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Begleitung der Sanierung des Freizeitbades durch einen Arbeitskreis - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Neukirchen-Vluyn
Datum2026-10-14
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen die Begleitung der Freizeitbad-Sanierung durch einen Arbeitskreis. Die Verwaltung teilt mit, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages das Freizeitbad für das Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten" mit 6,1 Millionen Euro (45% der Kosten) ausgewählt hat. Die geplante umfassende Sanierung umfasst eine neue Stahlbeton-Sohle, Modernisierung der Gebäudetechnik und Barrierefreiheit. Die Verwaltung argumentiert, dass die Förderkonzeption keinen Spielraum für öffentliche Beteiligung lässt, da nur zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind.

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Der Bürgermeister 21.09.2026 Dezernat II / Amt 10 ANTRAG - öffentlich - Nr.: 040/2020-8 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 11.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss 31.05.2023 Rat 14.06.2023 Rat 27.09.2023 Rat 17.12.2025 Rat 25.03.2026 Bauausschuss 30.09.2026 Rat 14.10.2026 Betreff: Begleitung der Sanierung des Freizeitbades durch einen Arbeitskreis - gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.2026 Inhalt der Mitteilung: Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 18.09.2026 gemeinsam den als Anlage beigefügten Antrag gestellt Anmerkung der Verwaltung: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 23. September 2026 die Sanierung des Freizeitbades als Vorhaben für eine Förderung im Rahmen des Bundespro- gramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder ausge- wählt. Der Förderantrag der Verwaltung für eine Sanierung des Freizeitbads hat damit die erste Hürde genommen. Das Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität stellt voraussichtlich 6,1 Millionen Euro für die Sanierung bereit, dies entspricht der Förderhöchstsumme von 45% der Gesamtkosten. Gegenstand der Förderung sind kommunale Schwimmbäder, die der Ausübung von Sport dienen und öffentlich zugänglich sein müssen. Die Baubeschreibung, auf der der Förderantrag basiert, ist der Vorlage 040/2020-7 für den Bauausschuss am 07.09.2026 zu entnehmen. Hiernach wird eine umfassende bautechnische Sanierung und Modernisierung der Energie- und Technikeffizienz sowie die Schaffung von Barrierefreiheit gefördert. Ziel ist, Schwimmen als elementare Daseinsvorsorge weiterhin anbieten und die Betriebsnebenkosten deutlich senken zu können, um das jährliche Defizit zu reduzieren. Die ENNI, als Betreiber des Bades, war in die Planung vollumfänglich involviert. Die entscheidende bauliche und kostenintensivste Maßnahme beim Freizeitbad ist die Herstellung einer neuen Stahlbeton-Sohle als Badeplatte mit Dämmung und der Rückbau des Beckenum- gangs aufgrund der vorherrschenden erheblichen baukonstruktiven sowie arbeitsrechtlichen und energetischen Defizite. Ergänzend dazu ist die Modernisierung der technischen Gebäudeaus- rüstung maßgeblich für die Förderung. Die Lage und Anordnung der Elemente Schwimmerbecken - 2 - Nr.: 040/2020-8 und Lehrschwimmbecken ergibt sich in diesem Zusammenhang aus sicherheitstechnischen Anfor- derungen an Abstände und notwendige Beckenumgänge. So verlangt die Norm ausdrücklich eine Anordnung, die eine sichere Nutzung und Überwachung ermöglicht. Die Beckenanordnung wurde vom Planungsbüro daher entsprechend angepasst; räumliche Varianten ergaben sich nicht. Aufgrund der Höhe der Investition muss nach Vergaberecht europäisch ausgeschrieben werden. Aktuell endet der Bewilligungszeitraum Ende 2031, dies bedeutet, dass die Baumaßnahme sowohl baulich fertiggestellt als auch fertig abgerechnet sein muss. Dabei sieht die dem Förderantrag zu- grunde liegende Konzeption lediglich die zwingend notwendige Sanierung vor. Weitere Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Eine Beteiligung, die Optionen der Einflussnahme suggerieren würde, wäre somit nicht zielführend, da die Konzeption keine Maßnahmen enthält, die Nutzeranregungen berücksichtigen könnte. Viel- mehr wird eine weitere fachliche Qualifizierung mit Beteiligung des Betreibers erforderlich sein. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Maßnahme gemäß Förderantrag keinen Spielraum für eine öffent- liche Beteiligung lässt. Der Finanzierungsbeschluss sowie der auf der Planung basierende Ausbaubeschluss wird zu gege- bener Zeit zur Beschlussfassung den zuständigen Gremien zugeleitet. Anlage(n): - Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.09.2026 In Vertretung Margit Ciesielski Erste Beigeordnete

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