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Geplantes Verfahren zur Flurneuordnung Gondelsheim

Angenommen24 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBretten
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Gondelsheim beantragt ein Flurneuordnungsverfahren im Außenbereich, um Starkregenrisikomanagement-Maßnahmen und Wasser- sowie Bodenrückhalt umzusetzen. Der Gemeinderat Bretten stimmt zu, dass der Stadt später ausgewiesene gemeinschaftliche Anlagen (Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen, Feld- und Waldwege) zu Eigentum zugeteilt werden und übernimmt deren Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht. Bretten ist mit etwa vier Hektar Flurstücke im Nordwesten betroffen, trägt aber keine Kosten.

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Dezernat III – Dezernent Maag Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 29.09.2026 60-Bauen, Gebäudemanagement Verantwortlich: Vorlagennummer: 151/2026 und Umwelt Geplantes Verfahren zur Flurneuordnung Gondelsheim - Antrag auf ein Flurneuordnungsverfahren - Zustimmung zur Zuteilung von ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen - Zustimmung zur Übernahme der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat beantragt ein Flurneuordnungsverfahren nach §§ 1 und 37 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) im Außenbereich von Gondelsheim, sowie einem kleinen Teil der Gemarkung Diedelsheim. 2. Der Gemeinderat stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 FlurbG zu, dass der Stadt die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen, Entwässerungseinrichtungen und Anlagen,diedemBoden-,Klima-undNaturschutzsowiederLandschaftspflegedienen)zu Eigentumzugeteiltwerden.DiesgiltauchfürdieöffentlichenFeld-undWaldwege,soweit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung zwischen der Stadt und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung und den Ausbaustandard zu Stande kommt. 3. DerGemeinderatstimmtderÜbernahmederVerkehrssicherungspflichtundderPflichtzur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen, einschließlich der nach Nr. 2b im Einvernehmen geplanten öffentlichen Feld- und Waldwege (§ 2 a AGFlurbG), mit deren Übergabe (§ 42 Abs. 1 FlurbG) zu. Als Übergabe gilt die Abnahme gem. § 12 VOB Teil B, an der die Stadt zu beteiligen ist. B E S C H L U S S F O L G E Ergebnis Gremium Behandlung Datum Status J N E OrtschaftsratDiedelsheim Anhörung 24.09.2026 Ö Gemeinderat Entscheidung 29.09.2026 Ö Sachdarstellung Die Stadtverwaltung Bretten hat seitens der Gemeinsamen Dienststelle für Flurneuordnung eine kurze Sachdarstellung sowie zugehörige Gebietskarte erhalten, die dem Gemeinderat nachfolgend sowie als Anlage zur Verfügung gestellt wird. „In der Gemeinde Gondelsheim kommt es immer wieder zu Schäden aufgrund von - 2 - Starkniederschlagsereignissen. Um dieses Problem anzugehen, möchte die Gemeinde Gondelsheim Maßnahmen aus dem kommunalen Starkregenrisikomanagementkonzept und aus dem Konzept zum Wasser- und Bodenrückhalt im Einzugsgebiet Lohrgraben/Riedgraben umsetzen. Hierzu wird ein Flurneuordnungsverfahren benötigt. DieFlurneuordnungkannMaßnahmenwiedezentraleWasserrückhaltungunabhängigvonder derzeitigen Eigentumsstruktur umsetzen. DieStadtBrettenistvondiesem1.075HektargroßenFlurneuordnungsverfahrenmitetwavier Hektar im Nordwesten von Diedelsheim betroffen. Die Flurstücke werden in diesem Bereich benötigt, um eine zweckmäßige Verfahrensabgrenzung entlang des Stumpenackerweges zu ermöglichen. Es werden voraussichtlich keine Maßnahmen auf der Gemarkung Bretten umgesetzt. Die Gemeinde Gondelsheim hat in einem Gemeinderatsbeschluss bereits festgelegt, sämtlicheKostenunddieHälftedesLandabzugesfürdasVerfahrensgebietzutragen.Aufdie Stadt Bretten kommen keine Kosten zu. gez. gez. Morast Maag Oberbürgermeister Dezernent Anlagen

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