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Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH

Angenommen23 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zum Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH mit einem Jahresüberschuss von 396.948,64 EUR. Die Konzessionsabgabe von 1.163.418,04 EUR wird an die Stadt Bretten abgeführt, der Jahresüberschuss auf die neue Rechnung vorgetragen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat erhalten Entlastung. Der Abschluss wurde vom Abschlussprüfer ohne Einwendungen bestätigt.

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Dezernat I – Oberbürgermeister Morast Vorlage zur Sitzung des Gemeinderats am 29.09.2026 Verantwortlich: 20-Kämmereiamt Vorlagennummer: 138/2026 Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH - Beschlussfassung zur Gesellschafterversammlung Beschlussantrag Der GR stimmt dem Lagebericht und dem Jahresabschluss 2025 in der vorgelegten Form zu und ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Vom Lagebericht, vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 und vom Bestätigungsvermerk der RSM Ebner Stolz GmbH Co.KG, Steuerberatungsgesellschaft wird Kenntnis genommen. 2. Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Form festgestellt. 3. DieerwirtschafteteKonzessionsabgabe inHöhe von1.163.418,04 EUR wird andie Stadt Brettenabgeführt.DerJahresüberschuss inHöhevon396.948,64EURwirdaufdieneue Rechnung vorgetragen. 4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt. Hinweis: MitgliederdesGemeinderates,dievomGemeinderatindenAufsichtsrateinesUnternehmens entsandt sind, dürfen bei Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderats nicht mitwirken, wenn der Aufsichtsrat des Unternehmens entlastet werden soll. Es liegt ein, die Befangenheit nach§18Abs.1GemObegründendesSonderinteresse,derdemAufsichtsratangehörenden Gemeinderäte vor. Sie haben während der Behandlung des Tagesordnungspunktes die Sitzung zu verlassen. B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E Gemeinderat Entscheidung 29.09.2026 Ö AufsichtsratStadtwerke Entscheidung 27.07.2026 NÖ BrettenGmbH Sachdarstellung Nach §14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bretten GmbH (SWB) hat die Geschäftsführung den jährlichen Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht des - 2 - Abschlussprüfers zu erstellen und danach der Stadt Bretten als alleinige Gesellschafterin zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die SWB inzwischen nachgekommen und hat die Abschlussunterlagen 2025 dem Kämmereiamt im Rahmen der Beteiligungsverwaltung übergeben. Aus den überlassenen Vorgängen ist ersichtlich, dass die RSMEbnerStolzGmbHCo.KG,Steuerberatungsgesellschaft,denAbschlussauftragsgemäß geprüft hat und nach dem Bestätigungsvermerk vom 13.07.2026 die Prüfung unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zu keinen Einwendungen führte. Der Jahresabschluss 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.948,64 €. Nachdem im letzten Jahr die kurzfristige Streichung des Zuschusses für die Übertragungsnetzbetreiber und die Nicht-Weitergabe an die Kunden die Stadtwerke Bretten ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis gekostet hat, ist dieser Abschluss grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Umsatzerlöse konnten um 1,5 Mio. € gesteigert werden, während gleichzeitig der Materialaufwand um 1,3 Mio. € gesenkt werden konnte. Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen sind dem allgemeinen Trend folgend weiter gestiegen. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit sind auch die Abschreibungen gestiegen. Der Zinsaufwand hingegen ist gesunken. DerAufsichtsrat der SWB hat in seiner Sitzungam 27. Juli 2026den Geschäftsbericht und den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG zur Kenntnis genommen, dem Jahresabschluss zugestimmt und die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, gleichlautend zu beschließen. Die weitere Empfehlung des Aufsichtsratessiehtvor,denin2025erwirtschaftetenJahresüberschussinHöhevon396.948,64 EURaufdieneueRechnungvorzutragen.WeiterhinbeinhaltetderVorschlagdieAbführungder erwirtschafteten Konzessionsabgabe in Höhe von 1.163.418,04 EUR (Vorjahr: 1.142.161,44 EUR) an die Stadt Bretten. Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der SWB nimmt der Oberbürgermeister kraft Amtes nach§104Abs.1GemOdieAufgabenderGesellschafterversammlungwahr.Allerdingsistzur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vorher ein Ermächtigungsbeschluss des Gemeinderates einzuholen. Das Kämmereiamt spricht deshalb dem Gemeinderat die Empfehlung aus, dem ausgearbeiteten Beschlussantrag zuzustimmen. Die Sitzungsvorlage wird noch durch den Geschäftsbericht 2025 der SWB vervollständigt. Dieser besteht aus dem Lagebericht, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Anhang, dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrates. gez. Morast Oberbürgermeister Anlage

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