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Zukunftsperspektiven des ehrenamtlichen Engagements von DRK und JRK Wachtendonk-Wankum hier: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Wachtendonk
Datum2026-10-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die kurzfristige Bereitstellung einer Ersatzräumlichkeit für das Deutsche Rote Kreuz und Jugendrotkreuz Wachtendonk-Wankum, da der bisherige Raum in der Grundschule Wankum wegfällt. Sie regt an, eine vorübergehende Unterbringung im geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu prüfen. Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsausführungen zur Kenntnis; die konkrete Beratung über räumliche Lösungen erfolgt später im Ausschuss für Planung und Verkehr unter Berücksichtigung von Haushaltslage und tatsächlichem Raumbedarf.

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VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 164/12/2025-2030 Datum Fachbereich Bearbeiter/-in 25.09.2026 Bürgerdienste, Ordnung und Soziales Dirk Rauch Status öffentlich Vorgesehene Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bürger, Bildung, Soziales und Integration 08.10.2026 B E R A T U N G S G E G E N S T A N D Zukunftsperspektiven des ehrenamtlichen Engagements von DRK und JRK Wachtendonk- Wankum hier: Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen B E S C H L U S S V O R S C H L A G Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Situation des DRK und JRK Wachtendonk-Wankum zur Kenntnis. Die Beratung über konkrete Möglichkeiten zur räumli- chen Unterbringung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im zuständigen Ausschuss für Pla- nung und Verkehr. D A R S T E L L U N G Das Deutsche Rote Kreuz und das Jugendrotkreuz Wachtendonk-Wankum sind seit vielen Jahren Bestandteil des örtlichen ehrenamtlichen Lebens. Ihre Arbeit leistet einen Beitrag zum Gemeinwesen und eröffnet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich frühzeitig mit Hil- feleistung, Gemeinschaft und der Übernahme von Verantwortung auseinanderzusetzen. Der Erhalt solcher Strukturen liegt auch im Interesse der Gemeinde. Anlass der Beratung ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.09.2026, der auf den Wegfall des bisher in der Grundschule Wankum genutzten Raums hinweist und die kurzfristige Bereitstellung einer Ersatzräumlichkeit fordert. Darüber hinaus wird angeregt, bei einer nur vorübergehenden Lösung eine Unterbringung im geplanten Neubau des Feuer- wehrgerätehauses Wankum zu prüfen. Der Antrag spricht damit einen konkreten und nachvollziehbaren Bedarf an. Aus Sicht der Ver- waltung sollte die Beratung jedoch nicht auf die Frage der Unterbringung verengt werden. Nach den vorliegenden Informationen ist die Zahl der Aktiven rückläufig; auch die Nachwuchs- gewinnung und die Jugendarbeit stehen vor erheblichen Herausforderungen. Für die Zukunft des Ortsverbands ist letztlich entscheidend, ob es gelingt, Menschen dauerhaft für die Mitar- beit zu gewinnen, vorhandene Engagierte zu halten und Angebote für Kinder und Jugendliche wieder verlässlich zu tragen. Dafür bedarf es neben geeigneten Räumen insbesondere Per- sonen, die Zeit und Verantwortung für die praktische Arbeit und die Betreuung übernehmen können. 1 VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 164/12/2025-2030 Diese Herausforderungen betreffen nicht allein den Ortsverband. Der Deutsche Freiwilligen- survey 2024 zeigt bundesweit einen leichten Rückgang der allgemeinen Engagement-Quote gegenüber 2019. Zugleich bleibt die Bereitschaft zum Engagement insbesondere bei jüngeren Menschen hoch. Die bundesweiten Ergebnisse erklären die konkrete Entwicklung in Wachtendonk-Wankum nicht; sie verdeutlichen aber, dass die Gewinnung und Bindung von Engagierten unter veränderten gesellschaftlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen be- trachtet werden muss. Eine pauschale Aussage, junge Menschen seien grundsätzlich nicht mehr zum Ehrenamt bereit, wäre deshalb nicht sachgerecht. Die Möglichkeiten der Gemeinde, auf diese grundlegende Entwicklung unmittelbar Einfluss zu nehmen, sind begrenzt. Sie kann die personelle und organisatorische Entwicklung eines ei- genständigen ehrenamtlichen Verbands nicht steuern oder ersetzen. Ihr Handlungsspielraum liegt vor allem darin, geeignete Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Dazu gehört im vorlie- genden Fall insbesondere die Prüfung einer tragfähigen räumlichen Unterbringung. Eine sol- che Unterstützung ist wichtig; sie kann für sich genommen jedoch weder zusätzliche Aktive gewinnen noch eine dauerhafte Jugendarbeit gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hält es die Verwaltung für geboten, den Raumbedarf ernst zu nehmen und zugleich die Wirkung einer Raumlösung realistisch einzuordnen. Ziel sollte eine Unterbrin- gung sein, die die gegenwärtige Arbeit des DRK und JRK praktisch ermöglicht und eine künf- tige Entwicklung nicht unnötig erschwert. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus weitere Unterstützungsansätze sinnvoll sind, sollte mit dem Ortsverband erörtert werden. Eine belast- bare Einschätzung setzt insbesondere voraus, dass der aktuelle Umfang der Aktivitäten und die tatsächlichen Anforderungen an Gruppen- und Lagerflächen geklärt werden. Bei der späteren Beratung über konkrete Räumlichkeiten sind auch die finanziellen und pla- nerischen Rahmenbedingungen der Gemeinde zu berücksichtigen. Angesichts der ange- spannten Haushaltslage ist auf eine wirtschaftliche Nutzung vorhandener Möglichkeiten zu achten. Dies gilt in besonderem Maße für den Investitionsbedarf am Feuerwehrgerätehaus Wankum: Dessen Umfang und konkrete Planung stehen noch nicht abschließend fest. Die Verwaltung verfolgt bei diesem Vorhaben das Ziel, die für die Feuerwehr erforderlichen Funk- tionen möglichst wirtschaftlich und effizient zu realisieren. Zusätzliche Nutzungsanforderungen wären daher sorgfältig auf ihre Auswirkungen auf Planung und Kosten zu prüfen. Für die Bewertung möglicher Alternativen ist zugleich die bisherige Unterbringung zu berück- sichtigen. Nach Darstellung des Antragstellers kann der bisherige Raum nicht mehr genutzt werden. Eine geeignete und verlässlich nutzbare Ersatzlösung würde gegenüber dieser Aus- gangslage bereits eine wesentliche Verbesserung darstellen. Maßstab für die spätere Ent- scheidung sollte deshalb nicht allein die Frage sein, ob zusätzliche Flächen in einem Neubau geschaffen werden können, sondern vor allem, ob sich der tatsächliche Bedarf in vorhandenen Räumlichkeiten angemessen und wirtschaftlich decken lässt. Die Verwaltung wird die in Betracht kommenden Möglichkeiten für die anschließende Beratung im Ausschuss für Planung und Verkehr aufbereiten. Eine Entscheidung über eine bestimmte Räumlichkeit ist mit der heutigen Kenntnisnahme nicht verbunden. 2 VERWALTUNGSVORLAGE NR.: 164/12/2025-2030 F I N A N Z I E L L E A U S W I R K U N G E N Die Kenntnisnahme hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Diese sind bei der späteren Beratung über eine konkrete Unterbringung darzustellen. A N L A G E N (1) Antrag_DRK_202609 Paul Hoene Bürgermeister 3

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