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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.09.2026, die Verwaltung wird aufgefordert, den bereits vorbereiteten Satzungsentwurf für Baumschutz, unter Berücksichtigung der bisherigen Befassung mit dem Thema, zu finalisieren und dem Stadtrat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Worms |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, einen bereits vorbereiteten Satzungsentwurf zum Schutz von Bäumen zu finalisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel ist der Schutz des wertvollen, gewachsenen Baumbestands durch klare, praktikable und transparente Regelungen, um die ökologischen und klimatischen Leistungen bestehender Bäume zu bewahren. Die Fraktion begründet dies mit dem Handlungsbedarf durch Klimafolgen, fehlenden kommunalen Schutzinstrumenten und positiver Bewertung der Umsetzbarkeit durch die Verwaltung.
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Dokument
Extrahierter Text
Bündnis 90/Die Grünen Worms
Anna Biegler
Fraktionsvorsitzende
Geschäftsstelle
Koehlstrasse 5
67547 Worms
[email protected]
Worms, den 16.09.2026
Antrag zur Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms
Der Stadtrat spricht sich für die Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt
Worms aus. Die Verwaltung wird beauftragt, den bereits vorbereiteten Satzungsentwurf
unter Berücksichtigung der bisherigen Befassung mit dem Thema zu finalisieren und
dem Stadtrat zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel der Satzung soll es sein,
insbesondere den ökologisch und stadtklimatisch wertvollen, gewachsenen Baumbe-
stand im Stadtgebiet wirksam zu schützen und dabei eine verhältnismäßige, transpa-
rente und praktikable Umsetzung sicherzustellen.
Begründung
Über die Einführung einer Baumschutzsatzung wird in Worms seit vielen Jahren
diskutiert. Zuletzt stand der „Erlass einer Baumschutzsatzung für die Stadt Worms“ am
28. Oktober 2025 auf der Tagesordnung des Umwelt- und Agrarausschusses. Eine
Beschlussfassung erfolgte dort nicht. Für die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am darauffolgenden 29. Oktober 2025 war das Thema ebenfalls
vorgesehen, wurde jedoch von der Tagesordnung genommen.
Eine politische Entscheidung über die Einführung einer Baumschutzsatzung ist damit bis
heute nicht erfolgt. Dabei liegt seitens der Verwaltung bereits ein Satzungsentwurf vor.
Auch die grundsätzliche Praktikabilität einer solchen Regelung wird von der Verwaltung
positiv eingeschätzt. Aus unserer Sicht braucht es deshalb keine weitere grundsätzliche
Vertagung des Themas, sondern eine klare politische Entscheidung darüber, ob Worms
seinen wertvollen Baumbestand künftig durch eine kommunale Baumschutzsatzung
schützen will.
Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. Die Folgen des Klimawandels und insbesondere
zunehmende Hitzeperioden sind auch in Worms längst spürbar. Gerade in dicht
bebauten Bereichen heizen sich Straßen, Plätze und Gebäude stark auf. Große und alte
Bäume leisten hier einen unmittelbaren Beitrag zur Klimaanpassung: Sie verschatten
Flächen und Gebäude, kühlen ihre Umgebung durch Verdunstung, verbessern die
Luftqualität und bieten gleichzeitig wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tierarten.
Neupflanzungen sind notwendig und richtig. Sie können die ökologische und klimatische
Leistung eines über Jahrzehnte gewachsenen Baumes jedoch erst nach vielen Jahren
erreichen. Eine nachhaltige Begrünungsstrategie muss deshalb beides leisten: neue
Bäume pflanzen und den vorhandenen wertvollen Baumbestand erhalten.
Gerade beim Schutz bestehender Bäume gibt es in Worms bislang eine Lücke. Das
Landesnaturschutzrecht Rheinland-Pfalz eröffnet den Kommunen ausdrücklich die
Möglichkeit, Bäume durch kommunale Satzung zu schützen. Zahlreiche Städte in
Rheinland-Pfalz und der Metropolregion Rhein-Neckar machen von dieser Möglichkeit
bereits Gebrauch.
Auch BUND und NABU weisen für Worms seit Langem auf die bestehende Schutz- und
Vollzugslücke hin. Ohne kommunale Baumschutzsatzung fehlt der Stadt in
entsprechenden Fällen eine wirksame Handhabe, um gegen die ungenehmigte
Beseitigung oder erhebliche Schädigung schützenswerter Bäume vorzugehen und
angemessene Ersatzmaßnahmen einzufordern.
Eine Baumschutzsatzung bedeutet dabei ausdrücklich kein pauschales Fällverbot und
auch keine unverhältnismäßige Einschränkung privater Grundstückseigentümer. Eine
moderne Satzung kann den Schutz gezielt auf besonders wertvollen Baumbestand
konzentrieren und gleichzeitig klare Ausnahme- und Befreiungsregelungen vorsehen,
etwa bei Gefahrenbäumen, Erkrankungen, besonderen Härtefällen oder berechtigten
baulichen Interessen.
Klare Regelungen schaffen dabei nicht nur Schutz, sondern auch Transparenz und
Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Grundstückseigentümer können
anhand nachvollziehbarer Kriterien erkennen, welche Bäume geschützt sind, wann eine
Fällung zulässig ist und in welchen Fällen eine Genehmigung erforderlich ist. Statt
Unsicherheit im Einzelfall entstehen einheitliche, vorhersehbare und für alle
nachvollziehbare Regeln.
Auch der Einwand einer fehlenden flächendeckenden Kontrollierbarkeit spricht nicht
gegen eine Baumschutzsatzung. Ziel kann und soll keine flächendeckende Kontrolle
privater Grundstücke sein. Entscheidend ist vielmehr, dass die Stadt dort handlungsfähig
ist, wo eine unzulässige Fällung oder Schädigung bekannt wird. Eine Satzung wird nicht
jede unerlaubte Fällung verhindern. Sie schafft aber überhaupt erst die rechtliche
Grundlage, in entsprechenden Fällen tätig zu werden und Ersatzmaßnahmen
einzufordern.
Gleichzeitig endet die Bedeutung eines großen Baumes nicht an der jeweiligen
Grundstücksgrenze. Seine Verschattung und Verdunstungskühlung, seine Bedeutung für
Luftqualität und Artenvielfalt sowie seine Wirkung auf Stadtbild und Aufenthaltsqualität
kommen der Allgemeinheit zugute. Der Erhalt besonders wertvollen Baumbestandes ist
deshalb gerade angesichts zunehmender Hitze eine wichtige Aufgabe kommunaler
Klimaanpassung.
Worms investiert erhebliche öffentliche Mittel in Klimaanpassung, Stadtbegrünung und
die Pflanzung neuer Bäume. Es wäre nicht konsequent, einerseits mit erheblichem
Aufwand neue Bäume zu pflanzen und andererseits jahrzehntealten und stadtklimatisch
besonders wertvollen Baumbestand ohne einen vergleichbaren kommunalen Schutz zu
lassen.
Die fachlichen Grundlagen liegen vor, ein Satzungsentwurf ist vorbereitet und die
grundsätzliche Umsetzbarkeit wurde verwaltungsseitig positiv bewertet. Nach der
langjährigen Diskussion ist daher der Zeitpunkt gekommen, eine politische Entscheidung
zu treffen.
Gez.
Anna Biegler Heike Jores Carolin Cloos Leonhard Schmitt
Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender
Tobias Dämgen
Stadtrat
Text aus PDF extrahiert