen Wohnhausneubau als Anbau an den bestehenden Wohnteil zu ersetzen. In diesem Zuge soll Wohnraum für das familiäre Umfeld geschaffen werden. Im EG des Neubaus ist eine Wohnungserweiterung der EG-Bestandswohnung vorgesehen. Zudem entsteht im OG und DG eine zusätzliche neue Wohnung. Das Vorhaben entspricht den Zielsetzungen des ELR-Programms im Förderbereich „Wohnen“, durch Umnutzung, Modernisierung, Neubau, Nachverdichtung usw. Wohnraum zu schaffen und damit den Ortskern zu stärken und zu beleben. Nach den ELR-Förderrichtlinien besteht die Möglichkeit einer Bezuschussung für die Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Wohneinheit in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Eine Bezuschussung für die zusätzlich entstehende Neubauwohnung im OG/DG ist nicht möglich, da Neubauwohnungen nur dann gefördert werden, wenn es sich um eine Bauweise aus nachwachsenden Rohstoffen (Holzbauweise) handelt. Das Bauvorhaben ist jedoch als Massivbau geplant. Zusätzlich können die Kosten der Neuordnung/ Baureifmachung durch Abbruch des Bestandsgebäudes mit 30% bezuschusst werden. Private Förderanträge sind im Rahmen eines kommunalen Aufnahmeantrags beim Regierungspräsidium Freiburg einzureichen. Eine durch die Gemeinde im Zuge der Antragstellung vorzunehmende Priorisierung entfällt, da keine weiteren Anträge vorliegen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Einreichung des ELR-Förderantrags für das genannte Vorhaben im Rahmen eines kommunalen Aufnahmeantrags für das Programmjahr 2027 zu.

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