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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Status zum Antrag Wärmeplanung (AT/0058/2021-2026) aus GemV/017/2021-2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Niedernhausen
Datum2025-03-08
DatenstufeNur Dokumente
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ANFRAGE GEMEINDE NIEDERNHAUSEN Vorlagen-Nr.: AF/0099/2021-2026 Datum: 29.09.2026 Aktenzeichen: 020-70.7 Vorlagenbearbeitung: Betreff Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Status zum Antrag Wärmeplanung (AT/0058/2021-2026) aus GemV/017/2021-2026 Anfragen Anfragensteller: Bündnis 90/Die Grünen Seit dem Beschluss ist einige Zeit vergangen. Die Wärmeplanung ist für Haus- und Wohnungsbesitzer von großer Bedeutung, insbesondere für fundierte Entscheidungen hinsichtlich der Anschaffung oder des Austauschs von Heizungsanlagen sowie bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Daher die Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zu diesem Antrag, und bis wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen? Antworten Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gibt es folgenden Sachstand: Gemäß einer verwaltungsinternen Absprache und gemäß Pkt. 2 des o.g. Antrages soll die Erstellung der Wärmeplanung interkommunal, d.h. gemeinsam mit der Gemeinde Waldems erfolgen, wobei die Gemeinde Waldems die Federführung innehat. Aufgrund der Finanzlage des Bundes war es lange Zeit nicht möglich, Förderanträge für kommunale Wärmepläne zu beantragen. Inzwischen können wieder Förderanträge eingereicht werden, nun jedoch nicht mehr beim Bund, sondern beim Land Hessen (WI-Bank) über das Programm „Energetische Förderung HEG“. Die Gemeinde Waldems hat seitdem mehrfach Kontakt mit der Landesenergieagentur aufgenommen; in Kürze sollen weitere Details in einer Videokonferenz zusammen mit der Gemeinde Niedernhausen geklärt werden. Ziel ist das zeitnahe Einreichen eines Förderantrages. Eine genaue Zeitplanung liegt derzeit noch nicht vor. Es muss darauf hingewiesen werden, dass nach wie vor keine hessische Ausführungs- verordnung zum (Bundes-)Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) vorliegt. Diese ist jedoch eine wichtige Komponente, um ein verbindliches Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der Leistung erstellen zu können. Die Frist zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen unter 100.000 Einwohner endet gemäß WPG am 30.06.2028. Niedernhausen, den 14.03.2025 Anlagen - - -

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