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Hallensportzentrum im Grüner, Bau einer PV-Anlage
Angenommen24 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bretten |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat fasst Baubeschluss für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach von Halle B des Hallensportzentrums im Grüner mit 129 kWp Leistung. Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauleistungen gemäß Vergabevorschriften zu vergeben, falls Angebote den Baubeschluss einhalten oder maximal 10 % übersteigen. Budgetiert sind 180.000 Euro, Installation geplant für Dezember 2026. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat III – Dezernent Maag
Vorlage zur Sitzung
des Gemeinderates
am 29.09.2026
60-Bauen, Gebäudemanagement
Verantwortlich: Vorlagennummer: 152/2026
und Umwelt
Hallensportzentrum im Grüner, Bau einer PV-Anlage
- Fassung Baubeschluss
- Vergabeermächtigung
Beschlussantrag
1. DerGemeinderatfasstdenBaubeschlussfürdenBaueinerPV-AnlageaufdemDachdes
Hallensportzentrum im Grüner, Halle B, entsprechend der Sachdarstellung und
Verwaltungsempfehlung.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, die Bauleistungen gemäß
den geltenden Vergabevorschriften zu vergeben, sofern das Angebot den Baubeschluss
einhält bzw. um nicht mehr als 10 % übersteigt.
B E S C H L U S S F O L G E
Ergebnis
Gremium Behandlung Datum Status
J N E
Gemeinderat Entscheidung 29.09.2026 Ö
FinanzielleAuswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsauftrag/THH: I42410001471
Auszahlung: verfügbareHaushaltsmittel: 180.000
Sachdarstellung
Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung kommt den kommunalen
Liegenschaften eine wichtige Bedeutung zu. Insbesondere die Dachflächen von Schulen,
Sport-undVerwaltungsgebäudenbietenPotenzialefürdenAusbauderPhotovoltaikunddamit
für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
Durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen kann auf den kommunalen Gebäuden Strom
unmittelbarvorOrterzeugtund–soweitmöglich–selbstgenutztwerden.Dadurchkönnender
Bezug von Netzstrom und die damit verbundenen Energiekosten reduziert sowie die
Abhängigkeit von zukünftigen Strompreisentwicklungen verringert werden. Überschüssig
erzeugter Strom kann in das öffentliche Netz eingespeist und entsprechend den gesetzlichen
Rahmenbedingungen vermarktet werden.
Zugleich nimmt die Stadt mit dem Ausbau von Photovoltaikanlagen auf eigenen Dachflächen
ihre allgemeine Vorbildfunktion beim Klimaschutz gemäß § 5 KlimaG BW wahr.
- 2 -
Zuletzt wurden bereits die folgenden PV-Anlagen gebaut:
Grundschule Ruit im Jahr 2024, mit einer Leistung von 61 kWp
Grundschule Gölshausen im Jahr 2024, mit einer Leistung von 75 kWp
Max-Planck-Realschule Bretten im Jahr 2024, mit einer Leistung von 135 kWp
Jahnhalle Bretten im Jahr 2025, mit einer Leistung von 66 kWp
AußerdemwurdebereitsinderZuständigkeitdesOberbürgermeistersderAuftragfüreinePV-
AnlagemiteinerLeistungvon etwa20kWpaufdem Rathausdacherteilt.DieUmsetzung und
Inbetriebnahme ist bis November 2026 vorgesehen. Ebenso soll in der Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters auf dem Dach der alten Sporthalle des MGB eine PV-Anlage mit ca. 52
kWp errichtet werden. Hier steht allerdings die denkmalrechtliche Genehmigung noch aus.
Weiterhin ist der Bau einer PV-Anlage auf dem Dach des Hallensportzentrums geplant, wofür
im Rahmen dieser Vorlage der Baubeschluss einschließlich Vergabeermächtigung zu fassen
ist.
Der bauliche Zustand sowie die Dachstatik der vorgesehenen Dachfläche wurden eingehend
geprüft und stehen der Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage nicht entgegen. Auf dem
Gebäudeteil Halle A des Hallensportzentrums befindet sich bereits eine privat betriebene
Photovoltaikanlage. Der zwischen der Stadt Bretten und der Eigentümerin dieser Anlage
geschlossene Gestattungsvertrag zur Nutzung der städtischen Dachfläche läuft bis zum
31.12.2027.
Anlagenbeschreibung
Die geplante PV-Anlage verfügt über die folgenden Eckdaten:
Standort/Gebäudeteil: Hallensportzentraum Im Grüner, Halle B
Anlagenleistung: 129 kWp
Erwarteter Jahresertrag: 127.910 kWh/Jahr
Erwarteter Eigenverbrauchsanteil: 40,7 %
Erwarteter Autarkiegrad: 33,2 %
Prognostizierte Amortisationszeit: ca. 8 Jahre
Geplante Installation: Dezember 2026
Voraussichtliche Baukosten: ca. 140.000 Euro
Vermarktung des erzeugten Stroms
Aufgrund der installierten Leistung von mehr als 100 kWp ist die Anlage grundsätzlich für die
Direktvermarktung des erzeugten und in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms
auszulegen. Die hierfür erforderliche technische Ausstattung ist Bestandteil der
auszuschreibenden Leistung. Die entsprechende Dienstleistung wird durch die Stadtwerke
Bretten erbracht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Anlage bei negativen Preisen abzuregeln. Im
Jahresdurchschnitt kann man mit 5,0 Cent/kWh Ertrag aus der Direktvermarktung rechnen.
Der Eigenverbrauch, der im Hallensportzentrum aufgrund der Frequentierung gegeben ist, ist
damit wesentlich lukrativer.
- 3 -
Haushaltsmittel
Im Haushaltsplan der Stadt Bretten stehen im Jahr 2026 insgesamt 180.000 € zur Verfügung.
Weitere Vorgehensweise und Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Baubeschluss für die vorgestellte PV-Anlage
zufassenunddieVerwaltungmitderAuftragsvergabezuermächtigen.DieArbeitensollenim
Wege der freihändigen Vergabe (3 Angebote) ausgeschrieben werden. Die Installation der
Anlage ist spätestens zum Jahresende vorgesehen.
gez. gez.
Morast Maag
Oberbürgermeister Dezernent
Text aus PDF extrahiert