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Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions / Information und Beteiligung der politischen Gremien -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 58 Abs. 2 Satz 7 GO NRW

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSiegen
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Information und Beteiligung der politischen Gremien zur Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions. Die Verwaltung berichtet, dass leichtathletische Anlagen aufgrund von Verschleiß und finanziellen Gründen bereits abgebaut wurden und eine Konzentration auf das Hofbachstadion erfolgte. Die zweite Weitsprunganlage wurde im Juli 2026 aus Sicherheits- und Kostengründen nicht wiederhergestellt; die vorhandene Anlage am Kunstrasenplatz steht weiterhin zur Verfügung. Eine vollständige Wiederherstellung wird als wirtschaftlich nicht darstellbar bewertet.

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UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr. AT 89/2026 A Der Bürgermeister A N T R A G gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen und seine Ausschüsse Antragsteller/in Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Eingang 11.09.2026 Federführend 2/5 Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich Sport- und Bäderausschuss 07.10.2026 Betreff: Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions / Information und Beteili- gung der politischen Gremien -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 58 Abs. 2 Satz 7 GO NRW Ersteinschätzung der Verwaltung: Rechtliche Umsetzbarkeit Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten: Finanzielle Umsetzbarkeit Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu finanziellen Aspekten: . . . Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 2 / 4 Klimaschutzaspekte Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☐Nein Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten: Allgemeine Stellungnahme zum Antrag: Welche baulichen Veränderungen wurden im Zuge des Umbaus des Leimbachstadions beschlossen und umgesetzt, insbesondere hinsichtlich des Rückbaus beziehungsweise der Nichtwiederherstellung leichtathletischer Einrichtungen wie Kugelstoßring, Weit- sprunganlage und weiterer Anlagen, und wann wurden diese Entscheidungen getroffen? Im Zuge der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Austragung von Fußballspielen wurde lediglich im Bereich der Laufbahn vor den Spielerkabinen eine bauliche Verände­ rung vorgenommen. Dieser Bereich wurde dazu befestigt, wobei die Nutzbarkeit als Lauf­ bahn erhalten blieb. Hintergrund für die Maßnahme sind insbesondere die Reduzierung von Verschmutzungen, Abnutzung und Reinigungsaufwand im Bereich der angrenzenden Spielerkabinen sowie eine optische Aufwertung. Im Februar 2026 wurde hierzu zwischen den Geschäftsbereichen 2 und 4 sowie den Sportfreunden Siegen eine entsprechende Ab­ sprache getroffen. Festgelegt wurde eine kombinierte Ausführung aus Drainagepflaster und Kunstrasen, um die Laufbahneigenschaften zu erhalten. Darüber hinaus wurde auf die Neuinstallation einer zweiten Weitsprunganlage verzichtet. Diese Entscheidung wurde Anfang Juli 2026 getroffen, während die Arbeiten im Stadion bereits im Gange waren. Gründe hierfür sind insbesondere Sicherheitsaspekte im Zusam­ menhang mit der Entfluchtung des Stadions in den Innenbereich sowie finanzielle As­ pekte. Die noch vorhandene Weitsprunganlage am Kunstrasenplatz oberhalb des Stadions steht weiterhin zur Verfügung. Ansonsten wurden keine baulichen Veränderungen im Zuge der aktuellen Maßnahmen im Leimbachstadion vorgenommen. Wann und in welcher Form wurden der Sport- und Bäderausschuss sowie die politischen Entscheidungsträger darüber informiert, dass leichtathletische Einrichtungen dauerhaft entfallen beziehungsweise nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht wiederhergestellt werden sollten, und welche Informationen lagen zum Zeitpunkt der Haushaltsberatun- gen und Beschlussfassungen hierzu vor? Bereits vor der aktuellen Verbesserung der baulichen Situation zur Austragung von Fuß­ ballspielen war dort lediglich nur noch im Innenbereich eine Weitsprunganlage vorhan­ den. . . . Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 3 / 4 Alle anderen leichtathletischen Anlagen sind dort bereits vor einigen Jahren aufgrund von altersbedingtem Verschleiß abgebaut und aus finanziellen Gründen nicht wieder ersetzt worden. Stattdessen wurde im Zuge der Sanierung des Hofbachstadions mit allen betrof­ fenen Vereinen abgestimmt, dass das Hofbachstadion als zukünftiger Leichtathletikstand­ ort aufgewertet werden soll und eine Konzentration von leichtathletischen Anlagen dort­ hin vorgenommen wird. So wurde bzw. wird im Zuge der Sanierung des Gesamtstadions für rd. 100.000€ eine Neubeschaffung von diversen Anlagen vorgenommen. Darunter eine Hochsprunganlage, ein Stabhochsprunganlage, ein Diskuskäfig, Speerwurfeinrichtung usw. Im Zuge der Haushaltsberatungen lagen keine Informationen zur Anpassung der Laufbahn vor, da diese Entscheidung erst im Verlauf des Jahres getroffen und in Teilen in Eigenleis­ tung der Sportfreunde Siegen erfolgt ist. Wann und in welcher Form wurden die betroffenen Nutzergruppen über die Verände- rungen informiert und in die Planungen einbezogen, und welche Aussagen oder Zusagen wurden ihnen hinsichtlich einer Rückkehr in das Leimbachstadion nach Abschluss der Baumaßnahmen gemacht? Vor dem Hintergrund, dass durch die bauliche Anpassung an der Laufbahn weiterhin eine Nutzbarkeit gegeben ist, wurden hierzu weder Nutzergruppen informiert, noch in die Pla­ nung mit einbezogen. Die Entscheidung zur Nicht-Wiederherstellung der Weitsprunggrube im Stadioninneren wurde ebenfalls nicht mit einzelnen Nutzergruppen abgestimmt, da eine weitere Weitsprunganlage neben dem Kunstrasenplatz zur Verfügung steht, die ge­ nutzt werden kann. Seitens der handelnden Verantwortlichen wurden keine konkreten Zusagen an etwaige Nutzergruppen getätigt. Welche Auswirkungen haben die vorgenommenen Veränderungen auf den Breitensport, den Schulsport und weitere Nutzergruppen? Mit den vorgenommenen Veränderungen entstehen vom Grundsatz her keine negativen Auswirkungen auf die Nutzenden, da entweder entsprechende Anlagen wie die Weit­ sprunganlage neben dem Kunstrasenplatz noch am Leimbachstadion vorhanden sind oder es wurden Angebote zur Nutzung des Hofbachstadions gemacht. Gegenstand der negativen Berichterstattung war lediglich der Sportabzeichen-Treff, als eine Nutzungsgruppe des Leimbachstadions. Dem Sportabzeichen-Treff wurde dabei auch die Nutzung des Hofbachstadions angeboten. Dieses Angebot wurde abgelehnt. Welche Möglichkeiten bestehen, die leichtathletische Nutzung des Leimbachstadions vollständig oder teilweise wiederherzustellen, und mit welchen Kosten wäre dies jeweils verbunden? Eine Wiederherstellung von leichtathletischen Anlagen innerhalb des Leimbachstadions ist aus verschiedensten Gründen nicht sinnvoll. Das Vorhalten von zwei voll ausgestatteten . . . Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 4 / 4 Stadien mit solchen Anlagen ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Siegen wirtschaftlich nicht darstellbar. Ferner ergeben sich aus der Nutzung des Leimbachstadi­ ons für größere Fußballspiele der Sportfreunde Siegen und damit verbundenen Sicher­ heitsanforderungen Konflikte bei der Entfluchtung in den Innenbereich des Stadions, so­ fern dort leichtathletische Anlagen aufgebaut sind. Wie bewertet die Verwaltung rückblickend den Informations- und Beteiligungsprozess gegenüber dem Sport- und Bäderausschuss, den politischen Entscheidungsträgern und den betroffenen Nutzergruppen? Der Informations- und Beteiligungsprozess im Zusammenhang mit der Konzentration der leichtathletischen Anlagen auf das Hofbachstadion ist im Wesentlichen entsprechend der seinerzeitigen Entscheidungs- und Sachlage erfolgt. Im Rahmen des Prozesses wurden die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten und die Be­ lange der betroffenen Nutzergruppen berücksichtigt. Eine grundsätzliche Ablehnung der vorgesehenen Konzentration der leichtathletischen Anlagen auf das Hofbachstadion wurde seitens der weiteren Nutzergruppen nicht vorgetragen. Lediglich der Sportabzei­ chen-Treff machte von der angebotenen Nutzungsmöglichkeit des Hofbachstadions kei­ nen Gebrauch und äußerte hierzu entsprechende Vorbehalte. Eine gesonderte Information der politischen Entscheidungsträger über die nicht erfolgte Wiederherstellung der zweiten Weitsprunganlage wurde im weiteren Entscheidungsver­ lauf nicht als erforderlich angesehen. Hintergrund war insbesondere, dass die übrigen leichtathletischen Anlagen bereits zuvor nicht mehr genutzt werden konnten und mit der bestehenden Weitsprunganlage im Bereich des Kunstrasenplatzes des Leimbachstadions weiterhin eine entsprechende Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht. Aus Sicht der Verwaltung wurden damit die vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten und die im Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Rahmenbedingungen angemessen berücksich­ tigt. gez. Leonard Wied Stellv. Abteilungsleiter Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri­ fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.

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