Startseite › Bornheim › Antrag

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2026 betr. Prüfung zur Einführung einer Bettensteuer in Bornheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBornheim
Datum2026-10-08
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung einer Bettensteuer in Bornheim rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich zu prüfen. Der Bürgermeister hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Prüfung unter Berücksichtigung aktueller Übernachtungszahlen. Das Prüfungsergebnis soll bis zum 2. Dezember 2026 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt werden. Ein Beschlussentwurf mit diesem Prüfauftrag liegt vor.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

TOP Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2026 öffentlich Vorlage Nr. 422/2026-2 Stand 11.06.2026 Betreff Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2026 betr. Prüfung zur Einführung einer Bettensteuer in Bornheim Beschlussentwurf Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung einer Betten- bzw. Beherbergungssteuer im Stadtgebiet rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich sinnvoll ist und das Prüfungsergebnis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Dezember 2026 vorzulegen. Sachverhalt Mit Schreiben vom 9. Juni 2026 beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Prüfauftrag zur Einführung einer Bettensteuer in Bornheim zu erteilen und das Prüfergebnis den Gremien bis zum 31.12.2026 vorzulegen. Die Verwaltung teilt mit, dass bereits im Jahr 2013 im Zuge der Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes geprüft wurde, ob eine Kulturförderabgabe (sogenannte Bettensteuer) erhoben werden kann. Hinsichtlich der seinerzeitigen Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sei verwiesen auf die Vorlage-Nr. 081/2013-2. Die Rechtsprechung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in Nordrhein-Westfalen hat sich in den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt und zwischenzeitlich gefestigt. Die wichtigen Kernaussagen der Rechtsprechung lauten:  es handelt sich um eine zulässige Aufwandssteuer  Übernachtungen, die zwingend beruflich veranlasst sind, sind von der Abgabe befreit (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes)  abgabenentrichtungspflichtig ist in der Regel der Hotelier oder Vermieter  örtliche Satzungen müssen rechtssicher formuliert werden. Der Bürgermeister hat keine Bedenken, die Wirtschaftlichkeit der Erhebung einer Kulturförderabgabe unter Berücksichtigung aktueller Übernachtungszahlen erneut zu prüfen und zum Ergebnis zu berichten. Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass die Übernachtungen zum größten Teil beruflich veranlasst sind. Seite 1 von 3 Finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen (haushaltsneutral) finanzielle Auswirkungen: Maßnahme ergebniswirksam (konsumtiv) Maßnahme/Projekt (investiv) Produktgruppe: _________ Projekt-Nr. 5.000._______ Aufwendungen/Auszahlungen lfd. Haushaltsjahr: ________ EUR Budget lfd. Haushaltsjahr: ausreichend vorhanden nicht vorhanden (Verweis Vorlage Mehrbedarf Nr. _____ ) ________ EUR Jährliche Folgeaufwendungen/-auszahlungen: ab/für Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Erträge/Einzahlungen: Haushaltsjahr 20___: ________ EUR Maßnahme zuschuss-/förderfähig: Haushaltsjahr 20___: ____% / ________ EUR Personalressourcen vorhanden: ja nein Erläuterungen/Begründung: Es handelt sich zunächst um einen Prüfauftrag Auswirkungen auf das Klima 1. Grundeinschätzung x Mit dem Vorhaben ist keine klimarelevante Wirkung verbunden. ☐ Mit dem Vorhaben ist eine klimarelevante Wirkung verbunden. à weiter bei 2. 2. Klima-Test Die mit dem Vorhaben verbundene klimarelevante Wirkung ist ☐ positiv à weiter bei 3. ☐ negativ à weiter bei 3. 3. Begründung 422/2026-2 Seite 2 von 3 422/2026-2 Seite 3 von 3

Text aus PDF extrahiert