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Haushaltskonsolidierungskonzept - Vorberatung
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| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Biederbach |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Kämmerei legt dem Gemeinderat ein Haushaltskonsolidierungskonzept vor, das vom Kommunalamt auferlegt wurde, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern. Nach einer Klausurtagung einigten sich Rat und Verwaltung, Gebühren, Beiträge und Steuersätze anzupassen. Aktuelle Entwicklungen – insbesondere Gewerbesteuermindereinnahmen von etwa 400.000 Euro – erfordern jedoch zusätzliche Maßnahmen. Der Gemeinderat nahm das Konzept an und beauftragte die Verwaltung, weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu erarbeiten.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 2026/491
Federführung: Kämmerei Verfasser: Schneider, Petra
Gremium Termin Öffentlichkeitsstatus
Gemeinderat 24.09.2026 öffentlich
Haushaltskonsolidierungskonzept - Vorberatung
Sachverhalt:
Im Rahmen der Genehmigung des Haushaltsplans wurde der Gemeinde durch das
Kommunalamt die Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes auferlegt. Ziel des
Konzeptes ist es, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde nachhaltig zu sichern und
insbesondere die Erreichung der vom Kommunalamt vorgegebenen Soll-Liquidität
sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund fand am 08. Mai 2026 eine Klausurtagung mit dem Gemeinderat
statt. Gegenstand der Beratung waren insbesondere die Möglichkeiten, den Haushalt durch
Einsparungen sowie durch Einnahme-Verbesserungen zu konsolidieren.
1. Ergebnisse der Klausurtagung vom 08. Mai 2026
Im Rahmen der Klausurtagung wurde deutlich, dass die Möglichkeiten zur Reduzierung der
Ausgaben innerhalb des bestehenden Haushalts nur begrenzt sind:
Ein wesentlicher Teil der Ausgaben entfällt auf Pflichtaufgaben beziehungsweise auf
Aufwendungen, die kurzfristig nicht/ kaum beeinflussbar sind. Kürzungen bei den freiwilligen
Leistungen würden dagegen unmittelbar zu einer Einschränkung des bestehenden
Leistungsangebotes führen.
Auch auf der Einnahmeseite bestehen nur begrenzte unmittelbare Einflussmöglichkeiten. Ein
erheblicher Teil der Einnahmen wird durch übergeordnete beziehungsweise äußere
Rahmenbedingungen bestimmt. Dies betrifft insbesondere die Zuweisungen und Umlagen
des FAG sowie weitere nicht steuerbare Einnahmen und Belastungen.
Der Gemeinderat verständigte sich daher darauf, den Schwerpunkt zunächst auf die
unmittelbar durch die Gemeinde beeinflussbaren Einnahmen zu legen.
Durch die Anpassung von Gebühren, Beiträgen und Hebesätzen sollen zusätzliche
Einnahmen geprüft und damit die finanzielle Situation der Gemeinde ab dem Haushaltsjahr
2027 verbessert werden.
Folgende Bereiche sollen daher geprüft werden:
AnpassungderKindergartenbeiträge,
AnpassungderFriedhofsgebühren
AnpassungderVerwaltungsgebühren
AnpassungdesGrund-undGewerbesteuerhebesatzes
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Die konkreten Auswirkungen und möglichen Mehreinnahmen aus diesen Maßnahmen
werden dem Gemeinderat in den nächsten Sitzungen zur Beratung vorgelegt.
2. Entwicklung seit der Klausurtagung
Zum Zeitpunkt der Klausurtagung am 08. Mai 2026 bestand nach damaligem Kenntnisstand
die Aussicht, die vom Kommunalamt vorgegebene Soll-Liquidität für die Aufstellung und
Genehmigung des Haushaltsplans 2027 durch die tatsächliche Entwicklung des
Haushaltsjahres 2026 zu erreichen.
Dabei wurde insbesondere davon ausgegangen, dass sich gegenüber den Planansätzen im
laufenden Haushaltsjahr Verbesserungen durch Minderausgaben und Mehreinnahmen
ergeben könnten. Diese Verbesserungen hätten dazu beitragen können, die
Liquiditätssituation zum Jahresende zu stabilisieren und die Ausgangslage für den Haushalt
2027 zu verbessern.
Diese Einschätzung hat sich zwischenzeitlich wesentlich verändert.
Insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen stellt eine erhebliche
Verschlechterung dar. Nach derzeitigem Stand ist gegenüber dem Haushaltsansatz von
Mindererträgen in Höhe von rund 400.000 € auszugehen.
Die vom Kommunalamt vorgegebene Soll-Liquidität kann nach derzeitiger Einschätzung nicht
erreicht werden.
3. Aktuelle Ausgangslage der Haushaltskonsolidierung
Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die bisher vorgesehenen beziehungsweise diskutierten
Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung allein nicht ausreichen werden, um die vom
Kommunalamt vorgegebenen Ziele zu erreichen. Eine tatsächliche Konsolidierung des
Haushalts ist noch nicht gegeben.
Zwar können durch die Anpassung von Gebühren, Beiträgen und Hebesätzen zusätzliche
laufende Einnahmen erzielt werden (ab 2027). Diese Maßnahmen können jedoch nicht
kurzfristig die Mindereinnahmen in 2026 ausgleichen.
Gleichzeitig sind die Möglichkeiten weiterer Einsparungen begrenzt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt das bestehende Haushaltskonsolidierungskonzept zur Kenntnis und
berät über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Ertrags- und Liquiditätssituation der
Gemeinde.
Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sitzung beratenen Maßnahmen und Prüfaufträge
in das Haushaltskonsolidierungskonzept aufzunehmen und dieses zur weiteren Beratung
bzw. Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
Haushaltskonsolidierungskonzept Biederbach
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Text aus PDF extrahiert