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Antrag der Wählergemeinschaft PRO Coburg vom 21.07.2026; Hitzeaktionsplan

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Coburg
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Wählergemeinschaft PRO Coburg beantragt, den städtischen Hitzeaktionsplan um ein Maßnahmenpaket für alle Kindertageseinrichtungen und Schulen (unabhängig von Trägerschaft) zu erweitern. Ziel ist wirksame Kühlung durch Klimaanlagen, Sonnensegel oder Nachtlüftung. Die Verwaltung soll Bestandsaufnahmen erstellen, einen Runden Tisch mit freien Trägern einrichten, Finanzierung gestuft planen, Hitzeschutz bei künftigen Baumaßnahmen verankern und jährlich berichten. Der Antrag wird am 1. Oktober 2026 im Stadtrat beraten.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Coburg Antrag Nummer 378/2026 Aktenzeichen Federführendes Amt Geschäftsstelle Stadtrat Senat/Ausschuss Stadtrat Referent: Oberbürgermeister Dominik Sauerteig TOP im Senat/Ausschuss TOP im Stadtrat I./15. Datum 09.07.2026 Beratungsfolge Termin Sitzungsteil Stadtrat 01.10.2026 öffentlich Antrag der Wählergemeinschaft PRO Coburg vom 21.07.2026; Hitzeaktionsplan Antrag im Wortlaut: Im Namen der Stadtratsfraktion der Wählergemeinschaft PRO Coburg stellen wir folgenden Antrag zur nächsten Stadtratssitzung am 1. Oktober 2026: Antrag: Der Hitzeaktionsplan der Stadt Coburg wird um ein eigenständiges Maßnahmenpaket für Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Stadt Coburg erweitert – unabhängig von deren Trägerschaft. Ziel ist, dass in jeder Kita und Schule eine wirksame Kühlung sichergestellt wird, etwa durch Klimaanlagen, klimatisierte Hitzeschutzräume, Sonnensegel, außenliegende Verschattung oder automatisierte Nachtlüftung. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen organisatorischen, konzeptionellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere sind:  für die städtischen Einrichtungen eine Bestandsaufnahme der sommerlichen Hitzebelastung sowie eine Prioritätenliste mit Umsetzungskonzept zu erstellen,  für die Einrichtungen in freier Trägerschaft (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, sonstige freie Träger) ein Runder Tisch einzurichten, bei dem die Stadt als Koordinatorin und Fördermittel-Lotsin unterstützt, und die Auflage eines kommunalen Zuschussprogramms zu prüfen,  die Finanzierung gestuft anzulegen: eine Kostenschätzung für kurzfristige Maßnahmen zur Haushaltsaufstellung 2027, ein belastbarer Kostenrahmen inklusive Folge- und Betriebskosten nach Abschluss der Bestandsaufnahme, größere Investitionen über die mittelfristige Finanzplanung,  der sommerliche Hitzeschutz bei allen künftigen Neubau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen an städtischen Einrichtungen verbindlich als Planungsziel zu verankern,  ein fortlaufendes Fördermittel-Monitoring einzurichten und Fördermittel von Bund, Freistaat Bayern und EU konsequent zu nutzen, 1 Vorlage: 378/2026 Seite - 2 -  sich über den Bayerischen Städtetag für die Wiederauflage des Bundesförderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ sowie für ein eigenes bayerisches Förderprogramm für Hitzeschutz an Schulen und Kitas einzusetzen,  dem Stadtrat erstmals bis zum ersten Quartal 2027 und danach jährlich vor Beginn der Sommerperiode über den Umsetzungsstand zu berichten. Begründung: Die Stadt Coburg hat mit dem Hitzeaktionsplan, dem „Hitzeknigge“, den im Stadtgebiet installierten Temperatursensoren und dem Integrierten Stadtklimakonzept (ISKK) wichtige Grundlagen geschaffen. Der bisherige Schwerpunkt liegt jedoch auf Information, Warnung und der Anpassung des öffentlichen Raums sowie – zu Recht – auf der Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren. Was bislang fehlt, ist ein konkretes Maßnahmenpaket für die Orte, an denen sich unsere Kinder und Jugendlichen verpflichtend und ganztägig aufhalten: Kindertageseinrichtungen und Schulen. Kinder können ihre Körpertemperatur schlechter regulieren als Erwachsene, trinken oft zu wenig und können Warnsignale des Körpers nicht zuverlässig einordnen. Hitze beeinträchtigt nachweislich Konzentration, Lernleistung und Gesundheit. Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung und dem ab 2026 greifenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter lässt sich das Problem auch nicht mehr über „Hitzefrei“ lösen – Kinder können bei Hitze nicht einfach nach Hause geschickt werden. Der Antrag umfasst bewusst alle Kindertageseinrichtungen und Schulen in der Stadt Coburg – unabhängig von der Trägerschaft. Ein erheblicher Teil der Kinderbetreuung in Coburg wird von freien Trägern geleistet, etwa den Kirchen und der Arbeiterwohlfahrt; auch die beruflichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft prägen Coburgs Bildungslandschaft. Die freien Träger nehmen dabei eine staatliche bzw. kommunale Pflichtaufgabe wahr. Es wäre für den einheitlichen Standort „Familienstadt Coburg“ ein Rückschritt, wenn der Hitzeschutz eines Kindes davon abhinge, ob seine Kita oder Schule zufällig in städtischer oder freier Trägerschaft ist. Coburg wäre mit diesem Antrag kein Einzelfall. Städte wie Stuttgart, Mannheim, Pforzheim und Freiburg haben in den vergangenen Monaten vergleichbare Initiativen für ihre Schulen und Kitas auf den Weg gebracht, ebenso die Gemeinde Sailauf in Unterfranken mit einem pragmatischen Modell klimatisierter Hitzeschutzräume je Einrichtung statt Vollklimatisierung. Zuständigkeiten und Finanzierung: Uns ist bewusst, dass ein flächendeckender Hitzeschutz erhebliche Haushaltsmittel erfordern kann und angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage nicht in einem Schritt zu leisten ist. Der Antrag beschließt deshalb bewusst keine pauschale Investitionssumme, sondern zunächst die Bestandsaufnahme. Erst danach wird dem Stadtrat ein belastbarer Kostenrahmen einschließlich der Folge- und Betriebskosten vorgelegt; über jede weitere Mittelbereitstellung entscheidet der Stadtrat im Rahmen der regulären Haushaltsberatungen. Kurzfristige, vergleichsweise kostengünstige Maßnahmen werden zur Haushaltsaufstellung 2027 beziffert, größere Investitionen über die mittelfristige Finanzplanung verteilt und nach Dringlichkeit priorisiert. Zudem ist Coburg bei der Finanzierung nicht auf sich allein gestellt: Bei Generalsanierungen und Neubauten von Schulen greift die staatliche Förderung nach Art. 10 BayFAG. Der Bund hat mit der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) zudem ein passgenaues Programm geschaffen, das ausdrücklich Kitas und Schulen sowie deren freie Träger adressiert; allerdings werden 2026 keine neuen Förderfenster geöffnet. Umso wichtiger ist es, dass Coburg und die freien Träger vorbereitet sind, sobald das Programm wieder aufgelegt wird, und dass die Stadt gemeinsam mit anderen Kommunen politisch auf die Wiederauflage drängt. Wird Hitzeschutz zudem von Beginn an in ohnehin anstehende Sanierungen eingeplant und mit Photovoltaik zur Deckung der Betriebskosten gekoppelt, entstehen deutlich geringere Mehrkosten als bei nachträglichen Einzelmaßnahmen unter Zeitdruck. Fazit: Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz – und Hitzeschutz für Kinder ist kommunale Daseinsvorsorge im besten Sinne. Coburg hat mit dem Hitzeaktionsplan und dem ISKK die konzeptionellen Grundlagen gelegt. Jetzt geht Vorlage: 378/2026 Seite - 3 - es darum, diesen Plan mit konkreten und finanziell verantwortbaren Schritten dort zu unterlegen, wo die verletzlichsten Mitglieder unserer Stadtgesellschaft jeden Tag viele Stunden verbringen – in allen Kitas und Schulen unserer Familien- und Bildungsstadt, unabhängig von der Trägerschaft. Beschlussvorschlag:

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