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Befreiungsantrag: Errichtung einer Garage zur Unterbringung weiterer Fahrzeuge, Hinter den Wiesen 12
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Beimerstetten |
| Datum | 2026-09-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Antragsteller beantragt Befreiung vom Bebauungsplan zur Errichtung einer Garage für zwei Fahrzeuge auf dem Grundstück Hinter den Wiesen 12. Die geplante Garage überschreitet die festgesetzte westliche Baulinie. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen mit Befreiung vom Bebauungsplan am 24.09.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Beratungsunterlage Bau
Nr. 2026/050
AZ: 632.60
Gemeinderatsvorbesprechung Bauen nicht öffentlich am 22.09.2026
Gemeinderat öffentlich am 24.09.2026
Baugesuche
BeschriebBauantrag Befreiungsantrag: Errichtung einer Garage zur
UnterbringungweitererFahrzeuge
Baugrundstück HinterdenWiesen12
Bebauungsplanvorhanden ja
nein
Verfahren Befreiungsantrag
Baugenehmigungsverfahren
Abweichungenvom ja
Bebauungsplan nein
fallsja,Beschrieb - Überschreitung der westlichen Baulinie und
Abweichung/Befreiung: damitdesfestgesetztenBaufensters.
EinwendungenAngrenzer ja,
vorhanden nein
nichtdurchgeführt
Beschlussvorschlagder Einvernehmenwirderteilt
Verwaltung: Einvernehmen wird unter bestimmten
Voraussetzungenerteilt:
Antragwirdabgelehnt
Bemerkungen In der letzten Gemeinderatssitzung am 16.07.2026
wurde das gemeindliche Einvernehmen für den
ursprünglich eingereichten Bauantrag zur Errichtung
einerGartenhüttenichterteilt.Grundhierfürist,dass
der Bebauungsplan „Nordöstlicher Ortsrand Teil II“
Nebenanlagen in den nicht überbaubaren
Grundstücksflächennichtzulässt.
Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem
Antragsteller stellte sich im Gespräch heraus, dass
von Beginn an die Errichtung einer weiteren Garage
beabsichtigt war. Das ursprünglich eingereichte
Baugesuch wurde jedoch irrtümlich als Antrag für
eine Gartenhütte bezeichnet. Am 04.08.2026 ging
beimBauamtdesLandratsamtsAlb-Donau-Kreisein
neuer Bauantrag in Form eines
Befreiungsantrags für die Errichtung einer weiteren
Garageein.DiezusätzlicheGaragesollalsStellplatz
für die Fahrzeuge der Mieter der
Dachgeschosswohnungdienen.
Nach § 50 Abs.1 LBO Baden-Württemberg in
Verbindung mit Anhang 1 sind Garagen
einschließlich überdachter Stellplätze mit einer
mittleren Wandhöhe von bis zu 3 m und einer
Grundfläche von bis zu 50 m² verfahrensfrei, sofern
sienichtimAußenbereicherrichtetwerden.
Der Bebauungsplan sieht vor, dass Ausnahmen für
Garagen zugelassen werden können. Da das
Vorhaben nach der LBO verfahrensfrei ist, wird
lediglich eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans beantragt. Diese ist erforderlich,
weil die geplante Garage die festgesetzte Baulinie
überschreitet.
Das Sichtfeld ist durch den Neubau der Garage nur
minimal betroffen. Da sich auf dem Grundstück
bereitseineHeckebefindet,wirddasSichtfelddurch
die geplante Garage nicht wesentlich zusätzlich
beeinträchtigt.
Beimerstetten,den16.09.2026
gez.LauraSpiekermann gez.AndreasHaas
Bürgermeister
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