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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Affaltracher Weg", Bretzfeld-Waldbach Hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Zustimmung zum vorliegenden Vorentwurf c) Beschluss über die form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs. 1 Bau
Angenommen19 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretzfeld |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Bretzfeld stellt einen Bebauungsplan für den "Affaltracher Weg" in Waldbach auf, um der Firma Bestattungen Wenninger die Erweiterung ihres Betriebs zu ermöglichen. Das Unternehmen plant, Gewächshäuser abzureißen und eine Lagerhalle (20×50m) zu errichten. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf zu und beschloss eine einmonatige öffentliche Planauslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist vorgesehen.
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Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage Nr. 2026/135 zur
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2026
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Affaltracher Weg", Bretzfeld-Waldbach
Hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Zustimmung zum vorliegenden Vorentwurf
c) Beschluss über die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3Abs.1 BauGB
Amt: Bauamt
Aktenzeichen/Kürzel: 621.41/Wb Datum: 14.08.2026
Kontierung:
Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung:
Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr:
I. Sachverhalt
Die Firma Bestattungen Wenninger möchte auf dem Grundstück Flst. 390, Affaltracher Weg 13-15
in Bretzfeld-Waldbach einen Teil der bestehenden Gewächshäuser abreißen und auf der dadurch
entstehenden Freifläche eine neue Lagerhalle mit ca. 20x50m errichten. Da es sich hier um eine
gewerbliche Nutzung im Außenbereich nach §35 BauGB handelt ist zur Umsetzung des Vorhabens
ein Bebauungsplan erforderlich.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, dass den im Plangebiet vorhandene Bestand zu sichern
und die Erweiterung des Betriebs zu ermöglichen.
Das Bebauungsplangebiet umfasst die Flurstücke 390/1, 390/2 und Teile der Flurstücke 390 und
394 Gemarkung Waldbach mit ca. 92 ar Fläche.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebiets als
Wohnbaufläche dargestellt. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird hier evtl. auch eine
Änderung des Flächennutzungsplans zur Anpassung erforderlich da hier die Darstellung als
gemischte Baufläche erfolgen soll.
In der Vergangenheit wurde die Verwaltung beauftragt einen städtebaulichen
Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger auszuarbeiten. Dieser liegt unterschrieben vor.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Planauslegung durchgeführt werden.
Beratungsunterlage
2026/135 Seite1von2
Beratungsunterlage
II. Beschlussvorschlag
Für die Flurstücke 390/1, 390/2 und Teile der Flurstücke 390 und 394 Gemarkung Waldbach wird
der Bebauungsplan „Affaltracher Weg“ aufgestellt.
Den durch das Ingenieurbüro für Vermessung und Planung, Käser Ingenieure, 74199
Untergruppenbach erarbeiteten Vorentwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen
Bauvorschriften „Affaltracher Weg“ vom 13.07.2026 werden zugestimmt.
ZurDarlegungundErörterungderallgemeinenZieleundZweckederPlanungwirdaufgrunddes§3
Abs.1BauGBeinefrühzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligunginFormeiner1-monatigenPlanauslegung
mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Anlage 1_BPlan_Affaltracher Weg_Textteil
Anlage 2 BPlan_Affaltracher Weg_zeichnerischer Teil_M500
Anlage 3_BPlan_Affaltracher Weg_Begründung
Anlage 4 Anlage der Begründung SAP BV Affaltracher Weg, Gemeinde Bretzfeld
Beratungsunterlage
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Text aus PDF extrahiert