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Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Ringstraße 101 - Nutzung des städtischen Gebäudes als Wohnraum für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-10-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt am 22.09.2026, dass die Verwaltung prüft, ob das städtische Gebäude Ringstraße 101 nach Aufgabe der bisherigen Nutzung zu 3–4 Mietwohnungen für Feuerwehrangehörige umgebaut oder neu errichtet werden kann. Die Prüfung soll investive und laufende Kosten, Fördermöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen für bevorzugte Vermietung, Auswirkungen auf Mitgliederbindung und Verfügbarkeit sowie vergleichbare Modelle in anderen Kommunen untersuchen. Der Rat behandelt den Antrag am 12.10.2026.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
AV-14/2026
Der Bürgermeister
öffentliche
Antragsvorlage
Fachbereich/Abteilung:
FB Sicherheit und Ordnung
Erstellt durch: Herrn Otta
Erstellt am: 28.09.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück 12.10.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Antrag der CDU-Fraktion: Prüfantrag Ringstraße 101 - Nutzung des städtischen
Gebäudes als Wohnraum für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
15
Antragsgegenstand/Beschluss:
1. Mit Schreiben vom 22.09.2026 stellt die CDU-Fraktion folgenden Prüfantrag:
20
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
1. ob das im Eigentum der Stadt Rheda-Wiedenbrück befindliche Gebäude an der
Ringstraße 101 nach Aufgabe der bisherigen Nutzung baulich und wirtschaftlich so
25 umgebaut bzw. saniert werden kann, dass es als Mietwohnraum (3- 4 WE) für Ange-
hörige der Freiwilligen Feuerwehr (insbesondere Löschzug Rheda) genutzt werden
kann – Alternative bei nicht wirtschaftlicher Renovierungsmöglichkeit Neubau mit ggf.
mehr Nutzungseinheiten;
30 2. welche investiven und laufenden Kosten hierfür entstehen würden und ob oder
welche Fördermöglichkeiten gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können;
3. welche rechtlichen Rahmenbedingungen für eine bevorzugte Vermietung an aktive
Feuerwehrangehörige bestehen und welche vergabe- und gleichbehandlungsrechtli-
chen Anforderungen hierbei zu berücksichtigen sind;
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4. welche Auswirkungen ein entsprechendes Wohnraumangebot auf die Mitgliederge-
winnung, die Mitgliederbindung sowie die langfristige Sicherstellung der Tages- und
Nachtverfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr haben könnte;
Seite 1
40 5. ob vergleichbare Modelle bereits in anderen Kommunen erfolgreich umgesetzt
werden und welche Erkenntnisse daraus für Rheda-Wiedenbrück gewonnen werden
können.
2. Beschluss zur weiteren Behandlung
45 a. Vor einer abschließenden Beschlussfassung wird der Antrag zur weiteren Bearbei-
tung an die Verwaltung übergeben.
b. Der Antrag wird abgelehnt.
50
Erläuterungen:
Zur Begründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
55
In Vertretung
Dr. Ina Epkenhans-Behr
60 Beigeordnete Geschäftsbereich II
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