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Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026; Nachtfahrverbot von Mährobotern
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Coburg |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Stadt Coburg per Allgemeinverfügung oder Polizeiverordnung den Betrieb von Mährobotern nachts sowie eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und nach Sonnenaufgang verbietet, um Igel zu schützen. Diese sind nachtaktiv, gesetzlich geschützt und werden häufig durch Mähroboter verletzt oder getötet. Zusätzlich soll die Verwaltung eine Aufklärungskampagne durchführen. Mehrere Städte wie Aachen und Bayreuth haben solche Verbote bereits umgesetzt.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Coburg
Antrag
Nummer 446/2026
Aktenzeichen
Federführendes Amt Geschäftsstelle Stadtrat
Senat/Ausschuss
Stadtrat Referent: Oberbürgermeister Dominik Sauerteig
TOP im Senat/Ausschuss
TOP im Stadtrat I./17.
Datum 22.09.2026
Beratungsfolge Termin Sitzungsteil
Stadtrat 01.10.2026 öffentlich
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 22.09.2026;
Nachtfahrverbot von Mährobotern
Sachdarstellung:
Zur kommenden Stadtratssitzung stellen wir den folgenden Antrag: Die Stadt Coburg wird beauftragt, Coburg,
21.9.2026
1. mit Hilfe einer Allgemeinverfügung oder einer Ergänzung der Polizeiverordnung zu regeln, dass der
Betrieb von Mährobotern nachts sowie eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und eine halbe Stunde
nach Sonnenaufgang nicht gestattet ist.
2. Darüber hinaus soll die Verwaltung eine Aufklärungskampagne lancieren, damit den Bürger*innen die
Sinnhaftigkeit und der Gewinn durch diese Regelung verständlich wird. Begründung:
zu 1.) Igel sind einheimische Säugetiere, die eine wichtige Rolle als Insektenvertilger im Ökosystem spielen.
Als Wildtiere sind sie gesetzlich geschützt.Ihr Bestand ist abnehmend, sodass die IUCN den Europäischen Igel
seit einigen Jahren als Near Threatened, also bedroht und potentiell gefährdet eingestuft hat. Daher ist es
umso bedauerlicher, dass in Gärten, in denen Mähroboter eingesetzt werden, viele unnötig sterben, weil sie
von den Geräten nachts verletzt oder getötet werden.
Igel sind nachtaktiv und bewohnen viele Gärten, auch ohne dass man sie tagsüber bemerkt. Nachts suchen
sie im Garten nach Insekten und Würmern, auch die Jungtiere sind ab Herbst auf Nahrungssuche unterwegs.
Tagsüber dagegen ruhen sie weitgehend.
Bei Gefahr bleiben sie stehen oder kugeln sie sich ein und sind vor allem als Jungtiere beim Zusammenstoß
mit einem Mähroboter in großer Gefahr, schwer verletzt zu werden, da viele Modelle über sie hinwegfahren.
Verletzte Igel ziehen sich zurück und sterben, ohne dass man dies sieht, teilweise qualvoll, da Fliegen ihre Eier
in offene Wunden legen und die Maden die Igel bei lebendigem Leib auffressen. Zwar gibt es bereits
Mähroboter mit Igelerkennung, aber diese Modelle sind teuer und daher noch nicht weit verbreitet. Selbst
deren Hersteller raten mitunter dazu, den Mähroboter so zu programmieren, dass das Gerät in der Zeit der
Dämmerung und der Nacht nicht arbeitet, um Kleintiere zu schützen.
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Vorlage: 446/2026 Seite - 2 -
Wie groß das Problem ist, zeigt eine seit 2022 laufende Untersuchung der Leibniz-Gesellschaft. Die verletzten
Igel werden, wenn sie gefunden werden, in Igelauffangstationen aufgenommen, die – meist ehrenamtlich
betrieben – im Laufe des Sommers regelmäßig völlig überfüllt sind.
Der Deutsche Städtetag hat sich dafür ausgesprochen, dass eine bundesweite Regelung diesbezüglich
getroffen wird, aber dies ist noch nicht geschehen, sodass die Entscheidung über ein Nachtfahrverbot für
Mähroboter derzeit in der Hand der Kommunen liegt.4 Städte, die ein Nachtfahrverbot umgesetzt haben, sind
z.B. Aachen, Oberhausen, Düsseldorf, Cottbus und Bayreuth.5 Nicht zuletzt ist die rechtliche Situation zu
beachten: Mit Hilfe dieser Regelung würde die Gefahr einer Verletzung artenschutzrechtlich besonders
geschützter Tiere im Sinne von § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG gemindert. Für das willentliche oder fahrlässige
Töten von geschützten Wildtieren sieht die Bundesgesetzgebung gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 und 7 BNatSchG
sogar eine Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro vor.
Zu 2. Da mit einer Verordnung, die den privaten Raum der Menschen betrifft, oft Unwillen provoziert wird,
andererseits aber sicherlich niemand befürworten kann, dass einheimische Wildtiere, die nicht nur immer
seltener werden, sondern auch noch Sympathieträger sind, verletzt werden und sterben und manche
Menschen die Zusammenhänge nicht kennen, soll die neue rechtliche Lage durch eine Aufklärungskampagne
über die Sozialen Medien und die Tagespresse sowie weitere geeignete Aktionen flankiert werden. So können
auch weitere Aspekte eines naturnahen Gartens publik gemacht werden – mit großem Vorteil für Igel und
andere Kleintiere.
Beschlussvorschlag:
Text aus PDF extrahiert