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Digitalisierung der Verwaltung und des Bürgerservice Hier: Einführung eines KI-gestützten digitalen Mitarbeitenden Von: Fraktion BVB/Freie Wähler
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-12-14 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion BVB/Freie Wähler beantragt, dass die Stadtverwaltung Neuruppin ein Umsetzungskonzept für einen KI-gestützten digitalen Mitarbeiter im Bürgerservice entwickelt. Dieser soll rund um die Uhr telefonisch und textbasiert erreichbar sein und allgemeine Auskünfte zu Verwaltungsleistungen, erforderlichen Unterlagen, Zuständigkeiten und Terminvereinbarungen geben. Personenbezogene Daten werden in der ersten Phase nicht verarbeitet. Der Antrag liegt der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2026 zur Beratung vor.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
BVB/Freie Wähler
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
22.09.2026 2018/22 6. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Strukturausschuss 07.10.2026
Haupt- und Finanzausschuss 30.11.2026
Stadtverordnetenversammlung 14.12.2026
Betreff
Digitalisierung der Verwaltung und des Bürgerservice
Hier: Einführung eines KI-gestützten digitalen Mitarbeitenden
Von: Fraktion BVB/Freie Wähler
Inhalt
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines KI-gestützten
digitalen Mitarbeiters für den Bürgerservice zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen.
2. Der digitale Mitarbeiter soll den Bürgerservice ergänzen und insbesondere folgende Aufgaben
übernehmen:
• telefonische sowie textbasierte Erreichbarkeit (z.B. über Messengerdienste und EMail) an sieben
Tagen in der Woche rund um die Uhr (24 Stunden),
• Erteilung allgemeiner Auskünfte zu Verwaltungsleistungen,
• Informationen über erforderliche Unterlagen für Anträge (z. B. Personalausweis, Reisepass,
Meldebescheinigung, Führungszeugnis),
• Unterstützung bei Terminvereinbarungen,
• Hinweise auf Zuständigkeiten anderer Fachbereiche (z. B. Gewerbeanmeldung,
Führerscheinangelegenheiten, Standesamt, Ordnungsamt oder Bauamt),
• Versand von Checklisten, Formularen und Informationsblättern per E-Mail oder SMS nach
Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger,
• Führen natürlicher Gespräche und Textunterhaltungen in vollständigen Sätzen einschließlich
gezielter Rückfragen.
3. In der ersten Ausbaustufe beschränkt sich der digitale Mitarbeiter ausschließlich auf allgemeine
Informationen. Persönliche Auskünfte zu individuellen Verwaltungsverfahren oder personenbezogenen
Daten werden nicht erteilt.
Problembeschreibung/Begründung
1. Ausgangslage
Die Erwartungen der Neuruppiner Bürger an eine moderne Verwaltung haben sich in den vergangenen
Jahren deutlich verändert. Dienstleistungen sollen heute möglichst einfach, schnell und unabhängig von
den Öffnungszeiten erreichbar sein. Gleichzeitig stehen die Kommunen vor der Herausforderung, mit
begrenzten personellen Ressourcen eine stetig wachsende Zahl von Anfragen zu bewältigen.
Auch der Bürgerservice der Fontanestadt Neuruppin ist täglich mit einer Vielzahl telefonischer Anfragen
konfrontiert. Ein großer Teil dieser Gespräche betrifft wiederkehrende Standardfragen, beispielsweise:
• Welche Unterlagen werden für einen Personalausweis benötigt?
• Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
• Wo melde ich ein Gewerbe an?
• Wer ist für Führerscheinangelegenheiten zuständig?
• Welche Öffnungszeiten gelten?
• Welche Formulare werden benötigt?
Diese Anfragen sind wichtig, erfordern jedoch häufig keine individuelle Beratung. Dennoch binden sie
täglich erhebliche personelle Kapazitäten und führen insbesondere zu Stoßzeiten zu längeren Wartezeiten
am Telefon.
Beim Neujahrsempfang der Fontanestadt Neuruppin stand unter dem Leitgedanken „Geht’s auch digital?“
die Frage im Mittelpunkt, wie Digitalisierung die kommunale Verwaltung sinnvoll unterstützen kann. Dieser
Antrag greift diese Fragestellung auf und übersetzt sie in ein konkretes, praxisnahes Projekt für die
Bürgerinnen und Bürger der Fontanestadt Neuruppin.
Anstatt Personal zu ersetzen, soll moderne Künstliche Intelligenz die Beschäftigten dort unterstützen, wo
täglich die größten Routineaufgaben entstehen. Dadurch können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
stärker auf persönliche Beratung, komplexe Sachverhalte und individuelle Anliegen konzentrieren.
2.1 Was ist ein digitaler Mitarbeiter?
Was ist ein digitaler Mitarbeiter? Ein KI-gestützter digitaler Mitarbeiter ist ein intelligenter Assistent, der
Kommunikation sowohl telefonisch in natürlicher Sprache als auch per Text (z.B. Messsengerdienste oder
E-Mail) führen kann. Dieses System dient als modulares Fundament: Es kann perspektivisch flexibel um
weitere Funktionen wie ein Terminbuchungsmodul oder ein Modul zum automatischen Ausfüllen von
Dokumenten erweitert werden, um weitreichende Automatisierungspotenziale in der Verwaltung zu
erschließen
Anders als klassische Sprachmenüs („Drücken Sie die 1…“) versteht ein moderner digitaler Mitarbeiter
ganze Sätze, erkennt den Zusammenhang eines Anliegens und stellt gezielte Rückfragen, wenn
Informationen fehlen.
Der digitale Mitarbeiter ersetzt dabei keine menschlichen Mitarbeiter. Vielmehr übernimmt er
wiederkehrende Standardanfragen, die täglich in großer Zahl auftreten und keine individuelle
Sachbearbeitung erfordern. Komplexe Anliegen oder persönliche Beratungen werden weiterhin durch
die Beschäftigten der Stadtverwaltung bearbeitet.
Der Einsatz eines digitalen Mitarbeiters verfolgt daher nicht das Ziel, den persönlichen Kontakt zwischen
Verwaltung und Bürgern zu ersetzen. Vielmehr soll dieser dort gestärkt werden, wo persönliche Beratung
tatsächlich erforderlich ist.
2.2 Mehr Service für Neuruppiner Bürger
Viele Anliegen an den Bürgerservice entstehen außerhalb der regulären Öffnungszeiten oder während
Zeiten mit hoher Auslastung. Neuruppiner Bürger wünschen sich schnelle Antworten auf einfache Fragen,
ohne lange in Warteschleifen zu verbringen oder auf einen Rückruf warten zu müssen.
Ein KI-gestützter digitaler Mitarbeiter kann diese Erwartungen erfüllen, indem er rund um die Uhr
erreichbar ist – an Werktagen ebenso wie an Wochenenden und Feiertagen. Bereits einfache Auskünfte
können den Bürgern erhebliche Wege und Wartezeiten ersparen.
Hierzu zählen beispielsweise Fragen wie:
• Welche Unterlagen werden für einen Personalausweis oder Reisepass benötigt?
• Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
• Welche Behörde ist für eine Gewerbeanmeldung zuständig?
• Wie vereinbare ich einen Termin?
• Welche Öffnungszeiten gelten?
• Welche Gebühren fallen an?
Nach Abschluss eines Gesprächs kann der digitale Mitarbeiter dem Bürger auf Wunsch eine Checkliste,
ein Formular oder weiterführende Informationen per E-Mail oder SMS zusenden. Dadurch stehen alle
erforderlichen Informationen unmittelbar zur Verfügung, ohne dass erneut Kontakt mit der Verwaltung
aufgenommen werden muss.
Für viele Anliegen genügt diese Unterstützung bereits vollständig. Nur wenn eine persönliche Beratung
erforderlich ist, erfolgt die Weiterleitung an eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.
Damit verbessert sich nicht nur die Erreichbarkeit der Verwaltung, sondern auch die Servicequalität
insgesamt.
2.3 Entlastung der Beschäftigten
Die Einführung eines KI-gestütztem digitalen Mitarbeiters verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, Beschäftigte
zu ersetzen oder Personal abzubauen. Vielmehr soll der Bürgerservice bei wiederkehrenden
Standardanfragen unterstützt werden, damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker auf
persönliche Beratung, komplexe Sachverhalte und individuelle Anliegen konzentrieren können.
Ein erheblicher Teil der telefonischen Anfragen im Bürgerservice betrifft täglich wiederkehrende Fragen,
beispielsweise zu erforderlichen Unterlagen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten oder
Terminvereinbarungen. Diese Anfragen sind für Bürgerinnen und Bürger wichtig, erfordern jedoch häufig
keine individuelle Sachbearbeitung. Durch die automatisierte Beantwortung solcher Routineanfragen
können Beschäftigte von sich ständig wiederholenden Tätigkeiten entlastet werden. Ein entscheidender
Vorteil ist dabei die extreme Skalierbarkeit des Systems: Zu Stoßzeiten kann der digitale Mitarbeiter
problemlos zahlreiche Anrufe und Nachrichten gleichzeitig und parallel verarbeiten, da technisch keine
Einschränkungen bestehen. Das System ist ausnahmslos freundlich, verzeichnet keine Krankheitstage
und passt sich dem Arbeitsaufkommen jederzeit dynamisch an. Dadurch entstehen Freiräume für
Aufgaben, bei denen persönliche Erfahrungen, Fachwissen und individuelle Entscheidungen erforderlich
sind.
Diese Zielsetzung wird durch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Der Fehlzeiten-Report
2025 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) beschäftigt sich mit den Auswirkungen Künstlicher
Intelligenz auf die Arbeitswelt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass KI bei einer verantwortungsvollen
und menschenzentrierten Einführung das Potenzial besitzt, monotone und belastende Routinetätigkeiten
zu reduzieren, Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und Beschäftigte zu entlasten. Gleichzeitig weist der
Bericht darauf hin, dass der Erfolg maßgeblich davon abhängt, dass KI unterstützend eingesetzt wird,
Beschäftigte frühzeitig beteiligt werden und die Technik den Menschen dient – nicht umgekehrt.
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sieht im Einsatz von Künstlicher
Intelligenz Chancen für eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung. Insbesondere die Entlastung von
wiederkehrenden Tätigkeiten, die Verbesserung der Arbeitsorganisation und die Unterstützung bei
standardisierten Prozessen können dazu beitragen, psychische Belastungen zu reduzieren und die
Arbeitszufriedenheit zu erhöhen. Der vorliegende Antrag greift diese Erkenntnisse auf. Der Voice Agent
soll Routineanfragen übernehmen, die Erreichbarkeit des Bürgerservices verbessern und den
Beschäftigten mehr Zeit für anspruchsvolle Beratungs- und Verwaltungsaufgaben verschaffen.
Gleichzeitig werden der Personalrat sowie die zuständigen Beiräte frühzeitig in die Erarbeitung des
Umsetzungskonzeptes eingebunden. Ein Stellenabbau ist ausdrücklich ausgeschlossen. Damit verfolgt
die Fontanestadt Neuruppin das Ziel, moderne digitale Technologien verantwortungsvoll einzusetzen, um
sowohl die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger als auch die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten nachhaltig zu verbessern
2.4 Praktische Erfahrungen aus Neuruppin
Die Technologie ist keine Zukunftsvision mehr, sondern wird bereits heute erfolgreich in
Neuruppin eingesetzt.
So nutzen touristische Betriebe in der Stadt bereits KI-gestützte digitale Mitarbeiter zur Entgegennahme
telefonischer Buchungen, zur Unterstützung von Check-ins und Check-outs sowie zur Beantwortung
allgemeiner Gästeanfragen. Gleichzeitig gewährleisten diese Systeme eine Erreichbarkeit auch außerhalb
der regulären Geschäftszeiten und entlasten dadurch die Beschäftigten erheblich.
Die positiven Erfahrungen aus diesen Anwendungen zeigen, dass moderne Sprachassistenten
zuverlässig arbeiten und von den Nutzerinnen und Nutzern gut angenommen werden.
Die Stadtverwaltung muss daher keine vollkommen neue Technologie erproben. Vielmehr kann sie auf
bereits bewährte Lösungen aufbauen und deren Erfahrungen für den Bürgerservice nutzen.
Gleichzeitig soll die spätere Ausschreibung ausdrücklich produktneutral erfolgen. Der Antrag legt keinen
bestimmten Anbieter fest, sondern beschreibt ausschließlich die Anforderungen an das gewünschte
System. Dadurch bleiben Wettbewerb, Vergaberecht und Wirtschaftlichkeit uneingeschränkt gewahrt.
2.5 Mehr Zeit für das Wesentliche
Die Einführung eines KI-gestütztem digitalen Mitarbeiters verfolgt ein einfaches Ziel: Nicht Computer sollen
die Verwaltung übernehmen. Sondern die Verwaltung soll mehr Zeit für die Menschen haben. Je weniger
Zeit Beschäftigte mit immer gleichen Standardfragen verbringen müssen, desto mehr Zeit steht für
persönliche Gespräche, individuelle Beratung und komplexe Verwaltungsverfahren zur Verfügung.
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels in den Kommunen ist dies ein
wichtiger Beitrag zur langfristigen Sicherung eines leistungsfähigen Bürgerservices. Ein moderner Voice
Agent versteht sich deshalb nicht als Ersatz des Rathauses, sondern als dessen digitale Eingangstür –
jederzeit erreichbar, freundlich, zuverlässig und unterstützend.
3. Digitalisierung in Brandenburg – Warum Neuruppin jetzt handeln sollte
3.1 Digitalisierung ist eine gemeinsame Aufgabe
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gehört zu den größten Herausforderungen der kommenden
Jahre. Bund, Länder und Kommunen verfolgen das gemeinsame Ziel, Verwaltungsleistungen einfacher,
schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden Bund, Länder
und Kommunen verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen. Das Ziel besteht darin,
Behördengänge so weit wie möglich zu vereinfachen und digitale Angebote zu schaffen, die den
persönlichen Kontakt sinnvoll ergänzen – nicht ersetzen.
Der vorliegende Antrag versteht sich als konsequente Fortsetzung dieser Entwicklung. Ein KI-gestützter
digitaler Mitarbeiter erweitert die digitalen Serviceangebote der Fontanestadt Neuruppin um einen
modernen telefonischen Zugang, der Bürgern unabhängig von Öffnungszeiten unterstützt.
Der digitale Mitarbeiter ersetzt dabei keine Verwaltungsentscheidungen. Er übernimmt ausschließlich
standardisierte Informations- und Serviceaufgaben und entlastet dadurch die Beschäftigten.
3.2 Der Neujahrsempfang: „Geht’s auch digital?“
Beim Neujahrsempfang der Fontanestadt Neuruppin stand unter dem Leitgedanken „Geht’s auch digital?“
die Frage im Mittelpunkt, wie digitale Technologien den Alltag der Bürger sowie die Arbeit der Verwaltung
sinnvoll verbessern können. Die Beigeordnete der Fontanestadt Neuruppin, Daniela Kuzu, hat in diesem
Zusammenhang die Bedeutung einer modernen und bürgernahen Verwaltung hervorgehoben. Sie setzt
sich für eine konsequente Verwaltungsdigitalisierung ein und betont, dass digitale Angebote
Verwaltungsprozesse vereinfachen und den Service für die Bürger verbessern können. Ziel ist eine
Verwaltung, die papierärmer arbeitet, digitale Dienstleistungen intuitiv bereitstellt und den Zugang zu
Verwaltungsleistungen erleichtert. Gleichzeitig weist Daniela Kuzu darauf hin, dass die Potenziale
Künstlicher Intelligenz für die kommunale Verwaltung verantwortungsvoll genutzt werden sollten. Nach
ihrer Einschätzung bietet KI erhebliche Chancen, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und Beschäftigte
bei wiederkehrenden Routineaufgaben zu unterstützen. Ebenso macht sie deutlich, dass der Erfolg der
Digitalisierung maßgeblich davon abhängt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frühzeitig einzubinden und
den Veränderungsprozess gemeinsam zu gestalten.
Der vorliegende Antrag greift diese Zielsetzung auf. Der vorgeschlagene KI-gestützte digitale Mitarbeiter
soll die Beschäftigten ausdrücklich unterstützen und nicht ersetzen. Wiederkehrende Standardanfragen
werden automatisiert beantwortet, während persönliche Beratung und komplexe Anliegen weiterhin durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices erfolgen. Der Personalrat sowie die zuständigen
Beiräte werden bereits bei der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes beteiligt. Ein Stellenabbau ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Antrag versteht sich damit als konkreter Beitrag zur Umsetzung einer modernen, bürgernahen und
zukunftsfähigen Stadtverwaltung. Er verbindet die Chancen der Digitalisierung mit den Anforderungen an
Datenschutz, Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und einer verantwortungsvollen Einbindung der
Beschäftigten.
3.3 Brandenburg setzt bereits auf Künstliche Intelligenz
Brandenburg verfolgt bereits heute das Ziel, digitale Technologien stärker in der öffentlichen Verwaltung
einzusetzen. So werden unter anderem Projekte entwickelt oder eingesetzt, die Verwaltungsprozesse
vereinfachen und Bürger besser unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
• der KI-gestützte Assistent LeiSA, der Verwaltungstexte in leicht verständliche Sprache überträgt
und damit die Barrierefreiheit verbessert,
• digitale Verfahren zur Unterstützung der Bearbeitung von Wohngeldanträgen,
• gemeinsame Digitalisierungsprojekte des Landes Brandenburg sowie der DigitalAgentur
Brandenburg,
• das bundesweite Prinzip „Einer für Alle“ (EfA), bei dem digitale Lösungen nur einmal entwickelt
und anschließend von vielen Kommunen genutzt werden können.
Neuruppin muss daher keine völlig neue Entwicklung beginnen. Vielmehr kann die Stadt bestehende
Erfahrungen des Landes Brandenburg nutzen und sich frühzeitig an bewährten Lösungen orientieren. Die
Einbindung der DigitalAgentur Brandenburg, bereits während der Konzeptphase, kann dazu beitragen,
fachliche Unterstützung zu erhalten, bestehende Lösungen zu prüfen und mögliche Förderprogramme zu
erschließen.
3.4 Datenschutz und Vertrauen schaffen
Neue digitale Angebote werden von Bürgerinnen und Bürgern nur dann angenommen, wenn sie
nachvollziehbar, transparent und sicher gestaltet sind. Deshalb legt dieser Antrag besonderen Wert auf
Datenschutz und Transparenz. Bereits zu Beginn jedes Gespräches wird darauf hingewiesen, dass das
Gespräch mit einem KI-gestützten Sprachassistenten geführt wird.
Jeder Bürger kann jederzeit verlangen, unmittelbar mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden.
Persönliche Verwaltungsdaten werden in der ersten Ausbaustufe grundsätzlich nicht verarbeitet.
Der digitale Mitarbeiter beantwortet ausschließlich allgemeine Fragen und unterstützt bei der
Terminvereinbarung sowie beim Versand allgemeiner Informationen. Personenbezogene Auskünfte,
beispielsweise über den Bearbeitungsstand eines Antrages, bleiben weiterhin den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Verwaltung vorbehalten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat ausschließlich entsprechend der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), der EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie den geltenden deutschen
Datenschutzvorschriften zu erfolgen.
Darüber hinaus soll die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher Daten ausschließlich innerhalb
Deutschlands oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgen. Dadurch wird sichergestellt,
dass hohe europäische Datenschutzstandards eingehalten werden.
3.5 Blick in die Zukunft
Die Einführung des digitalen Mitarbeiters soll bewusst in mehreren Ausbaustufen erfolgen. In der ersten
Phase steht die Beantwortung allgemeiner Fragen sowie die Unterstützung bei Terminvereinbarungen im
Mittelpunkt. Perspektivisch können nach einer sicheren Identifizierung über die Online-Ausweisfunktion
(eID) weitere digitale Dienstleistungen hinzukommen.
Hierzu könnten beispielsweise gehören:
• Auskünfte über den Bearbeitungsstand eines Antrages,
• Unterstützung beim Ausfüllen digitaler Formulare,
• Terminänderungen,
• digitale Authentifizierung für persönliche Verwaltungsleistungen
Über eine solche Erweiterung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit
gesondert. Dadurch bleibt die Einführung überschaubar, sicher und kontrollierbar.
3.6 Digitalisierung mit Augenmaß
Die Einführung eines digitalen Mitarbeiters verfolgt keinen Selbstzweck. Sie dient
vielmehr dazu,
• die Erreichbarkeit der Verwaltung zu verbessern,
• Beschäftigte von Routineaufgaben zu entlasten,
• Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Service anzubieten, • Verwaltungsprozesse effizienter
zu gestalten und
• die Stadtverwaltung zukunftsfähig aufzustellen.
Digitalisierung bedeutet nicht, den Menschen durch Technik zu ersetzen. Sie bedeutet, Technik dort
einzusetzen, wo sie den Menschen sinnvoll unterstützt. Genau diesem Grundsatz folgt der vorliegende
Antrag.
4. Verfahren
4.1 Bürgerfreundlichkeit
Zu Beginn jedes Telefonates oder schriftlichen Kontakts weist der digitale Mitarbeiter transparent darauf
hin, dass die Kommunikation mit einer Künstlichen Intelligenz geführt wird.
Die Weiterleitung an die Beschäftigten kann vom Amt flexibel konfiguriert werden: Wahlweise kann jeder
Bürger jederzeit ohne Begründung verlangen, unmittelbar mit einem Mitarbeiter verbunden zu werden,
oder die Weiterleitung erfolgt zielgerichtet erst dann, wenn der digitale Mitarbeiter das Anliegen nicht
eigenständig abschließend bearbeiten kann, um Anfragen effektiver zu filtern.
Der digitale Mitarbeiter ersetzt keine persönliche Beratung, sondern unterstützt die Beschäftigten bei der
Bearbeitung häufig wiederkehrender Standardanfragen.
4.2. Beteiligung
Der Personalrat sowie der Seniorenbeirat, Migrationsbeirat und der Beirat für Menschen mit
Behinderungen werden frühzeitig in die Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes einbezogen. Mit der
Einführung des digitalen Mitarbeiters ist kein Stellenabbau verbunden. Ziel ist ausschließlich die
Entlastung der Beschäftigten von wiederkehrenden Routineaufgaben sowie die Verbesserung des
Bürgerservices.
4.3. Datenschutz und Vergabe
Die Ausschreibung erfolgt produktneutral und technologieoffen. Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt ausschließlich entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der EU-KI-
Verordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Brandenburgischen Datenschutzrechts. Soweit
personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich innerhalb Deutschlands oder der
Europäischen Union.
4.4 Wirtschaftlichkeit
Das Umsetzungskonzept soll insbesondere enthalten:
• eine Kostenobergrenze,
• eine Wirtschaftlichkeitsberechnung,
• eine Prüfung möglicher Förderprogramme,
• ein Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzept,
• einen Zeit- und Projektplan,
• eine Pilotphase einschließlich Evaluation.
,
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum, eingegangen am 25.08.2026 per Mail
Georg Kamrath
Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler
Text aus PDF extrahiert