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Gemeinsame Durchführung von Ferienbetreuungsangeboten nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) mit den Gemeinden Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald und Winden im Elztal

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBiederbach
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Fünf Gemeinden (Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald, Winden im Elztal) führen ab Schuljahr 2026/27 gemeinsam Ferienbetreuung für Grundschulkinder durch, um den bundesweiten Ganztagsanspruch zu erfüllen. Der Caritasverband Emmendingen übernimmt die Organisation mit 8 Stunden täglich an 5 Werktagen; das Angebot startet in den Osterferien 2027 an der Grundschule Gutach. Die Kosten werden zu 40 % nach Einwohnerzahl und 60 % nach tatsächlicher Nutzung verteilt; der Elternbeitrag beträgt anfangs 40 € pro Tag. Der Gemeinderat beschloss die Unterzeichnung der Trägerschafts- und Kostenverteilungsvereinbarung.

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Extrahierter Text

Vorlage Nr.: 2026/492 Federführung: Hauptamt Verfasser: Weis, Nadine Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 24.09.2026 öffentlich Gemeinsame Durchführung von Ferienbetreuungsangeboten nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) mit den Gemeinden Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald und Winden im Elztal a) Abschluss des Trägerschaftsvertrages mit dem Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. b) Abschluss der Vereinbarung über die Kostenverteilung und Abrechnung der Ferienbetreuungsangebote nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) zwischen den Gemeinden Biederbach, Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald und Winden im Elztal Sachverhalt: Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 haben Kinder der ersten Klassenstufe der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird dieser Anspruch sukzessive auf die Klassenstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht. Kinder im Grundschulalter haben dann einen bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Zeitstunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeiten werden angerechnet. Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und gilt auch in den Ferien. Dabei können Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. In den Schulferien sind nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) demnach insgesamt 10 Wochen Betreuung abzudecken. Um das Angebot für diese umfassende Ferienbetreuung vorhalten zu können verständigen sich die Gemeinden Elzach, Gutach im Breisgau, Simonswald, Winden im Elztal und Biederbach darauf, die Ferienbetreuung im Rahmen und auf Grundlage des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung (GaFöG) ab dem Schuljahr 2026/2027 für die in den Gemeinden wohnhaften Kinder gemeinsam durchzuführen. 2026/492 Seite1von3 1. Trägerschaft und Umfang des Angebotes Der Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. wird ab dem 01.01.2027 die Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung in den Schulferien mit einem Umfang von 8 Stunden an 5 Werktagen (Montag bis Freitag) für die Grundschulkinder aus den Gemeinden übernehmen. Das Angebot wird mit der Ferienbetreuung in den Osterferien 2027 starten. Diese Ferienbetreuung soll zentral an der Grundschule in Gutach im Breisgau stattfinden. Die Inhalte und Ausgestaltung des Angebotes werden durch die Trägerschaftsvereinbarung zwischen den Gemeinden und dem Caritasverband geregelt. Die Gemeinden verständigen sich gemeinsam auf die Festlegung der 20 zulässigen Schließtage pro Schuljahr sowie auf die Festlegung von Elternbeiträgen. Zum Start des Angebotes im Jahr 2027 soll der Elternbeitrag 40 € pro Betreuungstag betragen. Der Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Caritasverband und den Gemeinden wurde am 30. Juli 2026 in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnisnahme und Vorberatung eingebracht. 2. Regelung zur Kostenverteilung zwischen den Gemeinden Zusätzlich zur Vereinbarung über die Durchführung des Angebotes mit dem Caritasverband, regelt eine weitere Vereinbarung die Kostenverteilung des Angebotes unter den Gemeinden. Durch Elternbeiträge und Fördermittel des Landes für den Ganztagsbetrieb in den Ferien soll eine Kostendeckung in Höhe von mindestens 75 % erreicht werden. Die Gemeinden verständigen sich darauf die Elternbeiträge anhand dieser Mindestkostendeckung regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Kostenverteilung des interkommunalen Angebots wurde ebenfalls am 30. Juli 2026 in nichtöffentlicher Sitzung zur Kenntnisnahme und Vorberatung eingebracht. Die Gemeinden verständigen sich auf die folgende Verteilung der Gesamtkosten: a) Sockelbetrag 40 % der Kosten werden, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung, zwischen den Gemeinden verteilt. Dies erfolgt mittels der Einwohnerzahl zum 31. März des Kalenderjahres in das das Abrechnungsjahr fällt. Die Einwohnerzahl wird anhand der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ermittelt. b) tatsächliche Inanspruchnahme 60 % der Kosten werden nach der tatsächlichen Inanspruchnahme durch Kinder der jeweiligen Wohnortgemeinden verteilt. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung werden der Gemeinde Biederbach jährliche Mehrkosten entstehen. Ziel ist eine Finanzierung von 75% über Elternbeiträge und Fördermittel und 25% durch die Gemeinde. Der Betrag des Defizitausgleichs in Höhe von 25% kann derzeit allerdings nur geschätzt werden. 2026/492 Seite2von3 Dies ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: a) Die Höhe der Fördermittel ist noch nicht final beschlossen. Aktuell wird von einer Förderung in Höhe von 2,81 € je Kind und Stunde ausgegangen. b) Der Betreuungsbedarf konnte bislang lediglich anhand einer im April 2026 durchgeführten unverbindlichen Umfrage erhoben werden. Aufgrund der bestehenden Unsicherheiten und Unbekannten schätzt die Verwaltung das im Jahr 2027 für die Gemeinde entstehende zusätzliche Defizit im Bereich Grundschule vorsichtig auf rund 1.500 €. Dieser Betrag kann sich je nach tatsächlicher Auslastung des Angebotes und Verteilung der Buchungen noch anpassen. Beschlussvorschlag: a) Der Gemeinderat der Gemeinde Biederbach nimmt den Entwurf der Vereinbarung über die Ferienbetreuung der Grundschulkinder zwischen den Gemeinden und dem Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister mit dessen Unterzeichnung (Trägerschaftsvertrag). b) Der Gemeinderat nimmt die ausgearbeiteten Modalitäten zur Abrechnung der Kosten zwischen den Gemeinden, insbesondere die festgelegten Verteilungsschlüssel, zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die konkreten Inhalte der Kostenverteilung final festzulegen und eine entsprechende Vereinbarung über die Kostenverteilung abzuschließen (Vereinbarung Kostenverteilung und Abrechnung GaFöG). Anlagen: 1) Entwurf der Vereinbarung über die Ferienbetreuung der Grundschulkinder zwischen den Gemeinden und dem Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V. (nichtöffentlich) 2) Entwurf der Vereinbarung über die Kostenverteilung und Abrechnung der Ferienbetreuungsangebote nach dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) 2026/492 Seite3von3

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