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Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße, Bretzfeld-Schwabbach
Angenommen16 Ja · 2 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretzfeld |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage Nr. 2026/134 zur
öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.09.2026
Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße, Bretzfeld-
Schwabbach
BBPl; AAB-Antrag
Amt: Bauamt
Aktenzeichen/Kürzel: 632.6/Wb Datum: 14.08.2026
Kontierung:
Kosten: Zukünftige jährl. Abschreibung:
Planansatz inkl. Planansatz lfd. Jahr:
I. Sachverhalt
Der Antrag auf Neubau eines Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße in
Bretzfeld-Schwabbach ist am 10.08.2026 bei der Gemeinde Bretzfeld eingegangen.
Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Moosbächle I, Urschrift“,
rechtskräftig seit dem 27.02.1981 und „Schwabbach- Ost, Urschrift“, rechtskräftig seit
12.04.1991. 8 PKW-Stellplätze sind im Bereich des Pflanzzwangs geplant.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat der notwendigen Befreiung vom Pflanzzwang für die
Stellplätze nicht zuzustimmen. Seither sind im Plangebiet noch keine Befreiungen für den
Pflanzzwang erfolgt. Die Lage der Stellplätze ist entsprechend umzuplanen.
Beratungsunterlage
II. Beschlussvorschlag
Der notwendigen Befreiung für die Lage der Stellplätze im Pflanzzwang für den Neubau eines
Fitnesscenters auf Flst. 776/2 und 776/4, Moosbachstraße in Bretzfeld-Schwabbach wird nicht
zugestimmt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird hier nicht erteilt.
Anlage zu BU2026_134
Beratungsunterlage
2026/134 Seite1von1
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