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Beschlussvorschlag Beschilderung Sportstätten und Turnhallen im Stadtgebiet - Antrag der CDU- Fraktion vom 02.07.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKalkar
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, die Beschilderung von Sportstätten und Turnhallen im Stadtgebiet zu verbessern, da ortsfremde Besucher und neue Nutzer Zugang zu diesen Anlagen schwer finden. Die Verwaltung empfiehlt gegen die Beschilderung und argumentiert mit Verkehrssicherheitsbedenken, fehlender Nachfrage sowie Gleichbehandlungsproblemen. Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, Informationen zur Wegeführung digital auf der städtischen Homepage bereitzustellen.

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Fraktionsantrag Fachbereich 3 - Bürgerdienste Vorlagen-Nr. A-12/28 Beratungsart öffentlich Beschlussvorschlag Beschilderung Sportstätten und Turnhallen im Stadtgebiet - Antrag der CDU- Fraktion vom 02.07.2026 Beratungsfolge: 24.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss vorberatend 30.09.2026 Rat der Stadt beschließend Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem vorliegenden Antrag beantragt die CDU-Fraktion Kalkar, die Beschilderung der Sport- stätten und Turnhallen im Stadtgebiet Kalkar zu verbessern. Zur Begründung wird aufgeführt, dass insbesondere der Zugang zum Sportplatz Kalkar Mitte, zu den Tennisplätzen des TC Kalkar sowie zu den zwei großen Turnhallen für ortsfremde Besucherinnen und Besucher und neue Nutzerinnen und Nutzer nicht eindeutig erkennbar sei. Die weitere Begründung ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Antrag. Die vorgeschlagene Ergänzung der vorhandenen Plantafeln des Parkleitsystems sollte grund- sätzlich kritisch betrachtet werden, da die Informationsdichte auf den Schildern durch zusätzliche Texte zunähme. Wenn die Verkehrsteilnehmenden mehr Zeit benötigen, um die verschiedenen Hinweise zu erfassen, kann dies die schnelle Orientierung im Verkehrsraum erschweren und sich nachteilig auf die Verkehrssicherheit auswirken. Auch wenn eine Hinweisbeschilderung der Sportstätten keiner verkehrsrechtlichen Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde bedarf, sollte dem Grundsatz der Straßenverkehrsordnung gefolgt werden, dass Verkehrszeichen und sonstige Hinweise auf das tatsächlich notwendige Maß zu beschränken sind. Aus Sicht des Straßenverkehrsamtes des Kreises Kleve wird eine zusätzliche Hinweisbeschilderung nicht als erforderlich angesehen. Eine vergleichbare umfas- sende Wegweisung zu Sportstätten sei im Kreisgebiet zudem nicht bekannt. Darüber hinaus ist fraglich, nach welchen Kriterien Sportstätten in eine ergänzende Wegweisung einbezogen werden sollten. Wenn einzelne Sportstätten, wie der Sportplatz Kalkar Mitte, die Ten- nisanlage des TC Kalkar oder die zwei großen Turnhallen, ausgeschildert würden, wäre aus Gründen der Gleichbehandlung zu prüfen, ob auch weitere kommunale Sport- und Bewegungs- angebote berücksichtigt werden müssten. Hierzu zählen beispielsweise die Streetball-Anlage, die Dirt-Bike-Anlage und die Sportbox. Ebenso wäre nicht auszuschließen, dass weitere Sportvereine eine entsprechende Wegweisung zu ihren Sportstätten anregen würden. Dies könnte beispielsweise die Seglergemeinschaft Wis- seler See, die Modellflug-Gemeinschaft Niederrhein oder den Verein für Voltigiersport betreffen. Eine sachgerechte und nachvollziehbare Begrenzung der Beschilderung wäre somit nur schwer möglich. Da in den Ortschaften kein Parkleitsystem besteht, auf dessen Beschilderung zusätzliche Hin- weise aufgenommen werden könnten, müssten dort gänzlich neue Schilder errichtet werden. Die Sportstätten werden hauptsächlich von ortskundigen Vereinsmitgliedern, Schulklassen und regelmäßig wiederkehrenden Besuchenden genutzt, die den Standort der jeweiligen Anlage ken- nen und regelmäßig keine Hinweisbeschilderung benötigen. Ferner verfügen die wettkampfrele- vanten Sportstätten jeweils über eindeutige Adressen, die in den gängigen Navigationssystemen hinterlegt und nutzbar sind. Es ist daher davon auszugehen, dass ortsfremde Sportlerinnen und Sportler, die zu Turnieren oder Wettkämpfen nach Kalkar anreisen, bereits digitale Navigations- systeme für die Anfahrt verwenden und auf diese Weise die jeweilige Anlage erreichen können. Bisher liegen der Verwaltung keine belastbaren Erkenntnisse über eine nennenswerte Zahl von Beschwerden, Fehlfahrten oder Verspätungen vor, die auf eine unklare Wegeführung zu den Sportstätten zurückzuführen sind. Vor der Umsetzung einer Ergänzungsbeschilderung sollte da- her zunächst der konkrete Bedarf ermittelt werden. Als Alternative zu einer zusätzlichen Hinweisbeschilderung schlägt die Verwaltung vor, die Ori- entierung zu den Sportstätten digital zu unterstützen. Informationen zur Anfahrt und Wegeführung zu den jeweiligen Sportstätten könnten online bereitgestellt werden – diese Informationen könn- ten die nutzenden Vereine bereits im Vorfeld von Turnieren, Wettkämpfen oder sonstigen Veran- staltungen zur Verfügung stellen. Sofern seitens der Vereine ein entsprechender Bedarf besteht, könnten die Informationen zur Wegeführung auf der städtischen Homepage hinterlegt werden. Hierfür könnte eine Unterseite eingerichtet werden, die über die Landingpage www.kalkar.de/sport erreicht wird. Die Sportver- eine könnten diese Seite anschließend in ihren Einladungen, auf ihren eigenen Internetseiten sowie in der Kommunikation mit Gastvereinen als zentrale Informationsquelle nutzen. Auf diese Weise wäre eine bedarfsgerechte und jederzeit aktualisierbare Orientierung möglich, ohne dass zusätzliche Schilder im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt oder die vorhandenen Plantafeln des Parkleitsystems um weitere Inhalte ergänzt werden müssen. Fazit: Die Aufstellung einer Beschilderung der Sportstätten im Stadtgebiet ist grundsätzlich möglich. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, von einer zusätzlichen Beschilderung abzusehen und stattdessen auf eine digitale Informationsbereitstellung zurückzugreifen. Sofern der Rat der Stadt dieser Empfehlung folgt, wäre im nächsten Schritt eine Bedarfsermittlung einer solchen digitalen Informationsbereitstellung bei den Sportvereinen durchzuführen. Auf Grundlage der erhaltenden Rückmeldungen kann die städtische Homepage daraufhin um die notwendigen Informationen ergänzt werden. Kalkar, den 01.09.2026 Die Bürgermeisterin Alexandra Schacky Anlage(n): 1. Antrag Beschilderung Sportstätten Fraktionsantrag A-12/28 Seite 2 von 2

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