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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.09.2026, die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene Asylbewerberleistungsbeziehende möglich ist

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWorms
Datum2026-09-30
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verwaltung prüft, ob Worms der rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene Asylbewerberleistungsbeziehende beitreten kann. Die Verwaltung soll Kosten, organisatorischen Aufwand und Erfahrungen anderer Städte analysieren. Hintergrund ist, dass Erwachsene derzeit wöchentlich Behandlungsscheine abholen müssen, was zu unnötigen Notaufnahmebesuchen führt. Für Minderjährige ist die elektronische Karte seit Juni 2026 bundesgesetzlich verpflichtend.

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Extrahierter Text

Bündnis 90/Die Grünen Worms Anna Biegler Fraktionsvorsitzende Geschäftsstelle Koehlstrasse 5 67547 Worms [email protected] Worms, den 22.09.2026 Prüfantrag: Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für erwachsene Asylbewerberleistungsbeziehende Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzun- gen eine elektronische Gesundheitskarte für erwachsene Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Worms durch einen Beitritt zur rheinland-pfälzischen Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüch- tete eingeführt werden kann. Die Verwaltung berichtet dem Sozialausschuss über die zu erwartenden Kosten im Vergleich zum bisherigen Verfahren der wöchentlichen Behand- lungsscheinausgabe, über den organisatorischen Zusatzaufwand im Zusammenhang mit der ab dem 12. Juni 2026 bundesgesetzlich verpflichtenden elektronischen Gesundheits- karte für minderjährige Antragstellende sowie über die Erfahrungen der Städte Mainz, Koblenz und Trier, die den Beitritt bereits für Erwachsene vollzogen haben. Begründung Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher von Asylbewerberleistungen müssen sich derzeit einmal pro Woche einen Behandlungsschein beim Sozialamt abholen, bevor sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Bei akuten Erkrankungen, die keinen Aufschub erlauben, bleibt ihnen deshalb häufig nur der Weg in die Notaufnahme des Klinikums statt des direkten Weges zur Hausärztin oder zum Hausarzt. Das belastet die Betroffenen, die Notfallversorgung und die Sachbearbeitung im Sozialamt gleichermaßen. Seit dem 12. Juni 2026 gilt für Minderjährige im AsylbLG-Grundleistungsbezug bundesgesetzlich ein Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte, geregelt in § 4 Absatz 4 AsylbLG in Verbindung mit § 264 SGB V. Diese Regelung ist unabhängig von der Landes-Rahmenvereinbarung und muss von der Stadt Worms ohnehin umgesetzt werden. Damit entsteht in der Verwaltung bereits jetzt die organisatorische Struktur für die Anmeldung von Leistungsberechtigten bei einer Krankenkasse. Die Erweiterung auf erwachsene Leistungsbeziehende über die Landes-Rahmenvereinbarung ist der naheliegende nächste Schritt, statt ihn in einem späteren, separaten Verfahren nachzuholen. Die rheinland-pfälzische Rahmenvereinbarung eröffnet den Kommunen diese Möglichkeit bereits seit Jahren. Mainz, Koblenz und Trier sind ihr für Erwachsene beigetreten. Die Krankenkassen erhalten für die Übernahme des Verwaltungsaufwands eine Aufwandsentschädigung von 8 Prozent der Leistungsausgaben, mindestens jedoch 10 Euro pro Betreuungsmonat und Person. Die Stadt zahlt eine monatliche Abschlagszahlung von 200 Euro je Leistungsberechtigtem, abgerechnet wird vierteljährlich mit anschließender Spitzabrechnung. In Hamburg und Bremen hat sich trotz dieses Kostensatzes gezeigt, dass die Kommunen durch den Wegfall des Behandlungsscheinverfahrens in der eigenen Verwaltung Kosten eingespart haben. Das Wormser Gesundheitsnetz befürwortet die Umstellung, weil sie Ärztinnen und Ärzte von der Prüfung der Behandlungsscheine entlastet. Der Verwaltung sind in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich der Pauschalabrechnung geäußert worden, die zu höheren Kosten führen könnte als das bisherige Verfahren. Die Erfahrungen aus Hamburg und Bremen sprechen gegen diese Einschätzung, sind für Worms aber nicht ohne Weiteres übertragbar. Eine belastbare Kosten-Nutzen-Betrachtung, die auch die eingesparten Verwaltungskosten und die Entlastung der Notaufnahme berücksichtigt, liegt für Worms bislang nicht vor. Eine solche Betrachtung soll mit diesem Prüfantrag angefordert werden, bevor eine politische Entscheidung über den Beitritt getroffen wird. Gez. Anna Biegler Heike Jores Carolin Cloos Leonhard Schmitt Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender Tobias Dämgen Stadtrat

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