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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sichtbarkeit der Jugend im Stadtrat Paderborn
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung drei Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendratsmitglieds im Stadtrat realisiert: ordnungsgemäße Ladung zu allen relevanten Sitzungen, einen fest zugewiesenen, sichtbaren Sitzplatz im Ratssaal und ein Mikrofon am Platz. Die Grünen begründen dies damit, dass das gewählte Mitglied bisher weder informiert noch eingeladen wurde und ein effektives Rede- und Anhörungsrecht nur mit guter Wahrnehmbarkeit möglich ist.
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Dokument
Extrahierter Text
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Bahnhofstr. 16 · 33102 Paderborn Ratsfraktion Paderborn
Sabine Kramm
An den Vorsitzenden Fraktionssprecherin
des Rates der Stadt Paderborn
Klaus Schröder
Herrn Bürgermeister Stefan-Oliver Strate
Fraktionssprecher
– per E-Mail – Barbara Pähler
Geschäftsführerin
Tel.: 0 52 51 - 1 80 46 50
Mobil: 0176 - 64 89 49 30
Mail: [email protected]
Paderborn, 17. September 2026
Antrag: Sichtbarkeit für die Jugend im Stadtrat Paderborn
Sehr geehrter Herr Strate,
bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am
1. Oktober 2026:
Antrag: Sichtbarkeit für die Jugend im Stadtrat Paderborn
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur praktischen Umsetzung von
§ 16a Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Paderborn zu realisieren:
1. Ordnungsgemäße Ladung: Das vom Stadtjugendrat benannte Mitglied wird künftig zu
allen Sitzungen des Stadtrates sowie zu städtischen Veranstaltungen, bei denen Jugend-
angelegenheiten behandelt werden, offiziell geladen und rechtzeitig informiert.
2. Sichtbarer Sitzplatz: Dem vertretenen Mitglied des Stadtjugendrates wird im Ratssaal
ein fester, für die Sitzungsleitung gut sichtbarer Sitzplatz außerhalb der allgemeinen
Publikumsreihen zugewiesen.
3. Technische Ausstattung: Zur Wahrnehmung des satzungsgemäßen Rede- und Anhörungs-
rechts wird dem Mitglied ein funktionstüchtiges Mikrofon am Platz bereitgestellt.
Begründung:
Gemäß § 16a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Paderborn darf ein vom
Stadtjugendrat benanntes Mitglied an den Sitzungen des Rates teilnehmen, sofern Jugend-
angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen. Hierbei steht dem Mitglied ausdrücklich ein
Rede- und Anhörungsrecht zu.
Grüne Fraktion im Rat der Stadt Paderborn, Geschäftsstelle: Bahnhofstr. 16, 33102 Paderborn www.padergruen.de
Der Stadtjugendrat hat nach entsprechendem Hinweis eine Vertretung gewählt. Bisher
wurde das gewählte Mitglied über die relevanten Sitzungen jedoch weder informiert noch
eingeladen.
In den Ausschüssen des Rates ist es gelebte und gute Praxis, dass beratende Mitglieder
mit im Kreis des Gremiums sitzen. Ein satzungsgemäßes Rede- und Anhörungsrecht lässt
sich nicht effektiv aus der letzten Reihe des Publikumsraums ausüben – dafür ist eine gute
Wahrnehmbarkeit die Voraussetzung. Politische Sichtbarkeit ist keine bloße Formalie, son-
dern ein essenzielles Zeichen der Wertschätzung und des Ernstnehmens junger Menschen
in unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Kira Lahme
für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Text aus PDF extrahiert