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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Affaltracher Weg", Bretzfeld-Waldbach Hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Zustimmung zum vorliegenden Vorentwurf c) Beschluss über die form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs. 1 Bau

Angenommen19 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBretzfeld
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Bretzfeld stellt einen Bebauungsplan für den "Affaltracher Weg" in Waldbach auf, um der Firma Bestattungen Wenninger die Erweiterung ihres Betriebs zu ermöglichen. Das Unternehmen plant, Gewächshäuser abzureißen und eine Lagerhalle (20×50m) zu errichten. Der Gemeinderat stimmte dem Vorentwurf zu und beschloss eine einmonatige öffentliche Planauslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist vorgesehen.

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Beratungsunterlage Nr. 2026/135 zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2026 Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Affaltracher Weg", Bretzfeld-Waldbach Hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Zustimmung zum vorliegenden Vorentwurf c) Beschluss über die Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3Abs.1 BauGB Amt: Bauamt Aktenzeichen/Kürzel: 621.41/Wb Datum: 14.08.2026 Kontierung: Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung: Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr: I. Sachverhalt Die Firma Bestattungen Wenninger möchte auf dem Grundstück Flst. 390, Affaltracher Weg 13-15 in Bretzfeld-Waldbach einen Teil der bestehenden Gewächshäuser abreißen und auf der dadurch entstehenden Freifläche eine neue Lagerhalle mit ca. 20x50m errichten. Da es sich hier um eine gewerbliche Nutzung im Außenbereich nach §35 BauGB handelt ist zur Umsetzung des Vorhabens ein Bebauungsplan erforderlich. Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, dass den im Plangebiet vorhandene Bestand zu sichern und die Erweiterung des Betriebs zu ermöglichen. Das Bebauungsplangebiet umfasst die Flurstücke 390/1, 390/2 und Teile der Flurstücke 390 und 394 Gemarkung Waldbach mit ca. 92 ar Fläche. Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan im Bereich des Plangebiets als Wohnbaufläche dargestellt. Neben der Aufstellung des Bebauungsplans wird hier evtl. auch eine Änderung des Flächennutzungsplans zur Anpassung erforderlich da hier die Darstellung als gemischte Baufläche erfolgen soll. In der Vergangenheit wurde die Verwaltung beauftragt einen städtebaulichen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger auszuarbeiten. Dieser liegt unterschrieben vor. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer Planauslegung durchgeführt werden. Beratungsunterlage 2026/135 Seite1von2 Beratungsunterlage II. Beschlussvorschlag Für die Flurstücke 390/1, 390/2 und Teile der Flurstücke 390 und 394 Gemarkung Waldbach wird der Bebauungsplan „Affaltracher Weg“ aufgestellt. Den durch das Ingenieurbüro für Vermessung und Planung, Käser Ingenieure, 74199 Untergruppenbach erarbeiteten Vorentwürfe des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Affaltracher Weg“ vom 13.07.2026 werden zugestimmt. ZurDarlegungundErörterungderallgemeinenZieleundZweckederPlanungwirdaufgrunddes§3 Abs.1BauGBeinefrühzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligunginFormeiner1-monatigenPlanauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt. Anlage 1_BPlan_Affaltracher Weg_Textteil Anlage 2 BPlan_Affaltracher Weg_zeichnerischer Teil_M500 Anlage 3_BPlan_Affaltracher Weg_Begründung Anlage 4 Anlage der Begründung SAP BV Affaltracher Weg, Gemeinde Bretzfeld Beratungsunterlage 2026/135 Seite2von2

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