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Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Status zum Antrag Wärmeplanung (AT/0058/2021-2026) aus GemV/017/2021-2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Niedernhausen |
| Datum | 2025-03-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
ANFRAGE
GEMEINDE NIEDERNHAUSEN
Vorlagen-Nr.: AF/0099/2021-2026
Datum: 29.09.2026
Aktenzeichen: 020-70.7
Vorlagenbearbeitung:
Betreff
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Status zum Antrag Wärmeplanung
(AT/0058/2021-2026) aus GemV/017/2021-2026
Anfragen
Anfragensteller:
Bündnis 90/Die Grünen
Seit dem Beschluss ist einige Zeit vergangen. Die Wärmeplanung ist für Haus- und
Wohnungsbesitzer von großer Bedeutung, insbesondere für fundierte Entscheidungen
hinsichtlich der Anschaffung oder des Austauschs von Heizungsanlagen sowie bei
Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Daher die Frage: Wie ist der aktuelle Sachstand zu diesem Antrag, und bis wann ist mit
einer konkreten Umsetzung zu rechnen?
Antworten
Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gibt es folgenden Sachstand:
Gemäß einer verwaltungsinternen Absprache und gemäß Pkt. 2 des o.g. Antrages soll die
Erstellung der Wärmeplanung interkommunal, d.h. gemeinsam mit der Gemeinde Waldems
erfolgen, wobei die Gemeinde Waldems die Federführung innehat. Aufgrund der Finanzlage
des Bundes war es lange Zeit nicht möglich, Förderanträge für kommunale Wärmepläne zu
beantragen. Inzwischen können wieder Förderanträge eingereicht werden, nun jedoch nicht
mehr beim Bund, sondern beim Land Hessen (WI-Bank) über das Programm „Energetische
Förderung HEG“.
Die Gemeinde Waldems hat seitdem mehrfach Kontakt mit der Landesenergieagentur
aufgenommen; in Kürze sollen weitere Details in einer Videokonferenz zusammen mit der
Gemeinde Niedernhausen geklärt werden. Ziel ist das zeitnahe Einreichen eines
Förderantrages. Eine genaue Zeitplanung liegt derzeit noch nicht vor.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass nach wie vor keine hessische Ausführungs-
verordnung zum (Bundes-)Gesetz zur Wärmeplanung (WPG) vorliegt. Diese ist jedoch eine
wichtige Komponente, um ein verbindliches Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung der
Leistung erstellen zu können.
Die Frist zum Abschluss der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen unter 100.000
Einwohner endet gemäß WPG am 30.06.2028.
Niedernhausen, den 14.03.2025
Anlagen
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