Startseite › Stadt Rahden › Antrag
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf dem Gebiet der Stadt Rahden
Zurückgezogen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rahden |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fortsetzung von Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf Rahdener Stadtgebiet, die die Stadt Espelkamp bereits bis zur Stadtgrenze umgesetzt hat. Die Verwaltung begründet eine Ablehnung mit fehlenden Grundstücksverfügbarkeiten am Gewässer, die eine Planung und Umsetzung derzeit unmöglich machen. Trotz eines seit 2014 laufenden Flurbereinigungsverfahrens gelang es nicht, Ufergrundstücke zu verfügbaren Flächen auszutauschen. Der Rat lehnt den Antrag ab.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
STADT RAHDEN BESCHLUSS-VORLAGE
Der Bürgermeister
- Bauen, Wohnen -
Aktenzeichen: III Dr./Buch
öffentlich
Datum Drucksachen Nr.
25.09.2026 152/2026 1. Ergänzung
Beratungsfolge Termin Abstimmungsergebnis
Bau-, Planungs- und 24.09.2026
Umweltausschuss
Rat 08.10.2026
Betreff:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortsetzung der Renaturierungsmaßnahmen
an der Kleinen Aue auf dem Gebiet der Stadt Rahden
Beschlussvorschlag:
Der Rat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.8.2026 auf Fortführung der
Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue auf Rahdener Stadtgebiet ab, weil eine naturnahe
Umgestaltung der Kleinen Aue auf Rahdener Gebiet derzeit schon aufgrund der fehlenden
Grundstücksverfügbarkeiten am Gewässer weder planbar noch umsetzbar ist.
Sachdarstellung:
Es wird zunächst auf den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Fortführung
der Renaturierungsmaßnahmen an der Kleinen Aue, die von der Stadt Espelkamp bereits bis an
die Stadtgrenze von Rahden umgesetzt wurden, auf Rahdener Gebiet verwiesen.
Der Antrag ist in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 29.9.2026
eingebracht und erläutert worden.
Der Verwaltung hatte dazu in der Sitzung ausgeführt, dass es auch während des seit dem Jahre
2014 laufenden Flurbereinigungsverfahrens „Rahden – Kleine Aue“ bislang nicht gelungen ist, im
Zuge des Flurbereinigungsverfahrens eingebrachte externe Flächen in das unmittelbare Umfeld
der Kleinen Aue als Ufergrundstücke zu tauschen, so dass eine Umsetzung von Maßnahmen am
Gewässer – unabhängig von der ebenfalls noch offenen Finanzierungsfrage – weder planbar noch
durchführbar ist. Die in dem Antrag angesprochenen Planungsgrundlagen des ehemaligen Amtes
für Agrarordnung aus dem Jahre 1999 waren pauschal bildhaft und ohne Rücksicht auf
Grundstücksverfügbarkeiten erstellt worden.
Weiterhin hatte die Verwaltung erläutert, dass die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
entgegen den Ausführungen im Antrag nicht im Jahre 2027 endet, sondern lediglich der dritte
Seite 2
Bewirtschaftungszyklus und der vierte Bewirtschaftungszyklus bereits in Arbeit ist. Insgesamt
befindet sich die WRRL derzeit von der EU in der Überarbeitung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Antrag nach der Aussprache im Bau-, Planungs-
und Umweltausschuss aufrechterhalten, weshalb er in den Rat zur Beschlussfassung gebracht
wird.
Finanzielle Auswirkungen:
- Bei Ablehnung:
• Keine
- Bei positiver Beschlussfassung:
• Kosten für Grunderwerb und Umgestaltung des Flusslaufes, abhängig von
Grundstücksverfügbarkeiten
• Fördermittel abhängig von den dann aktuellen Förderprogrammen und Zuschusssätzen
• Anrechnung der verbleibenden kommunalen Eigenanteile als Öko-Punkte für den
externen Kompensationsbedarf aus Bebauungsplänen
Anlage(n):
Microsoft Word - Antrag Renaturierung Kleine Aue
Rahden, 28.09.2026
(Bürgermeister) (Fachbereichsleiter)
Text aus PDF extrahiert