Startseite › Badenweiler › Antrag

Erneute Beschlussfassung über die Antragstellung für das Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 und die Durchführung der Sanierungsmaßnahme am Sport- und Freizeitbad

Angenommen
TypAntrag
GemeindeBadenweiler
Datum2026-09-16
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Badenweiler beantragt Fördermittel aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 und dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Sportstätten" für die geplante Sanierung des Sport- und Freizeitbads (WC/Duschbereich, Statik, Fassade, Dach) sowie Installation einer PV-Anlage. Die Gesamtkosten betragen 2.411.533,39 Euro netto. Der Gemeinderat beschloss die Antragstellung und die Durchführung der Maßnahme nach dem Architekturkonzept SKB Schramm/Klein/Bregenhorn sowie die Beauftragung weiterer erforderlicher Schritte durch die Verwaltung.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

B ü r g e r m e i s t e r a m t B a d e n w e i l e r _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Amt: Rechnungsamt Datum: 04.09.2026 Verfasser: Sonja Dahlmann Telefon: +49 7632 72 127 AZ: 867.0 Vorlage Nr.: BV/2026/082 Beschlussvorlage an Gremium Datum Status Zuständigkeit Gemeinderat 16.09.2026 öffentlich Entscheidung Erneute Beschlussfassung über die Antragstellung für das Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 und die Durchführung der Sanierungsmaßnahme am Sport- und Freizeitbad Beschlussvorschlag: a.) Der Gemeinderat stimmt der Antragstellung für das Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 für das Sport- und Freizeitbad Badenweiler zu. b.) Der Durchführung der Maßnahme „Sanierungsmaßnahme Sportbad“ auf Basis des vorgestellten Konzepts durch das Architekturbüro SKB Schramm/Klein/Bregenhorn wird zugestimmt. Weiterhin beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung mit der Durchführung der weiteren erforderlichen Schritte. Hierzu gehört auf Grund des Projektvolumens auch die Durchführung von Vergabeverfahren für die Beauftragung weiterer Planungsschritte. Die entsprechenden Ansätze sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kurverwaltung für das Jahr 2027 einzuplanen. Finanzielle Auswirkungen: ja Finanzierung im Eigenbetrieb Kurverwaltung Produkt/Sachkonto: 772100000102/78710000 EURO: rund 2.869.724,73 Euro brutto, 2.411.533,39 Euro netto Hinweis: Sachverhalt: Das Sport- und Freizeitbad Badenweiler soll im Jahr 2027 saniert (Sanierung WC / Duschbereich, Statische Ertüchtigung Stahlbetondecke, Fassade/Fenster, Dachsanierung) und in diesem Zuge mit einer PV-Anlage u.a. für den Eigenstromverbrauch ausgestattet werden. Um den Anteil der Eigenmittel zu reduzieren, beabsichtigt die Gemeinde einen Förderantrag im Tourismusinfrastrukturprogramm zu stellen. Der Antrag für das Jahr 2027 muss laut Förderrichtlinien bis zum 01.10.2026 beim Regierungspräsidium Freiburg eingegangen sein. Nachdem der Gemeinderat am 15.07.2026 über die Antragstellung abgestimmt hatte, fand am 21.07.2026 die Antragsberatung mit dem Regierungspräsidium Freiburg statt. Hier wurde darauf hingewiesen, dass ein Gemeinderatsbeschluss für die Antragstellung sowie für die Durchführungsabsicht der Maßnahme vorliegen muss. Weiter liegen nun die Kosten für das Projekt vor. Diese belaufen sich auf 2.869.724,73 Euro brutto und 2.411.533,39 Euro netto. Da der Eigenbetrieb Kurverwaltung vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird der Betrag ohne Umsatzsteuer die Basis für den Fördermittelantrag darstellen. Die zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich somit auf 2.288.576,53 Euro. Die Höhe der Förderung bei Hallen- und Freibädern wird sich auf maximal 30% (686.572,66 Euro) der zuwendungsfähigen Kosten bei in nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten Baden-Württemberg (KurorteG) prädikatisierten Gemeinden belaufen. Ebenfalls wird im Herbst ein Förderantrag für das Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gestellt. Hier ist eine Förderung bis 45% der förderfähigen Kosten möglich, der Zuschuss liegt bei 1.085.190,03 Euro. Die beiden Fördertöpfe sind miteinander kompatibel. Die Eigenmittel belaufen sich nach Abzug der Zuschüsse Tourismusinfrastrukturprogramm 2027 686.572,66 Euro und dem Bundesprogramm „Sanierung Kommunaler Sportstätten“ Projektaufruf 2026 – Schwimmbäder 1.085.190,03 Euro auf 639.770,70 Euro, für die ein Darlehen aufgenommen werden muss. Der Gemeinderat wird gebeten, dem oben genannten Beschlussvorschlag zu folgen. Anlagen: Sanierung Sportbad Gemeinderat SKB gez. Vincenz Wissler Seite2von3 Bürgermeister Seite3von3

Text aus PDF extrahiert