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Einrichtung von Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen; hier: Stellungnahme der Schulen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeViersen
Eingereicht vonII
Datum2026-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung sollte Umsetzungsmöglichkeiten für Familiengrundschulzentren (FGZ) an den beiden Viersener Startchancen-Schulen prüfen. Die Albert-Schweitzer-Schule und Körnerschule lehnten die Einrichtung ab: Erstere nennt Kapazitätsgründe durch bestehende Startchancen-Aufgaben, Letztere fehlendes Raumangebot und etablierte Familienarbeit. Da beide Schulen zwingend erforderlich sind, wird keine Antragstellung erfolgen.

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Öffentliche Sitzungsvorlage D e r B ü r g e r m e i s t e r Vorlagen-Nr.: 2026/5112/FB 50/II Aktenzeichen: FB 50/II Datum: 17.09.2026 Tagesordnungspunkt: Einrichtung von Familiengrundschulzentren an Startchancen-Schulen; hier: Stellungnahme der Schulen Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Zuständigkeit: Ausschuss für Schule und Bildung 06.10.2026 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule und Bildung nimmt den in Vorlage 2026/5112/FB50/II dargestellten Sachverhalt bezüglich der Stellungnahmen der Schulleitungen im Hinblick auf die Einrichtung von Familiengrundschulzentren zur Kenntnis. Finanzielle und personelle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Nein a) Maßnahme im aktuellen Haushaltsjahr veranschlagt: Mitzeichnung der Stadtkämmerin erforderlich: b) Maßnahme im Finanzplanungszeitraum veranschlagt: Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Finanzielle Auswirkungen einschl. Folgekosten: (Haushaltsbelastung einschl. Folgekosten; Erläuterungen siehe unten.) Personeller Mehrbedarf: Nein Mitzeichnung des Verwaltungsvorstandes erforderlich: Nein Personelle Auswirkungen: (Personeller Aufwand/Stellenbedarf; Erläuterungen siehe unten.) Beschlusskontrolle: Beschlusskontrolle erforderlich: Nein Umsetzungsdatum: Seite 1 von 3 Sachverhalt: Mit Vorlage 2026-4896-FB 50/II wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung im Frühjahr 2026 über die Möglichkeit informiert, im Rahmen der „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Familiengrundschulzentren“ (FGZ) an Startchancen-Schulen entsprechende Zentren einzurichten. Der Ausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten und das Interesse bei den betroffenen Grundschulen in städtischer Trägerschaft abzufragen. Bei den beiden am Startchancen-Programm teilnehmenden Viersener Grundschulen handelt es sich um die städtischen Gemeinschaftsgrundschulen Albert-Schweitzer-Schule und Körnerschule. Gemäß den Vorgaben der zugrundeliegenden Förderrichtlinie ist eine Förderung jedoch an die rechtliche Bedingung geknüpft, dass mindestens zwei als Startchancen-Schulen ausgewiesene Grundschulen einer Kommune das Konzept eines Familiengrundschulzentrums vollumfänglich mittragen und umsetzen. Wenn auch nur eine der - im Fall der Stadt Viersen – zwei Startchancen- Schulen von einer Teilnahme absieht, ist keine Förderung möglich. Die Verwaltung hat in den vergangenen Monaten Gespräche mit den Schulleitungen beider Grundschulen geführt. Beide Schulen haben nunmehr schriftlich Stellung bezogen und sich zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Einrichtung eines Familiengrundschulzentrums entschieden. Die Leitung der Albert-Schweitzer-Schule weist darauf hin, dass die bestehenden schulinternen und pädagogischen Entwicklungsprozesse im Rahmen des Startchancen-Programms bereits erhebliche personelle, zeitliche und organisatorische Ressourcen binden würden. Die zusätzliche Übernahme einer umfassenden FGZ-Organisationsstruktur sei bei den derzeitigen Ressourcen kapazitätsbedingt nicht leistbar. Die Schule betont, dass dies keine grundsätzliche Ablehnung der Zusammenarbeit mit Familien darstelle, sondern der Erhalt der Qualität der laufenden Kernaufgaben im Vordergrund stehe. Die Körnerschule erklärt, dass die bestehenden Angebote der Eltern- und Familienarbeit gut etabliert seien und aktuell kein ungedeckter Bedarf gesehen werde. Neben der hohen personellen und organisatorischen Belastung durch andere Schulentwicklungsaufgaben verfüge die Schule über keinerlei freie Raumkapazitäten, die für Begegnungs-, Beratungs- und Veranstaltungsangebote erforderlich wären. Sollten sich die Rahmenbedingungen künftig verändern, könne eine erneute Prüfung erfolgen. Da für das Förderprogramm die Teilnahme beider Startchancen-Grundschulen in Viersen zwingend erforderlich ist und beide Schulen nach eingehender Prüfung abgelehnt haben, ist eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms zur Einrichtung von Familiengrundschulzentren für die Stadt Viersen hinfällig. Beide Stellungnahmen der Schulen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen: (Detaillierte Darstellung der finanziellen/personellen Auswirkungen auf Haushalts-, Finanz- und Stellenplan.) In Vertretung Sitzungsvorlage 2026/5112/FB 50/II Seite 2 von 3 gez. Ertunç Deniz Beigeordneter Anlagen: 1. Familiengrundschulzentrum Stellungnahme Körnerschule 2. Stellungnahme ASS Familiengrundschulzentrum Sitzungsvorlage 2026/5112/FB 50/II Seite 3 von 3

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