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Wertschätzung des Ehrenamtes - Einführung der Ehrenamtskarte und Ausrichtung eines Grillfestes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr - Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKalkar
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Kalkar und die Ausrichtung eines Grillfestes für Freiwillige Feuerwehrmitglieder alle zwei Jahre durch Ratsmitglieder. Die Verwaltung begrüßt die Wertschätzung des Ehrenamtes, weist aber auf erheblichen Verwaltungsaufwand hin und schlägt vor, zunächst ein politisches Meinungsbild einzuholen. Zur Feuerwehr unterstützt die Verwaltung stattdessen eine Erhöhung des „Stiefelgeldes" von 5 auf 10 Euro pro Angehörigem als nachhaltigere Lösung.

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Fraktionsantrag Fachbereich 3 - Bürgerdienste Vorlagen-Nr. A-12/29 Beratungsart öffentlich Wertschätzung des Ehrenamtes - Einführung der Ehrenamtskarte und Ausrichtung eines Grillfestes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr - Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2026 Beratungsfolge: 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss vorberatend 30.09.2026 Rat der Stadt beschließend Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die CDU-Fraktion zur Wertschätzung des Ehrenamtes • die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamts- karte NRW in der Stadt Kalkar zu prüfen und die hierfür erforderlichen Schritte zur Teil- nahme am Landesprogramm einzuleiten und • die Ausrichtung eines Grillfestes für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in einem zweijährigen Turnus. Die Bewirtung und Bedienung soll fraktionsübergreifend durch die gewählten Mitglieder des Rates übernommen werden. Einführung der Ehrenamtskarte Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements dienen. Das freiwillige Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Auf- rechterhaltung eines vielfältigen sozialen, kulturellen und sportlichen Angebotes. Bei einer Einführung der Ehrenamtskarte handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um die Aus- gabe einer Karte an ehrenamtlich Tätige. Mit der Teilnahme am Programm sind verschiedene organisatorische, personelle und gegebenenfalls auch finanzielle Aufgaben für die Stadt verbun- den. Auf die Internetseite des Landes NRW www.engagiert-in-nrw.de wird verwiesen. Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass insbesondere die Einführungsphase mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung der politischen Beschlüsse, die Information der Öffentlichkeit, Vereine, Verbände und Initiativen, die Gewinnung von Vergünstigungspartnern und anderen Akteuren, sowie die Bearbeitung der Anträge und die Ausstellung der Ehrenamtskarten. Der Verwaltungsaufwand während der Einführungsphase (etwa drei bis sechs Monate) wird mit etwa zehn Stunden pro Woche beziffert. Nach Abschluss der Einführungsphase würde sich der laufende Verwaltungsaufwand auf ein bis zwei Wochen- stunden reduzieren, bleibt jedoch dauerhaft bestehen. Ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Ehrenamtskarte besteht darin, den Kartenin- haberinnen und Karteninhabern tatsächlich attraktive Vergünstigungen anbieten zu können. Hier- für müssen potenzielle Akzeptanz- und Vergünstigungspartner gewonnen werden. Dies können beispielsweise örtliche Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeitein- richtungen oder sonstige Dienstleistungsunternehmen sein. Auch kommunale Einrichtungen können Vergünstigungen anbieten. Soweit dadurch Gebühren- oder Entgeltermäßigungen entstehen, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob entsprechende Regelun- gen oder Satzungen angepasst werden müssen. Fazit: Die Einführung einer Ehrenamtskarte NRW stellt grundsätzlich ein geeignetes Instrument dar, um das ehrenamtliche Engagement in der Stadt sichtbar anzuerkennen und zu würdigen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass mit der Einführung ein dauerhafter organisatorischer und personeller Auf- wand verbunden ist. Die Einführung der Ehrenamtskarte war bereits in der Vergangenheit Gegenstand der politischen Beratung. Die Einführung fand seinerzeit jedoch keine Mehrheit. Vor dem Hintergrund der mit der Einführung der Ehrenamtskarte verbundenen organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Fragestellungen soll zunächst ein politisches Meinungsbild zur grund- sätzlichen Einführung einer Ehrenamtskarte eingeholt werden. Sofern sich der Rat grundsätzlich für die Einführung der Ehrenamtskarte ausspricht, wird die Ver- waltung beauftragt, die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Rat einen ent- sprechenden Vorschlag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Grillfest für die Freiwillige Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr hat mit Schreiben vom 06.08.2026 (Anlage 2) zum vorliegenden Antrag Stellung genommen. Aus Sicht der Feuerwehr stellt eine Erhöhung des sogenannten „Stiefelgel- des“ gegenüber der Ausrichtung eines Grillfestes eine nachhaltigere und gerechtere Form der Wertschätzung dar. Unter dem Begriff „Stiefelgeld“ wird ein jährlicher Zuschuss der Stadt an die einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr zur Förderung der Kameradschaftspflege verstanden. Die Mittel die- nen der Durchführung gemeinschaftsfördernder Maßnahmen und sollen insbesondere den Zu- sammenhalt sowie die Pflege der Gemeinschaft innerhalb der ehrenamtlich tätigen Feuerwehr- angehörigen unterstützen. Das „Stiefelgeld“ beträgt derzeit 5,00 € je Feuerwehrangehörigem. Dieser Betrag wurde vor vielen Jahren festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. Bei derzeit insgesamt 320 Feuerwehran- gehörigen beläuft sich der jährliche Zuschuss auf 1.600,00 €. Eine Erhöhung des Zuschusses von 5,00 € auf beispielsweise 10,00 € je Feuerwehrangehörigem würde zu einer jährlichen Gesamtsumme von 3.200,00 € führen. Damit stünden den einzelnen Einheiten dauerhaft zusätzliche Mittel für gemeinschaftsfördernde Maßnahmen und die Pflege der Kameradschaft zur Verfügung. Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Unabhängig davon besteht weiterhin die Möglichkeit, die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden großen Stadtwehrübung durch die Ratsmitglieder zu bewirten. Auf diese Weise kann die persönliche Wertschätzung durch den Rat mit einer nachhaltigen und dauerhaft wirksamen Unterstützung der Kameradschaftspflege innerhalb der Freiwilligen Feuer- wehr verbunden werden. Fraktionsantrag A-12/29 Seite 2 von 3 Kalkar, den 08.07.2026 Die Bürgermeisterin Alexandra Schacky Anlage(n): 1. Fraktionsantrag zur Wertschätzung des Ehrenamtes 2. Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar Fraktionsantrag A-12/29 Seite 3 von 3

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