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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.09.2026, die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene Asylbewerberleistungsbeziehende möglich ist
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Worms |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob Worms der rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene Asylbewerberleistungsbeziehende beitreten kann. Die Verwaltung soll Kosten, organisatorischen Aufwand und Erfahrungen anderer Städte analysieren. Hintergrund ist, dass Erwachsene derzeit wöchentlich Behandlungsscheine abholen müssen, was zu unnötigen Notaufnahmebesuchen führt. Für Minderjährige ist die elektronische Karte seit Juni 2026 bundesgesetzlich verpflichtend.
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Dokument
Extrahierter Text
Bündnis 90/Die Grünen Worms
Anna Biegler
Fraktionsvorsitzende
Geschäftsstelle
Koehlstrasse 5
67547 Worms
[email protected]
Worms, den 22.09.2026
Prüfantrag: Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene
Asylbewerberleistungsbeziehende
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzun-
gen eine elektronische Gesundheitskarte für erwachsene Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz in Worms durch einen Beitritt zur rheinland-pfälzischen
Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüch-
tete eingeführt werden kann. Die Verwaltung berichtet dem Sozialausschuss über die zu
erwartenden Kosten im Vergleich zum bisherigen Verfahren der wöchentlichen Behand-
lungsscheinausgabe, über den organisatorischen Zusatzaufwand im Zusammenhang mit
der ab dem 12. Juni 2026 bundesgesetzlich verpflichtenden elektronischen Gesundheits-
karte für minderjährige Antragstellende sowie über die Erfahrungen der Städte Mainz,
Koblenz und Trier, die den Beitritt bereits für Erwachsene vollzogen haben.
Begründung
Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Asylbewerberleistungen müssen sich
derzeit einmal pro Woche einen Behandlungsschein beim Sozialamt abholen, bevor sie
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Bei akuten Erkrankungen, die keinen
Aufschub erlauben, bleibt ihnen deshalb häufig nur der Weg in die Notaufnahme des
Klinikums statt des direkten Weges zur Hausärztin oder zum Hausarzt. Das belastet die
Betroffenen, die Notfallversorgung und die Sachbearbeitung im Sozialamt
gleichermaßen.
Seit dem 12. Juni 2026 gilt für Minderjährige im AsylbLG-Grundleistungsbezug
bundesgesetzlich ein Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte, geregelt in § 4
Absatz 4 AsylbLG in Verbindung mit § 264 SGB V. Diese Regelung ist unabhängig von
der Landes-Rahmenvereinbarung und muss von der Stadt Worms ohnehin umgesetzt
werden. Damit entsteht in der Verwaltung bereits jetzt die organisatorische Struktur für
die Anmeldung von Leistungsberechtigten bei einer Krankenkasse. Die Erweiterung auf
erwachsene Leistungsbeziehende über die Landes-Rahmenvereinbarung ist der
naheliegende nächste Schritt, statt ihn in einem späteren, separaten Verfahren
nachzuholen.
Die rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung eröffnet den Kommunen diese
Möglichkeit bereits seit Jahren. Mainz, Koblenz und Trier sind ihr für Erwachsene
beigetreten. Die Krankenkassen erhalten für die Übernahme des Verwaltungsaufwands
eine Aufwandsentschädigung von 8 Prozent der Leistungsausgaben, mindestens jedoch
10 Euro pro Betreuungsmonat und Person. Die Stadt zahlt eine monatliche
Abschlagszahlung von 200 Euro je Leistungsberechtigtem, abgerechnet wird
vierteljährlich mit anschließender Spitzabrechnung. In Hamburg und Bremen hat sich
trotz dieses Kostensatzes gezeigt, dass die Kommunen durch den Wegfall des
Behandlungsscheinverfahrens in der eigenen Verwaltung Kosten eingespart haben. Das
Wormser Gesundheitsnetz befürwortet die Umstellung, weil sie Ärztinnen und Ärzte von
der Prüfung der Behandlungsscheine entlastet.
Der Verwaltung sind in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich der
Pauschalabrechnung geäußert worden, die zu höheren Kosten führen könnte als das
bisherige Verfahren. Die Erfahrungen aus Hamburg und Bremen sprechen gegen diese
Einschätzung, sind für Worms aber nicht ohne Weiteres übertragbar. Eine belastbare
Kosten-Nutzen-Betrachtung, die auch die eingesparten Verwaltungskosten und die
Entlastung der Notaufnahme berücksichtigt, liegt für Worms bislang nicht vor. Eine
solche Betrachtung soll mit diesem Prüfantrag angefordert werden, bevor eine politische
Entscheidung über den Beitritt getroffen wird.
Gez.
Anna Biegler Heike Jores Carolin Cloos Leonhard Schmitt
Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender
Tobias Dämgen
Stadtrat
Text aus PDF extrahiert