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Wertschätzung des Ehrenamtes - Einführung der Ehrenamtskarte und Ausrichtung eines Grillfestes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr - Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kalkar |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Kalkar und die Ausrichtung eines Grillfestes für Freiwillige Feuerwehrmitglieder alle zwei Jahre durch Ratsmitglieder. Die Verwaltung begrüßt die Wertschätzung des Ehrenamtes, weist aber auf erheblichen Verwaltungsaufwand hin und schlägt vor, zunächst ein politisches Meinungsbild einzuholen. Zur Feuerwehr unterstützt die Verwaltung stattdessen eine Erhöhung des „Stiefelgeldes" von 5 auf 10 Euro pro Angehörigem als nachhaltigere Lösung.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Vorlagen-Nr. A-12/29
Beratungsart öffentlich
Wertschätzung des Ehrenamtes - Einführung der Ehrenamtskarte und Ausrichtung eines
Grillfestes für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
- Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2026
Beratungsfolge:
24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss vorberatend
30.09.2026 Rat der Stadt beschließend
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die CDU-Fraktion zur Wertschätzung des Ehrenamtes
• die Verwaltung zu beauftragen, die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamts-
karte NRW in der Stadt Kalkar zu prüfen und die hierfür erforderlichen Schritte zur Teil-
nahme am Landesprogramm einzuleiten und
• die Ausrichtung eines Grillfestes für die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in
einem zweijährigen Turnus. Die Bewirtung und Bedienung soll fraktionsübergreifend
durch die gewählten Mitglieder des Rates übernommen werden.
Einführung der Ehrenamtskarte
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich Maßnahmen, die der Anerkennung und Wertschätzung des
ehrenamtlichen Engagements dienen. Das freiwillige Engagement zahlreicher Bürgerinnen und
Bürger leistet einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Auf-
rechterhaltung eines vielfältigen sozialen, kulturellen und sportlichen Angebotes.
Bei einer Einführung der Ehrenamtskarte handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um die Aus-
gabe einer Karte an ehrenamtlich Tätige. Mit der Teilnahme am Programm sind verschiedene
organisatorische, personelle und gegebenenfalls auch finanzielle Aufgaben für die Stadt verbun-
den.
Auf die Internetseite des Landes NRW www.engagiert-in-nrw.de wird verwiesen.
Erfahrungen anderer Kommunen zeigen, dass insbesondere die Einführungsphase mit einem
erhöhten Aufwand verbunden ist. Hierzu zählen insbesondere die Vorbereitung der politischen
Beschlüsse, die Information der Öffentlichkeit, Vereine, Verbände und Initiativen, die Gewinnung
von Vergünstigungspartnern und anderen Akteuren, sowie die Bearbeitung der Anträge und die
Ausstellung der Ehrenamtskarten. Der Verwaltungsaufwand während der Einführungsphase
(etwa drei bis sechs Monate) wird mit etwa zehn Stunden pro Woche beziffert. Nach Abschluss
der Einführungsphase würde sich der laufende Verwaltungsaufwand auf ein bis zwei Wochen-
stunden reduzieren, bleibt jedoch dauerhaft bestehen.
Ein wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Ehrenamtskarte besteht darin, den Kartenin-
haberinnen und Karteninhabern tatsächlich attraktive Vergünstigungen anbieten zu können. Hier-
für müssen potenzielle Akzeptanz- und Vergünstigungspartner gewonnen werden. Dies können
beispielsweise örtliche Einzelhandelsunternehmen, Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeitein-
richtungen oder sonstige Dienstleistungsunternehmen sein.
Auch kommunale Einrichtungen können Vergünstigungen anbieten. Soweit dadurch Gebühren-
oder Entgeltermäßigungen entstehen, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob entsprechende Regelun-
gen oder Satzungen angepasst werden müssen.
Fazit:
Die Einführung einer Ehrenamtskarte NRW stellt grundsätzlich ein geeignetes Instrument dar, um
das ehrenamtliche Engagement in der Stadt sichtbar anzuerkennen und zu würdigen. Gleichzeitig
ist festzustellen, dass mit der Einführung ein dauerhafter organisatorischer und personeller Auf-
wand verbunden ist.
Die Einführung der Ehrenamtskarte war bereits in der Vergangenheit Gegenstand der politischen
Beratung. Die Einführung fand seinerzeit jedoch keine Mehrheit.
Vor dem Hintergrund der mit der Einführung der Ehrenamtskarte verbundenen organisatorischen,
finanziellen und rechtlichen Fragestellungen soll zunächst ein politisches Meinungsbild zur grund-
sätzlichen Einführung einer Ehrenamtskarte eingeholt werden.
Sofern sich der Rat grundsätzlich für die Einführung der Ehrenamtskarte ausspricht, wird die Ver-
waltung beauftragt, die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Rat einen ent-
sprechenden Vorschlag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Grillfest für die Freiwillige Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr hat mit Schreiben vom 06.08.2026 (Anlage 2) zum vorliegenden Antrag
Stellung genommen. Aus Sicht der Feuerwehr stellt eine Erhöhung des sogenannten „Stiefelgel-
des“ gegenüber der Ausrichtung eines Grillfestes eine nachhaltigere und gerechtere Form der
Wertschätzung dar.
Unter dem Begriff „Stiefelgeld“ wird ein jährlicher Zuschuss der Stadt an die einzelnen Einheiten
der Freiwilligen Feuerwehr zur Förderung der Kameradschaftspflege verstanden. Die Mittel die-
nen der Durchführung gemeinschaftsfördernder Maßnahmen und sollen insbesondere den Zu-
sammenhalt sowie die Pflege der Gemeinschaft innerhalb der ehrenamtlich tätigen Feuerwehr-
angehörigen unterstützen.
Das „Stiefelgeld“ beträgt derzeit 5,00 € je Feuerwehrangehörigem. Dieser Betrag wurde vor vielen
Jahren festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. Bei derzeit insgesamt 320 Feuerwehran-
gehörigen beläuft sich der jährliche Zuschuss auf 1.600,00 €.
Eine Erhöhung des Zuschusses von 5,00 € auf beispielsweise 10,00 € je Feuerwehrangehörigem
würde zu einer jährlichen Gesamtsumme von 3.200,00 € führen. Damit stünden den einzelnen
Einheiten dauerhaft zusätzliche Mittel für gemeinschaftsfördernde Maßnahmen und die Pflege
der Kameradschaft zur Verfügung.
Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr. Unabhängig davon besteht
weiterhin die Möglichkeit, die Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden im Rahmen
der alle zwei Jahre stattfindenden großen Stadtwehrübung durch die Ratsmitglieder zu bewirten.
Auf diese Weise kann die persönliche Wertschätzung durch den Rat mit einer nachhaltigen und
dauerhaft wirksamen Unterstützung der Kameradschaftspflege innerhalb der Freiwilligen Feuer-
wehr verbunden werden.
Fraktionsantrag A-12/29 Seite 2 von 3
Kalkar, den 08.07.2026
Die Bürgermeisterin
Alexandra Schacky
Anlage(n):
1. Fraktionsantrag zur Wertschätzung des Ehrenamtes
2. Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar
Fraktionsantrag A-12/29 Seite 3 von 3
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