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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2026 betr. Prüfung zur Einführung einer Bettensteuer in Bornheim
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bornheim |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung einer Bettensteuer in Bornheim rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich zu prüfen. Der Bürgermeister hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Übernachtungszahlen. Das Prüfungsergebnis soll bis zum 2. Dezember 2026 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden. Ein Beschlussentwurf mit diesem Prüfauftrag liegt vor.
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Extrahierter Text
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Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026
öffentlich Vorlage Nr. 422/2026-2
Stand 11.06.2026
Betreff Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2026 betr. Prüfung zur
Einführung einer Bettensteuer in Bornheim
Beschlussentwurf
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung
einer Betten- bzw. Beherbergungssteuer im Stadtgebiet rechtlich, organisatorisch und
wirtschaftlich sinnvoll ist und das Prüfungsergebnis zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 2. Dezember 2026 vorzulegen.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 9. Juni 2026 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen
Prüfauftrag zur Einführung einer Bettensteuer in Bornheim zu erteilen und das Prüfergebnis
den Gremien bis zum 31.12.2026 vorzulegen.
Die Verwaltung teilt mit, dass bereits im Jahr 2013 im Zuge der Umsetzung eines
Haushaltssicherungskonzeptes geprüft wurde, ob eine Kulturförderabgabe (sogenannte
Bettensteuer) erhoben werden kann.
Hinsichtlich der seinerzeitigen Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und
wirtschaftlichen Fragestellungen sei verwiesen auf die Vorlage-Nr. 081/2013-2.
Die Rechtsprechung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in Nordrhein-Westfalen hat sich
in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt und zwischenzeitlich gefestigt.
Die wichtigen Kernaussagen der Rechtsprechung lauten:
es handelt sich um eine zulässige Aufwandssteuer
Übernachtungen, die zwingend beruflich veranlasst sind, sind von der Abgabe befreit
(Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes)
abgabenentrichtungspflichtig ist in der Regel der Hotelier oder Vermieter
örtliche Satzungen müssen rechtssicher formuliert werden.
Der Bürgermeister hat keine Bedenken, die Wirtschaftlichkeit der Erhebung einer
Kulturförderabgabe unter Berücksichtigung aktueller Übernachtungszahlen erneut zu prüfen
und zum Ergebnis zu berichten. Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass die
Übernachtungen zum größten Teil beruflich veranlasst sind.
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Finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen:
Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv)
Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______
Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR
Budget lfd. Haushaltsjahr:
ausreichend vorhanden
nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR
Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________
EUR
Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR
Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR
Personalressourcen vorhanden: ja nein
Erläuterungen/Begründung: Es handelt sich zunächst um einen Prüfauftrag
Auswirkungen auf das Klima
1. Grundeinschätzung
x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden.
☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2.
2. Klima-Test
Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist
☐ positiv à weiter bei 3.
☐ negativ à weiter bei 3.
3. Begründung
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