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Einrichtung von Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen; hier: Stellungnahme der Schulen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Viersen |
| Eingereicht von | II |
| Datum | 2026-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung sollte Umsetzungsmöglichkeiten für Familiengrundschulzentren (FGZ) an den beiden Viersener Startchancen-Schulen prüfen. Die Albert-Schweitzer-Schule und Körnerschule lehnten die Einrichtung ab: Erstere nennt Kapazitätsgründe durch bestehende Startchancen-Aufgaben, Letztere fehlendes Raumangebot und etablierte Familienarbeit. Da beide Schulen zwingend erforderlich sind, wird keine Antragstellung erfolgen.
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Dokument
Extrahierter Text
Öffentliche Sitzungsvorlage
D e r B ü r g e r m e i s t e r
Vorlagen-Nr.: 2026/5112/FB 50/II
Aktenzeichen: FB 50/II
Datum: 17.09.2026
Tagesordnungspunkt:
Einrichtung von Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen;
hier: Stellungnahme der Schulen
Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit:
Ausschuss für Schule und Bildung 06.10.2026 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt den in Vorlage 2026/5112/FB50/II dargestellten
Sachverhalt bezüglich der Stellungnahmen der Schulleitungen im Hinblick auf die Einrichtung von
Familiengrundschulzentren zur Kenntnis.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen: Nein
a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt:
Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich:
b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt:
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich:
Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten:
(Haushaltsbelastung einschl. Folgekosten; Erläuterungen siehe unten.)
Personeller Mehrbedarf: Nein
Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein
Personelle Auswirkungen:
(Personeller Aufwand/Stellenbedarf; Erläuterungen siehe unten.)
Beschlusskontrolle:
Beschlusskontrolle erforderlich: Nein
Umsetzungsdatum:
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Sachverhalt:
Mit Vorlage 2026-4896-FB 50/II wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung im
Frühjahr 2026 über die Möglichkeit informiert, im Rahmen der „Förderrichtlinie über die Gewährung
von Zuwendungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Familiengrundschulzentren“ (FGZ) an
Startchancen-Schulen entsprechende Zentren einzurichten. Der Ausschuss hatte die Verwaltung
beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten und das Interesse bei den betroffenen Grundschulen in
städtischer Trägerschaft abzufragen.
Bei den beiden am Startchancen-Programm teilnehmenden Viersener Grundschulen handelt es sich
um die städtischen Gemeinschaftsgrundschulen Albert-Schweitzer-Schule und Körnerschule.
Gemäß den Vorgaben der zugrundeliegenden Förderrichtlinie ist eine Förderung jedoch an die
rechtliche Bedingung geknüpft, dass mindestens zwei als Startchancen-Schulen ausgewiesene
Grundschulen einer Kommune das Konzept eines Familiengrundschulzentrums vollumfänglich
mittragen und umsetzen. Wenn auch nur eine der - im Fall der Stadt Viersen – zwei Startchancen-
Schulen von einer Teilnahme absieht, ist keine Förderung möglich.
Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit den Schulleitungen beider
Grundschulen geführt. Beide Schulen haben nunmehr schriftlich Stellung bezogen und sich zum
jetzigen Zeitpunkt gegen die Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums entschieden.
Die Leitung der Albert-Schweitzer-Schule weist darauf hin, dass die bestehenden schulinternen und
pädagogischen Entwicklungsprozesse im Rahmen des Startchancen-Programms bereits erhebliche
personelle, zeitliche und organisatorische Ressourcen binden würden. Die zusätzliche Übernahme
einer umfassenden FGZ-Organisationsstruktur sei bei den derzeitigen Ressourcen
kapazitätsbedingt nicht leistbar. Die Schule betont, dass dies keine grundsätzliche Ablehnung der
Zusammenarbeit mit Familien darstelle, sondern der Erhalt der Qualität der laufenden Kernaufgaben
im Vordergrund stehe.
Die Körnerschule erklärt, dass die bestehenden Angebote der Eltern- und Familienarbeit gut etabliert
seien und aktuell kein ungedeckter Bedarf gesehen werde. Neben der hohen personellen und
organisatorischen Belastung durch andere Schulentwicklungsaufgaben verfüge die Schule über
keinerlei freie Raumkapazitäten, die für Begegnungs-, Beratungs- und Veranstaltungsangebote
erforderlich wären. Sollten sich die Rahmenbedingungen künftig verändern, könne eine erneute
Prüfung erfolgen.
Da für das Förderprogramm die Teilnahme beider Startchancen-Grundschulen in Viersen zwingend
erforderlich ist und beide Schulen nach eingehender Prüfung abgelehnt haben, ist eine
Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms zur Einrichtung von Familiengrundschulzentren
für die Stadt Viersen hinfällig.
Beide Stellungnahmen der Schulen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen:
(Detaillierte Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen auf Haushalts-, Finanz- und
Stellenplan.)
In Vertretung
Sitzungsvorlage 2026/5112/FB 50/II Seite 2 von 3
gez.
Ertunç Deniz
Beigeordneter
Anlagen:
1. Familiengrundschulzentrum Stellungnahme Körnerschule
2. Stellungnahme ASS Familiengrundschulzentrum
Sitzungsvorlage 2026/5112/FB 50/II Seite 3 von 3
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