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Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH
Angenommen23 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretten |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zum Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH mit einem Jahresüberschuss von 396.948,64 EUR. Die Konzessionsabgabe von 1.163.418,04 EUR wird an die Stadt Bretten abgeführt, der Jahresüberschuss auf die neue Rechnung vorgetragen. Geschäftsführung und Aufsichtsrat erhalten Entlastung. Der Abschluss wurde vom Abschlussprüfer ohne Einwendungen bestätigt.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat I – Oberbürgermeister Morast
Vorlage zur Sitzung
des Gemeinderats
am 29.09.2026
Verantwortlich: 20-Kämmereiamt Vorlagennummer: 138/2026
Jahresabschluss 2025 der Stadtwerke Bretten GmbH
- Beschlussfassung zur Gesellschafterversammlung
Beschlussantrag
Der GR stimmt dem Lagebericht und dem Jahresabschluss 2025 in der vorgelegten Form zu
und ermächtigt den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Vom Lagebericht, vom Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 und vom
Bestätigungsvermerk der RSM Ebner Stolz GmbH Co.KG, Steuerberatungsgesellschaft
wird Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss 2025 wird in der vorgelegten Form festgestellt.
3. DieerwirtschafteteKonzessionsabgabe inHöhe von1.163.418,04 EUR wird andie Stadt
Brettenabgeführt.DerJahresüberschuss inHöhevon396.948,64EURwirdaufdieneue
Rechnung vorgetragen.
4. Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt.
Hinweis:
MitgliederdesGemeinderates,dievomGemeinderatindenAufsichtsrateinesUnternehmens
entsandt sind, dürfen bei Beratungen und Beschlüssen des Gemeinderats nicht mitwirken,
wenn der Aufsichtsrat des Unternehmens entlastet werden soll. Es liegt ein, die Befangenheit
nach§18Abs.1GemObegründendesSonderinteresse,derdemAufsichtsratangehörenden
Gemeinderäte vor. Sie haben während der Behandlung des Tagesordnungspunktes die
Sitzung zu verlassen.
B E S C H L U S S F O L G E
Ergebnis
Gremium Behandlung Datum Status
J N E
Gemeinderat Entscheidung 29.09.2026 Ö
AufsichtsratStadtwerke
Entscheidung 27.07.2026 NÖ
BrettenGmbH
Sachdarstellung
Nach §14 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Bretten GmbH (SWB) hat die
Geschäftsführung den jährlichen Jahresabschluss zusammen mit dem Prüfungsbericht des
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Abschlussprüfers zu erstellen und danach der Stadt Bretten als alleinige Gesellschafterin zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Verpflichtung ist die SWB inzwischen
nachgekommen und hat die Abschlussunterlagen 2025 dem Kämmereiamt im Rahmen der
Beteiligungsverwaltung übergeben. Aus den überlassenen Vorgängen ist ersichtlich, dass die
RSMEbnerStolzGmbHCo.KG,Steuerberatungsgesellschaft,denAbschlussauftragsgemäß
geprüft hat und nach dem Bestätigungsvermerk vom 13.07.2026 die Prüfung unter
Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes zu keinen Einwendungen führte.
Der Jahresabschluss 2025 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 396.948,64 €.
Nachdem im letzten Jahr die kurzfristige Streichung des Zuschusses für die
Übertragungsnetzbetreiber und die Nicht-Weitergabe an die Kunden die Stadtwerke Bretten
ein zumindest ausgeglichenes Ergebnis gekostet hat, ist dieser Abschluss grundsätzlich
positiv zu bewerten.
Die Umsatzerlöse konnten um 1,5 Mio. € gesteigert werden, während gleichzeitig der
Materialaufwand um 1,3 Mio. € gesenkt werden konnte. Personalaufwand und sonstige
betriebliche Aufwendungen sind dem allgemeinen Trend folgend weiter gestiegen. Aufgrund
der hohen Investitionstätigkeit sind auch die Abschreibungen gestiegen. Der Zinsaufwand
hingegen ist gesunken.
DerAufsichtsrat der SWB hat in seiner Sitzungam 27. Juli 2026den Geschäftsbericht und den
Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG zur
Kenntnis genommen, dem Jahresabschluss zugestimmt und die Empfehlung an den
Gemeinderat ausgesprochen, gleichlautend zu beschließen. Die weitere Empfehlung des
Aufsichtsratessiehtvor,denin2025erwirtschaftetenJahresüberschussinHöhevon396.948,64
EURaufdieneueRechnungvorzutragen.WeiterhinbeinhaltetderVorschlagdieAbführungder
erwirtschafteten Konzessionsabgabe in Höhe von 1.163.418,04 EUR (Vorjahr: 1.142.161,44
EUR) an die Stadt Bretten.
Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages der SWB nimmt der Oberbürgermeister kraft Amtes
nach§104Abs.1GemOdieAufgabenderGesellschafterversammlungwahr.Allerdingsistzur
Abstimmung in der Gesellschafterversammlung vorher ein Ermächtigungsbeschluss des
Gemeinderates einzuholen. Das Kämmereiamt spricht deshalb dem Gemeinderat die
Empfehlung aus, dem ausgearbeiteten Beschlussantrag zuzustimmen.
Die Sitzungsvorlage wird noch durch den Geschäftsbericht 2025 der SWB vervollständigt.
Dieser besteht aus dem Lagebericht, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, dem
Anhang, dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrates.
gez.
Morast
Oberbürgermeister
Anlage
Text aus PDF extrahiert