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CDU-Antrag über das Erstellen und Umsetzen eines „Klimatisierungsplans für städtische Gebäude“

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Bedburg
Datum2026-10-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Erstellung eines Klimatisierungsplans für städtische Gebäude bis Ende 2026 mit Maßnahmenumsetzung für 2027–2030. Die Verwaltung lehnt dies ab und begründet dies mit unrealistischem Zeitrahmen und erheblichem Aufwand für Bestandsaufnahme und Kostenkalkulation. Der Bauausschuss beschließt, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen: Hitzeschutz und Klimatisierungsbedarf werden weiterhin bei konkreten Bau- und Sanierungsmaßnahmen geprüft und sukzessive umgesetzt.

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP11- 267/2026 Fachdienst 6 - Hochbau, Sitzungsteil Gebäudewirtschaft und Bauhof Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Bauausschuss 13.10.2026 Betreff: CDU-Antrag über das Erstellen und Umsetzen eines „Klimatisierungsplans für städtische Gebäude“ Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss beschließt, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen und den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Klimatisierungsbedarf weiterhin im Rahmen von Neubau-, Sanierungs-, Unterhaltungs- und konkreten Planungsmaßnahmen zu prüfen und erforderliche Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung den Hitzeschutz bei entsprechendem Bedarf bzw. bei erkennbarer Notwendigkeit und leitet, sofern erforderlich, geeignete Maßnahmen ein. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die CDU-Fraktion beantragt bis zu den regulären Haushaltsberatungen zum Ende des Jahres 2026 das Erstellen eines Klimatisierungsplans für städtische Gebäude, der eine Umsetzung der Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2027-2030 vorsieht (s. Anlage). Die Erstellung eines umfassenden Klimatisierungs- und Hitzeschutzplans für sämtliche städtischen Gebäude bis zu den Haushaltsberatungen Ende 2026 ist in dem vorgegebenen Zeitraum allerdings nicht realistisch. Eine fundierte Bestandsaufnahme, die fachliche Bewertung des Hitzeschutz- und Klimatisierungsbedarfs, die Priorisierung der Gebäude und Maßnahmen sowie insbesondere die Ermittlung belastbarer Kosten für die Haushaltsjahre 2027 bis 2030 würden einen erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand erfordern. Dies ist bis zu den Haushaltsberatungen Ende 2026 nicht leistbar. Was wurde bisher unternommen? Die Verwaltung berücksichtigt den sommerlichen Wärmeschutz und den Klimatisierungsbedarf bereits bei laufenden und geplanten Baumaßnahmen. Hierzu wurden bestehende Hitzeschutzmaßnahmen überprüft und insbesondere die Bedarfe an Schulen und Kindertagesstätten betrachtet. Bereits umgesetzt, geplant bzw. geprüft sind unter anderem: • E-Trakt: Für das Gebäude ist eine Lüftungsanlage vorgesehen. Auf Grundlage der sommerlichen Wärmeschutzberechnung wurde in der Vorplanung auf eine aktive Kühlung verzichtet. Sollte sich im laufenden Betrieb trotz Sonnenschutz bei einzelnen Räumen ein entsprechender Bedarf ergeben, können nachträglich Klimasplitgeräte installiert werden. • KiTa Blumenwiese: Eine Erweiterung der bestehenden Lüftungsanlage durch entsprechende Umbauten und den Einsatz von Klimasplitgeräten ist grundsätzlich möglich. • Waldkindergarten: Die Klimatisierung der Küche und eines Mehrzweckraumes wurde bereits in die laufende Planung aufgenommen. • Grundschule Bedburg: Im Dachgeschoss wurden bereits drei mobile Klimageräte aufgestellt. Eine Klimatisierung von acht Klassenräumen wird bei der Haushaltsplanung 2027 berücksichtigt. • 2. Bauabschnitt Realschule: Die Klassenräume der Modulbauten sind bereits mit Klimasplitgeräten zum Kühlen und Heizen ausgestattet. • Serverräume: Die Klimatisierung der Serverräume an den Schulen wird sukzessive nachgerüstet. Damit soll insbesondere die Betriebssicherheit der technischen Infrastruktur auch bei hohen Außentemperaturen sichergestellt werden. • Containerklassen: Die angemieteten Containerklassen an der Grundschule Kirdorf, der Grundschule Kirchherten und am Gymnasium verfügen über Klimasplitgeräte. • Gymnasium: Der außenliegende Sonnenschutz wird erneuert und erweitert und damit eine wesentliche passive Maßnahme zur Reduzierung des sommerlichen Wärmeeintrags umgesetzt. Beschlussvorlage WP11-267/2026 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Diese Beispiele zeigen, dass der sommerliche Wärmeschutz und die erforderliche Klimatisierung bereits bei konkreten Maßnahmen berücksichtigt und entsprechend dem jeweiligen Bedarf sukzessive umgesetzt werden. Eine zusätzliche vollständige Erfassung und Bewertung sämtlicher städtischer Gebäude bis Ende 2026 würde dagegen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursachen. Insbesondere die belastbare Ermittlung der Investitions- und Folgekosten für die Jahre 2027 bis 2030 ist innerhalb des verbleibenden Zeitraums nicht umsetzbar. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die bisherige Vorgehensweise fortzuführen und den sommerlichen Wärmeschutz sowie den Klimatisierungsbedarf weiterhin im Rahmen von Neubau-, Sanierungs-, Unterhaltungs- und konkreten Planungsmaßnahmen zu prüfen und erforderliche Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Darüber hinaus prüft die Verwaltung den Hitzeschutz bei entsprechendem Bedarf bzw. bei erkennbarer Notwendigkeit und leitet, sofern erforderlich, geeignete Maßnahmen ein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 22.09.2026 -------------------------- -------------------------- -------------------------- -------------------------- Ayberk Spohr Stamm Solbach Stv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiterin Dezernent Bürgermeister Beschlussvorlage WP11-267/2026 Seite 3

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