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CDU-Antrag über das Erstellen und Umsetzen eines „Klimatisierungsplans für städtische Gebäude“
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Bedburg |
| Datum | 2026-10-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Erstellung eines Klimatisierungsplans für städtische Gebäude bis Ende 2026 mit Maßnahmenumsetzung für 2027–2030. Die Verwaltung lehnt dies ab und begründet dies mit unrealistischem Zeitrahmen und erheblichem Aufwand für Bestandsaufnahme und Kostenkalkulation. Der Bauausschuss beschließt, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen: Hitzeschutz und Klimatisierungsbedarf werden weiterhin bei konkreten Bau- und Sanierungsmaßnahmen geprüft und sukzessive umgesetzt.
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Dokument
Extrahierter Text
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Drucksache: WP11-
267/2026
Fachdienst 6 - Hochbau, Sitzungsteil
Gebäudewirtschaft und Bauhof
Az.: öffentlich
Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis:
Bauausschuss 13.10.2026
Betreff:
CDU-Antrag über das Erstellen und Umsetzen eines „Klimatisierungsplans für städtische
Gebäude“
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen und den sommerlichen
Wärmeschutz sowie den Klimatisierungsbedarf weiterhin im Rahmen von Neubau-, Sanierungs-,
Unterhaltungs- und konkreten Planungsmaßnahmen zu prüfen und erforderliche Maßnahmen
sukzessive umzusetzen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung den Hitzeschutz bei
entsprechendem Bedarf bzw. bei erkennbarer Notwendigkeit und leitet, sofern erforderlich,
geeignete Maßnahmen ein.
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2
Begründung:
Die CDU-Fraktion beantragt bis zu den regulären Haushaltsberatungen zum Ende des Jahres
2026 das Erstellen eines Klimatisierungsplans für städtische Gebäude, der eine Umsetzung der
Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2027-2030 vorsieht (s. Anlage).
Die Erstellung eines umfassenden Klimatisierungs- und Hitzeschutzplans für sämtliche städtischen
Gebäude bis zu den Haushaltsberatungen Ende 2026 ist in dem vorgegebenen Zeitraum
allerdings nicht realistisch.
Eine fundierte Bestandsaufnahme, die fachliche Bewertung des Hitzeschutz- und
Klimatisierungsbedarfs, die Priorisierung der Gebäude und Maßnahmen sowie insbesondere die
Ermittlung belastbarer Kosten für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 würden einen erheblichen
zeitlichen und personellen Aufwand erfordern. Dies ist bis zu den Haushaltsberatungen Ende 2026
nicht leistbar.
Was wurde bisher unternommen?
Die Verwaltung berücksichtigt den sommerlichen Wärmeschutz und den Klimatisierungsbedarf
bereits bei laufenden und geplanten Baumaßnahmen. Hierzu wurden bestehende
Hitzeschutzmaßnahmen überprüft und insbesondere die Bedarfe an Schulen und
Kindertagesstätten betrachtet.
Bereits umgesetzt, geplant bzw. geprüft sind unter anderem:
• E-Trakt: Für das Gebäude ist eine Lüftungsanlage vorgesehen. Auf Grundlage der
sommerlichen Wärmeschutzberechnung wurde in der Vorplanung auf eine aktive Kühlung
verzichtet. Sollte sich im laufenden Betrieb trotz Sonnenschutz bei einzelnen Räumen ein
entsprechender Bedarf ergeben, können nachträglich Klimasplitgeräte installiert werden.
• KiTa Blumenwiese: Eine Erweiterung der bestehenden Lüftungsanlage durch
entsprechende Umbauten und den Einsatz von Klimasplitgeräten ist grundsätzlich möglich.
• Waldkindergarten: Die Klimatisierung der Küche und eines Mehrzweckraumes wurde
bereits in die laufende Planung aufgenommen.
• Grundschule Bedburg: Im Dachgeschoss wurden bereits drei mobile Klimageräte
aufgestellt. Eine Klimatisierung von acht Klassenräumen wird bei der Haushaltsplanung
2027 berücksichtigt.
• 2. Bauabschnitt Realschule: Die Klassenräume der Modulbauten sind bereits mit
Klimasplitgeräten zum Kühlen und Heizen ausgestattet.
• Serverräume: Die Klimatisierung der Serverräume an den Schulen wird sukzessive
nachgerüstet. Damit soll insbesondere die Betriebssicherheit der technischen Infrastruktur
auch bei hohen Außentemperaturen sichergestellt werden.
• Containerklassen: Die angemieteten Containerklassen an der Grundschule Kirdorf, der
Grundschule Kirchherten und am Gymnasium verfügen über Klimasplitgeräte.
• Gymnasium: Der außenliegende Sonnenschutz wird erneuert und erweitert und damit eine
wesentliche passive Maßnahme zur Reduzierung des sommerlichen Wärmeeintrags
umgesetzt.
Beschlussvorlage WP11-267/2026 Seite 2
STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3
Diese Beispiele zeigen, dass der sommerliche Wärmeschutz und die erforderliche Klimatisierung
bereits bei konkreten Maßnahmen berücksichtigt und entsprechend dem jeweiligen Bedarf
sukzessive umgesetzt werden.
Eine zusätzliche vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher städtischer Gebäude bis Ende
2026 würde dagegen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen. Insbesondere die
belastbare Ermittlung der Investitions- und Folgekosten für die Jahre 2027 bis 2030 ist innerhalb
des verbleibenden Zeitraums nicht umsetzbar.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen und den
sommerlichen Wärmeschutz sowie den Klimatisierungsbedarf weiterhin im Rahmen von Neubau-,
Sanierungs-, Unterhaltungs- und konkreten Planungsmaßnahmen zu prüfen und erforderliche
Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung den Hitzeschutz bei
entsprechendem Bedarf bzw. bei erkennbarer Notwendigkeit und leitet, sofern erforderlich,
geeignete Maßnahmen ein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 22.09.2026
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Ayberk Spohr Stamm Solbach
Stv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiterin Dezernent Bürgermeister
Beschlussvorlage WP11-267/2026 Seite 3
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