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Haushaltskonsolidierungskonzept - Vorberatung

Angenommen10 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBiederbach
Datum2026-09-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Kämmerei legt dem Gemeinderat ein Haushaltskonsolidierungskonzept vor, das vom Kommunalamt auferlegt wurde, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Nach einer Klausurtagung einigten sich Rat und Verwaltung, Gebühren, Beiträge und Steuersätze anzupassen. Aktuelle Entwicklungen – insbesondere Gewerbesteuermindereinnahmen von etwa 400.000 Euro – erfordern jedoch zusätzliche Maßnahmen. Der Gemeinderat nahm das Konzept an und beauftragte die Verwaltung, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten.

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Vorlage Nr.: 2026/491 Federführung: Kämmerei Verfasser: Schneider, Petra Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus Gemeinderat 24.09.2026 öffentlich Haushaltskonsolidierungskonzept - Vorberatung Sachverhalt: Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans wurde der Gemeinde durch das Kommunalamt die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes auferlegt. Ziel des Konzeptes ist es, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachhaltig zu sichern und insbesondere die Erreichung der vom Kommunalamt vorgegebenen Soll-Liquidität sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund fand am 08. Mai 2026 eine Klausurtagung mit dem Gemeinderat statt. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die Möglichkeiten, den Haushalt durch Einsparungen sowie durch Einnahme-Verbesserungen zu konsolidieren. 1. Ergebnisse der Klausurtagung vom 08. Mai 2026 Im Rahmen der Klausurtagung wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben innerhalb des bestehenden Haushalts nur begrenzt sind: Ein wesentlicher Teil der Ausgaben entfällt auf Pflichtaufgaben beziehungsweise auf Aufwendungen, die kurzfristig nicht/ kaum beeinflussbar sind. Kürzungen bei den freiwilligen Leistungen würden dagegen unmittelbar zu einer Einschränkung des bestehenden Leistungsangebotes führen. Auch auf der Einnahmeseite bestehen nur begrenzte unmittelbare Einflussmöglichkeiten. Ein erheblicher Teil der Einnahmen wird durch übergeordnete beziehungsweise äußere Rahmenbedingungen bestimmt. Dies betrifft insbesondere die Zuweisungen und Umlagen des FAG sowie weitere nicht steuerbare Einnahmen und Belastungen. Der Gemeinderat verständigte sich daher darauf, den Schwerpunkt zunächst auf die unmittelbar durch die Gemeinde beeinflussbaren Einnahmen zu legen. Durch die Anpassung von Gebühren, Beiträgen und Hebesätzen sollen zusätzliche Einnahmen geprüft und damit die finanzielle Situation der Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2027 verbessert werden. Folgende Bereiche sollen daher geprüft werden:  AnpassungderKindergartenbeiträge,  AnpassungderFriedhofsgebühren  AnpassungderVerwaltungsgebühren  AnpassungdesGrund-undGewerbesteuerhebesatzes 2026/491 Seite1von2 Die konkreten Auswirkungen und möglichen Mehreinnahmen aus diesen Maßnahmen werden dem Gemeinderat in den nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt. 2. Entwicklung seit der Klausurtagung Zum Zeitpunkt der Klausurtagung am 08. Mai 2026 bestand nach damaligem Kenntnisstand die Aussicht, die vom Kommunalamt vorgegebene Soll-Liquidität für die Aufstellung und Genehmigung des Haushaltsplans 2027 durch die tatsächliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zu erreichen. Dabei wurde insbesondere davon ausgegangen, dass sich gegenüber den Planansätzen im laufenden Haushaltsjahr Verbesserungen durch Minderausgaben und Mehreinnahmen ergeben könnten. Diese Verbesserungen hätten dazu beitragen können, die Liquiditätssituation zum Jahresende zu stabilisieren und die Ausgangslage für den Haushalt 2027 zu verbessern. Diese Einschätzung hat sich zwischenzeitlich wesentlich verändert. Insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen stellt eine erhebliche Verschlechterung dar. Nach derzeitigem Stand ist gegenüber dem Haushaltsansatz von Mindererträgen in Höhe von rund 400.000 € auszugehen. Die vom Kommunalamt vorgegebene Soll-Liquidität kann nach derzeitiger Einschätzung nicht erreicht werden. 3. Aktuelle Ausgangslage der Haushaltskonsolidierung Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die bisher vorgesehenen beziehungsweise diskutierten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung allein nicht ausreichen werden, um die vom Kommunalamt vorgegebenen Ziele zu erreichen. Eine tatsächliche Konsolidierung des Haushalts ist noch nicht gegeben. Zwar können durch die Anpassung von Gebühren, Beiträgen und Hebesätzen zusätzliche laufende Einnahmen erzielt werden (ab 2027). Diese Maßnahmen können jedoch nicht kurzfristig die Mindereinnahmen in 2026 ausgleichen. Gleichzeitig sind die Möglichkeiten weiterer Einsparungen begrenzt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und berät über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertrags- und Liquiditätssituation der Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung beratenen Maßnahmen und Prüfaufträge in das Haushaltskonsolidierungskonzept aufzunehmen und dieses zur weiteren Beratung bzw. Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: Haushaltskonsolidierungskonzept Biederbach 2026/491 Seite2von2

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