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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sichtbarkeit der Jugend im Stadtrat Paderborn

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindePaderborn
Datum2026-10-01
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen beantragen, dass die Verwaltung drei Maßnahmen zur Umsetzung des Jugendratsmitglieds im Stadtrat realisiert: ordnungsgemäße Ladung zu allen relevanten Sitzungen, einen fest zugewiesenen, sichtbaren Sitzplatz im Ratssaal und ein Mikrofon am Platz. Die Grünen begründen dies damit, dass das gewählte Mitglied bisher weder informiert noch eingeladen wurde und ein effektives Rede- und Anhörungsrecht nur mit guter Wahrnehmbarkeit möglich ist.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · Bahnhofstr. 16 · 33102 Paderborn Ratsfraktion Paderborn Sabine Kramm An den Vorsitzenden Fraktionssprecherin des Rates der Stadt Paderborn Klaus Schröder Herrn Bürgermeister Stefan-Oliver Strate Fraktionssprecher – per E-Mail – Barbara Pähler Geschäftsführerin Tel.: 0 52 51 - 1 80 46 50 Mobil: 0176 - 64 89 49 30 Mail: [email protected] Paderborn, 17. September 2026 Antrag: Sichtbarkeit für die Jugend im Stadtrat Paderborn Sehr geehrter Herr Strate, bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 1. Oktober 2026: Antrag: Sichtbarkeit für die Jugend im Stadtrat Paderborn Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur praktischen Umsetzung von § 16a Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Paderborn zu realisieren: 1. Ordnungsgemäße Ladung: Das vom Stadtjugendrat benannte Mitglied wird künftig zu allen Sitzungen des Stadtrates sowie zu städtischen Veranstaltungen, bei denen Jugend- angelegenheiten behandelt werden, offiziell geladen und rechtzeitig informiert. 2. Sichtbarer Sitzplatz: Dem vertretenen Mitglied des Stadtjugendrates wird im Ratssaal ein fester, für die Sitzungsleitung gut sichtbarer Sitzplatz außerhalb der allgemeinen Publikumsreihen zugewiesen. 3. Technische Ausstattung: Zur Wahrnehmung des satzungsgemäßen Rede- und Anhörungs- rechts wird dem Mitglied ein funktionstüchtiges Mikrofon am Platz bereitgestellt. Begründung: Gemäß § 16a Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Paderborn darf ein vom Stadtjugendrat benanntes Mitglied an den Sitzungen des Rates teilnehmen, sofern Jugend- angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen. Hierbei steht dem Mitglied ausdrücklich ein Rede- und Anhörungsrecht zu. Grüne Fraktion im Rat der Stadt Paderborn, Geschäftsstelle: Bahnhofstr. 16, 33102 Paderborn www.padergruen.de Der Stadtjugendrat hat nach entsprechendem Hinweis eine Vertretung gewählt. Bisher wurde das gewählte Mitglied über die relevanten Sitzungen jedoch weder informiert noch eingeladen. In den Ausschüssen des Rates ist es gelebte und gute Praxis, dass beratende Mitglieder mit im Kreis des Gremiums sitzen. Ein satzungsgemäßes Rede- und Anhörungsrecht lässt sich nicht effektiv aus der letzten Reihe des Publikumsraums ausüben – dafür ist eine gute Wahrnehmbarkeit die Voraussetzung. Politische Sichtbarkeit ist keine bloße Formalie, son- dern ein essenzielles Zeichen der Wertschätzung und des Ernstnehmens junger Menschen in unserer Stadt. Mit freundlichen Grüßen Kira Lahme für die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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