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Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße, Bretzfeld-Schwabbach

Angenommen16 Ja · 2 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBretzfeld
Datum2026-09-24
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Beratungsunterlage Nr. 2026/134 zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2026 Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße, Bretzfeld- Schwabbach BBPl; AAB-Antrag Amt: Bauamt Aktenzeichen/Kürzel: 632.6/Wb Datum: 14.08.2026 Kontierung: Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung: Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr: I. Sachverhalt Der Antrag auf Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße in Bretzfeld-Schwabbach ist am 10.08.2026 bei der Gemeinde Bretzfeld eingegangen. Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Moosbächle I, Urschrift“, rechtskräftig seit dem 27.02.1981 und „Schwabbach- Ost, Urschrift“, rechtskräftig seit 12.04.1991. 8 PKW-Stellplätze sind im Bereich des Pflanzzwangs geplant. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der notwendigen Befreiung vom Pflanzzwang für die Stellplätze nicht zuzustimmen. Seither sind im Plangebiet noch keine Befreiungen für den Pflanzzwang erfolgt. Die Lage der Stellplätze ist entsprechend umzuplanen. Beratungsunterlage II. Beschlussvorschlag Der notwendigen Befreiung für die Lage der Stellplätze im Pflanzzwang für den Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße in Bretzfeld-Schwabbach wird nicht zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird hier nicht erteilt. Anlage zu BU2026_134 Beratungsunterlage 2026/134 Seite1von1

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