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Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions / Information und Beteiligung der politischen Gremien -Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 58 Abs. 2 Satz 7 GO NRW
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Siegen |
| Datum | 2026-10-07 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Information und Beteiligung der politischen Gremien zur Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions. Die Verwaltung berichtet, dass leichtathletische Anlagen aufgrund von Verschleiß und finanziellen Gründen bereits abgebaut wurden und eine Konzentration auf das Hofbachstadion erfolgte. Die zweite Weitsprunganlage wurde im Juli 2026 aus Sicherheits- und Kostengründen nicht wiederhergestellt; die vorhandene Anlage am Kunstrasenplatz steht weiterhin zur Verfügung. Eine vollständige Wiederherstellung wird als wirtschaftlich nicht darstellbar bewertet.
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Dokument
Extrahierter Text
UNIVERSITÄTSSTADT SIEGEN Vorlage Nr.
AT 89/2026 A
Der Bürgermeister
A N T R A G
gemäß § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Universitätsstadt Siegen
und seine Ausschüsse
Antragsteller/in Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Eingang 11.09.2026
Federführend 2/5
Beratungsfolge: X öffentlich nichtöffentlich
Sport- und Bäderausschuss 07.10.2026
Betreff:
Zukunft der leichtathletischen Nutzung des Leimbachstadions / Information und Beteili-
gung der politischen Gremien
-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach § 58 Abs. 2 Satz 7 GO NRW
Ersteinschätzung der Verwaltung:
Rechtliche Umsetzbarkeit
Ist der Antrag rechtlich umsetzbar? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu rechtlichen Aspekten:
Finanzielle Umsetzbarkeit
Ist der Antrag finanziell umsetzbar? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu finanziellen Aspekten:
. . .
Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 2 / 4
Klimaschutzaspekte
Sind Klimaschutzaspekte betroffen? ☐Ja ☐Nein
Stellungnahme zu Klimaschutzaspekten:
Allgemeine Stellungnahme zum Antrag:
Welche baulichen Veränderungen wurden im Zuge des Umbaus des Leimbachstadions
beschlossen und umgesetzt, insbesondere hinsichtlich des Rückbaus beziehungsweise
der Nichtwiederherstellung leichtathletischer Einrichtungen wie Kugelstoßring, Weit-
sprunganlage und weiterer Anlagen, und wann wurden diese Entscheidungen getroffen?
Im Zuge der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Austragung von Fußballspielen
wurde lediglich im Bereich der Laufbahn vor den Spielerkabinen eine bauliche Verände
rung vorgenommen. Dieser Bereich wurde dazu befestigt, wobei die Nutzbarkeit als Lauf
bahn erhalten blieb. Hintergrund für die Maßnahme sind insbesondere die Reduzierung
von Verschmutzungen, Abnutzung und Reinigungsaufwand im Bereich der angrenzenden
Spielerkabinen sowie eine optische Aufwertung. Im Februar 2026 wurde hierzu zwischen
den Geschäftsbereichen 2 und 4 sowie den Sportfreunden Siegen eine entsprechende Ab
sprache getroffen. Festgelegt wurde eine kombinierte Ausführung aus Drainagepflaster
und Kunstrasen, um die Laufbahneigenschaften zu erhalten.
Darüber hinaus wurde auf die Neuinstallation einer zweiten Weitsprunganlage verzichtet.
Diese Entscheidung wurde Anfang Juli 2026 getroffen, während die Arbeiten im Stadion
bereits im Gange waren. Gründe hierfür sind insbesondere Sicherheitsaspekte im Zusam
menhang mit der Entfluchtung des Stadions in den Innenbereich sowie finanzielle As
pekte. Die noch vorhandene Weitsprunganlage am Kunstrasenplatz oberhalb des Stadions
steht weiterhin zur Verfügung.
Ansonsten wurden keine baulichen Veränderungen im Zuge der aktuellen Maßnahmen im
Leimbachstadion vorgenommen.
Wann und in welcher Form wurden der Sport- und Bäderausschuss sowie die politischen
Entscheidungsträger darüber informiert, dass leichtathletische Einrichtungen dauerhaft
entfallen beziehungsweise nach Abschluss der Baumaßnahmen nicht wiederhergestellt
werden sollten, und welche Informationen lagen zum Zeitpunkt der Haushaltsberatun-
gen und Beschlussfassungen hierzu vor?
Bereits vor der aktuellen Verbesserung der baulichen Situation zur Austragung von Fuß
ballspielen war dort lediglich nur noch im Innenbereich eine Weitsprunganlage vorhan
den.
. . .
Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 3 / 4
Alle anderen leichtathletischen Anlagen sind dort bereits vor einigen Jahren aufgrund von
altersbedingtem Verschleiß abgebaut und aus finanziellen Gründen nicht wieder ersetzt
worden. Stattdessen wurde im Zuge der Sanierung des Hofbachstadions mit allen betrof
fenen Vereinen abgestimmt, dass das Hofbachstadion als zukünftiger Leichtathletikstand
ort aufgewertet werden soll und eine Konzentration von leichtathletischen Anlagen dort
hin vorgenommen wird. So wurde bzw. wird im Zuge der Sanierung des Gesamtstadions
für rd. 100.000€ eine Neubeschaffung von diversen Anlagen vorgenommen. Darunter eine
Hochsprunganlage, ein Stabhochsprunganlage, ein Diskuskäfig, Speerwurfeinrichtung usw.
Im Zuge der Haushaltsberatungen lagen keine Informationen zur Anpassung der Laufbahn
vor, da diese Entscheidung erst im Verlauf des Jahres getroffen und in Teilen in Eigenleis
tung der Sportfreunde Siegen erfolgt ist.
Wann und in welcher Form wurden die betroffenen Nutzergruppen über die Verände-
rungen informiert und in die Planungen einbezogen, und welche Aussagen oder Zusagen
wurden ihnen hinsichtlich einer Rückkehr in das Leimbachstadion nach Abschluss der
Baumaßnahmen gemacht?
Vor dem Hintergrund, dass durch die bauliche Anpassung an der Laufbahn weiterhin eine
Nutzbarkeit gegeben ist, wurden hierzu weder Nutzergruppen informiert, noch in die Pla
nung mit einbezogen. Die Entscheidung zur Nicht-Wiederherstellung der Weitsprunggrube
im Stadioninneren wurde ebenfalls nicht mit einzelnen Nutzergruppen abgestimmt, da
eine weitere Weitsprunganlage neben dem Kunstrasenplatz zur Verfügung steht, die ge
nutzt werden kann.
Seitens der handelnden Verantwortlichen wurden keine konkreten Zusagen an etwaige
Nutzergruppen getätigt.
Welche Auswirkungen haben die vorgenommenen Veränderungen auf den Breitensport,
den Schulsport und weitere Nutzergruppen?
Mit den vorgenommenen Veränderungen entstehen vom Grundsatz her keine negativen
Auswirkungen auf die Nutzenden, da entweder entsprechende Anlagen wie die Weit
sprunganlage neben dem Kunstrasenplatz noch am Leimbachstadion vorhanden sind oder
es wurden Angebote zur Nutzung des Hofbachstadions gemacht.
Gegenstand der negativen Berichterstattung war lediglich der Sportabzeichen-Treff, als
eine Nutzungsgruppe des Leimbachstadions. Dem Sportabzeichen-Treff wurde dabei auch
die Nutzung des Hofbachstadions angeboten. Dieses Angebot wurde abgelehnt.
Welche Möglichkeiten bestehen, die leichtathletische Nutzung des Leimbachstadions
vollständig oder teilweise wiederherzustellen, und mit welchen Kosten wäre dies jeweils
verbunden?
Eine Wiederherstellung von leichtathletischen Anlagen innerhalb des Leimbachstadions ist
aus verschiedensten Gründen nicht sinnvoll. Das Vorhalten von zwei voll ausgestatteten
. . .
Vorlage Nr. AT 89/2026 A Seite 4 / 4
Stadien mit solchen Anlagen ist vor dem Hintergrund der Haushaltslage der Stadt Siegen
wirtschaftlich nicht darstellbar. Ferner ergeben sich aus der Nutzung des Leimbachstadi
ons für größere Fußballspiele der Sportfreunde Siegen und damit verbundenen Sicher
heitsanforderungen Konflikte bei der Entfluchtung in den Innenbereich des Stadions, so
fern dort leichtathletische Anlagen aufgebaut sind.
Wie bewertet die Verwaltung rückblickend den Informations- und Beteiligungsprozess
gegenüber dem Sport- und Bäderausschuss, den politischen Entscheidungsträgern und
den betroffenen Nutzergruppen?
Der Informations- und Beteiligungsprozess im Zusammenhang mit der Konzentration der
leichtathletischen Anlagen auf das Hofbachstadion ist im Wesentlichen entsprechend der
seinerzeitigen Entscheidungs- und Sachlage erfolgt.
Im Rahmen des Prozesses wurden die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten und die Be
lange der betroffenen Nutzergruppen berücksichtigt. Eine grundsätzliche Ablehnung der
vorgesehenen Konzentration der leichtathletischen Anlagen auf das Hofbachstadion
wurde seitens der weiteren Nutzergruppen nicht vorgetragen. Lediglich der Sportabzei
chen-Treff machte von der angebotenen Nutzungsmöglichkeit des Hofbachstadions kei
nen Gebrauch und äußerte hierzu entsprechende Vorbehalte.
Eine gesonderte Information der politischen Entscheidungsträger über die nicht erfolgte
Wiederherstellung der zweiten Weitsprunganlage wurde im weiteren Entscheidungsver
lauf nicht als erforderlich angesehen. Hintergrund war insbesondere, dass die übrigen
leichtathletischen Anlagen bereits zuvor nicht mehr genutzt werden konnten und mit der
bestehenden Weitsprunganlage im Bereich des Kunstrasenplatzes des Leimbachstadions
weiterhin eine entsprechende Ausweichmöglichkeit zur Verfügung steht.
Aus Sicht der Verwaltung wurden damit die vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten und die
im Entscheidungszeitpunkt maßgeblichen Rahmenbedingungen angemessen berücksich
tigt.
gez.
Leonard Wied
Stellv. Abteilungsleiter
Der Antrag wurde im Rahmen eines Workflows durch die beteiligten Adressaten digital veri
fiziert und weitergegeben und ist ohne Unterschrift gültig.
Text aus PDF extrahiert