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Antrag der Fraktion FDP/Volt/FBI zur Änderung der Schmutzwassergebühr
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Paderborn |
| Datum | 2026-10-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion FDP/Volt/FBI beantragt, dass die Verwaltung eine geänderte Gebührensatzung für Schmutzwasser vorlegt. Neben der bisherigen mengenbasierten Gebühr pro Kubikmeter soll eine flächenbezogene Gebühr je Quadratmeter Grundstücksfläche eingeführt werden, die auf die Mengengebühr angerechnet wird. Die Gebühren sollen so bemessen werden, dass es für die meisten Wohn- und Gewerbegrundstücke keine Erhöhungen gibt und das Gesamtaufkommen gleich bleibt. Begründet wird dies damit, dass 90 % der Kosten durch Kanalnetzinvestition entstehen und die Grundstücksgröße kostenrelevant ist.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion FDP/Volt/FBI, Rathenaustr. 16, 33102 Paderborn
An den Vorsitzenden
Fraktionsvorsitzender
des Rates
Alexander Senn
der Stadt Paderborn
Herrn Bürgermeister Stefan-Oliver Strate
Paderborn, 07.09.2026
- per E-Mail -
Antrag: Änderung der Gebührensatzung für Schmutzwasser
Sehr geehrter Herr Strate,
bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Beschlussvorlage für eine geänderte
Gebührensatzung für Schmutzwasser vorzulegen.
Neben der mengenbezogenen Gebühr pro cbm Schmutzwasser soll eine flächenbe-
zogene Gebühr je Quadratmeter Grundstücksfläche eingeführt werden. Die
Flächengebühr wird auf die Mengengebühr angerechnet und ist so zu bemessen, dass
es für den ganz überwiegenden Teil der Wohn- und Gewerbegrundstücke nicht zu
Gebührenerhöhungen kommt. Die Mengengebühr ist in dem Umfang zu reduzieren, dass
das Gebührenaufkommen insgesamt aufkommensneutral ist.
Begründung:
Eine Schmutzwassergebühr pro cbm ist nicht verursachungsgerecht. Der größte
Kostenanteil wird durch das Kanalnetz verursacht und auch bei der Kläranlage selbst
sind die Kosten nur zu einem kleineren Anteil abhängig von der aktuellen Einleitungs-
menge. Insgesamt sind rund 90 % der Kosten durch die Investition und die Unterhaltung
der Anlagen bestimmt. Die Grundstücksgröße wirkt sich auf die Länge des Kanalnetzes
aus und ist damit direkt kostenrelevant.
05251 871180 Fraktion FDP/Volt/FBI
[email protected] Rathenaustr. 16, 33102 Paderborn
Es ist sozialpolitisch nicht gerecht, dass die Bewohner der dicht bebauten Grundstücke
durch ihre Schmutzwassergebühren anteilig Kosten mittragen, die für gering oder gar
nicht bebaute, aber erschlossene Grundstücke entstehen.
Insbesondere sollte eine Gebührensatzung, die nicht verursachungsgerecht ist, nicht
einen Anreiz schaffen, erschlossene Grundstücke als Spekulationsobjekte unbebaut zu
lassen. Eine bessere Auslastung der öffentlichen Infrastrukturen führt in der Summe zu
weniger Kosten für alle Bürger und schont die Umwelt durch weniger Flächenverbrauch
durch neue Baugebiete im bisherigen Außenbereich.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Senn Johannes Lackmann
05251 871180 Fraktion FDP/Volt/FBI
[email protected] Rathenaustr. 16, 33102 Paderborn
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