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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.09.2026, die Verwaltung wird aufgefordert, den bereits vorbereiteten Satzungsentwurf für Baumschutz, unter Berücksichtigung der bisherigen Befassung mit dem Thema, zu finalisieren und dem Stadtrat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeWorms
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, einen bereits vorbereiteten Satzungsentwurf zum Schutz von Bäumen zu finalisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist der Schutz des wertvollen, gewachsenen Baumbestands durch klare, praktikable und transparente Regelungen, um die ökologischen und klimatischen Leistungen bestehender Bäume zu bewahren. Die Fraktion begründet dies mit dem Handlungsbedarf durch Klimafolgen, fehlenden kommunalen Schutzinstrumenten und positiver Bewertung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung.

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Bündnis 90/Die Grünen Worms Anna Biegler Fraktionsvorsitzende Geschäftsstelle Koehlstrasse 5 67547 Worms [email protected] Worms, den 16.09.2026 Antrag zur Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms Der Stadtrat spricht sich für die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms aus. Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits vorbereiteten Satzungsentwurf unter Berücksichtigung der bisherigen Befassung mit dem Thema zu finalisieren und dem Stadtrat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel der Satzung soll es sein, insbesondere den ökologisch und stadtklimatisch wertvollen, gewachsenen Baumbe- stand im Stadtgebiet wirksam zu schützen und dabei eine verhältnismäßige, transpa- rente und praktikable Umsetzung sicherzustellen. Begründung Über die Einführung einer Baumschutzsatzung wird in Worms seit vielen Jahren diskutiert. Zuletzt stand der „Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms“ am 28. Oktober 2025 auf der Tagesordnung des Umwelt- und Agrarausschusses. Eine Beschlussfassung erfolgte dort nicht. Für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am darauffolgenden 29. Oktober 2025 war das Thema ebenfalls vorgesehen, wurde jedoch von der Tagesordnung genommen. Eine politische Entscheidung über die Einführung einer Baumschutzsatzung ist damit bis heute nicht erfolgt. Dabei liegt seitens der Verwaltung bereits ein Satzungsentwurf vor. Auch die grundsätzliche Praktikabilität einer solchen Regelung wird von der Verwaltung positiv eingeschätzt. Aus unserer Sicht braucht es deshalb keine weitere grundsätzliche Vertagung des Themas, sondern eine klare politische Entscheidung darüber, ob Worms seinen wertvollen Baumbestand künftig durch eine kommunale Baumschutzsatzung schützen will. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Folgen des Klimawandels und insbesondere zunehmende Hitzeperioden sind auch in Worms längst spürbar. Gerade in dicht bebauten Bereichen heizen sich Straßen, Plätze und Gebäude stark auf. Große und alte Bäume leisten hier einen unmittelbaren Beitrag zur Klimaanpassung: Sie verschatten Flächen und Gebäude, kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung, verbessern die Luftqualität und bieten gleichzeitig wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Neupflanzungen sind notwendig und richtig. Sie können die ökologische und klimatische Leistung eines über Jahrzehnte gewachsenen Baumes jedoch erst nach vielen Jahren erreichen. Eine nachhaltige Begrünungsstrategie muss deshalb beides leisten: neue Bäume pflanzen und den vorhandenen wertvollen Baumbestand erhalten. Gerade beim Schutz bestehender Bäume gibt es in Worms bislang eine Lücke. Das Landesnaturschutzrecht Rheinland-Pfalz eröffnet den Kommunen ausdrücklich die Möglichkeit, Bäume durch kommunale Satzung zu schützen. Zahlreiche Städte in Rheinland-Pfalz und der Metropolregion Rhein-Neckar machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch. Auch BUND und NABU weisen für Worms seit Langem auf die bestehende Schutz- und Vollzugslücke hin. Ohne kommunale Baumschutzsatzung fehlt der Stadt in entsprechenden Fällen eine wirksame Handhabe, um gegen die ungenehmigte Beseitigung oder erhebliche Schädigung schützenswerter Bäume vorzugehen und angemessene Ersatzmaßnahmen einzufordern. Eine Baumschutzsatzung bedeutet dabei ausdrücklich kein pauschales Fällverbot und auch keine unverhältnismäßige Einschränkung privater Grundstückseigentümer. Eine moderne Satzung kann den Schutz gezielt auf besonders wertvollen Baumbestand konzentrieren und gleichzeitig klare Ausnahme- und Befreiungsregelungen vorsehen, etwa bei Gefahrenbäumen, Erkrankungen, besonderen Härtefällen oder berechtigten baulichen Interessen. Klare Regelungen schaffen dabei nicht nur Schutz, sondern auch Transparenz und Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Grundstückseigentümer können anhand nachvollziehbarer Kriterien erkennen, welche Bäume geschützt sind, wann eine Fällung zulässig ist und in welchen Fällen eine Genehmigung erforderlich ist. Statt Unsicherheit im Einzelfall entstehen einheitliche, vorhersehbare und für alle nachvollziehbare Regeln. Auch der Einwand einer fehlenden flächendeckenden Kontrollierbarkeit spricht nicht gegen eine Baumschutzsatzung. Ziel kann und soll keine flächendeckende Kontrolle privater Grundstücke sein. Entscheidend ist vielmehr, dass die Stadt dort handlungsfähig ist, wo eine unzulässige Fällung oder Schädigung bekannt wird. Eine Satzung wird nicht jede unerlaubte Fällung verhindern. Sie schafft aber überhaupt erst die rechtliche Grundlage, in entsprechenden Fällen tätig zu werden und Ersatzmaßnahmen einzufordern. Gleichzeitig endet die Bedeutung eines großen Baumes nicht an der jeweiligen Grundstücksgrenze. Seine Verschattung und Verdunstungskühlung, seine Bedeutung für Luftqualität und Artenvielfalt sowie seine Wirkung auf Stadtbild und Aufenthaltsqualität kommen der Allgemeinheit zugute. Der Erhalt besonders wertvollen Baumbestandes ist deshalb gerade angesichts zunehmender Hitze eine wichtige Aufgabe kommunaler Klimaanpassung. Worms investiert erhebliche öffentliche Mittel in Klimaanpassung, Stadtbegrünung und die Pflanzung neuer Bäume. Es wäre nicht konsequent, einerseits mit erheblichem Aufwand neue Bäume zu pflanzen und andererseits jahrzehntealten und stadtklimatisch besonders wertvollen Baumbestand ohne einen vergleichbaren kommunalen Schutz zu lassen. Die fachlichen Grundlagen liegen vor, ein Satzungsentwurf ist vorbereitet und die grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde verwaltungsseitig positiv bewertet. Nach der langjährigen Diskussion ist daher der Zeitpunkt gekommen, eine politische Entscheidung zu treffen. Gez. Anna Biegler Heike Jores Carolin Cloos Leonhard Schmitt Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender Tobias Dämgen Stadtrat

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