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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf dem Gebiet der Stadt Rahden

Zurückgezogen
TypAntrag
GemeindeStadt Rahden
Datum2026-10-08
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fortsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf Rahdener Stadtgebiet, die die Stadt Espelkamp bereits bis zur Stadtgrenze umgesetzt hat. Die Verwaltung begründet eine Ablehnung mit fehlenden Grundstücksverfügbarkeiten am Gewässer, die eine Planung und Umsetzung derzeit unmöglich machen. Trotz eines seit 2014 laufenden Flurbereinigungsverfahrens gelang es nicht, Ufergrundstücke zu verfügbaren Flächen auszutauschen. Der Rat lehnt den Antrag ab.

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STADT RAHDEN BESCHLUSS-VORLAGE Der Bürgermeister - Bauen, Wohnen - Aktenzeichen: III Dr./Buch öffentlich Datum Drucksachen Nr. 25.09.2026 152/2026 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis Bau-, Planungs- und 24.09.2026 Umweltausschuss Rat 08.10.2026 Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf dem Gebiet der Stadt Rahden Beschlussvorschlag: Der Rat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.8.2026 auf Fortführung der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf Rahdener Stadtgebiet ab, weil eine naturnahe Umgestaltung der Kleinen Aue auf Rahdener Gebiet derzeit schon aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeiten am Gewässer weder planbar noch umsetzbar ist. Sachdarstellung: Es wird zunächst auf den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortführung der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue, die von der Stadt Espelkamp bereits bis an die Stadtgrenze von Rahden umgesetzt wurden, auf Rahdener Gebiet verwiesen. Der Antrag ist in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 29.9.2026 eingebracht und erläutert worden. Der Verwaltung hatte dazu in der Sitzung ausgeführt, dass es auch während des seit dem Jahre 2014 laufenden Flurbereinigungsverfahrens „Rahden – Kleine Aue“ bislang nicht gelungen ist, im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens eingebrachte externe Flächen in das unmittelbare Umfeld der Kleinen Aue als Ufergrundstücke zu tauschen, so dass eine Umsetzung von Maßnahmen am Gewässer – unabhängig von der ebenfalls noch offenen Finanzierungsfrage – weder planbar noch durchführbar ist. Die in dem Antrag angesprochenen Planungsgrundlagen des ehemaligen Amtes für Agrarordnung aus dem Jahre 1999 waren pauschal bildhaft und ohne Rücksicht auf Grundstücksverfügbarkeiten erstellt worden. Weiterhin hatte die Verwaltung erläutert, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entgegen den Ausführungen im Antrag nicht im Jahre 2027 endet, sondern lediglich der dritte Seite 2 Bewirtschaftungszyklus und der vierte Bewirtschaftungszyklus bereits in Arbeit ist. Insgesamt befindet sich die WRRL derzeit von der EU in der Überarbeitung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Antrag nach der Aussprache im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss aufrechterhalten, weshalb er in den Rat zur Beschlussfassung gebracht wird. Finanzielle Auswirkungen: - Bei Ablehnung: • Keine - Bei positiver Beschlussfassung: • Kosten für Grunderwerb und Umgestaltung des Flusslaufes, abhängig von Grundstücksverfügbarkeiten • Fördermittel abhängig von den dann aktuellen Förderprogrammen und Zuschusssätzen • Anrechnung der verbleibenden kommunalen Eigenanteile als Öko-Punkte für den externen Kompensationsbedarf aus Bebauungsplänen Anlage(n): Microsoft Word - Antrag Renaturierung Kleine Aue Rahden, 28.09.2026 (Bürgermeister) (Fachbereichsleiter)

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