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Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Konkretisierung der Rechte des Bürgerbeirates Tiefengeothermie/Wärmeplanung
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rheinauen |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass der Ortsgemeinderat Neuhofen die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Bürgerbeirates Tiefengeothermie/Wärmeplanung konkretisiert und verbindlich festlegt. Das Dokument erläutert die gesetzlich verankerten Grundrechte (Äußerungs- und indirektes Vorlagerecht) und zeigt optional ausgestaltbare Rechte auf, wie Rederecht, Informationszugang und Anhörungspflichten. Ein Beschluss wird vom Ortsgemeinderat zu treffen sein.
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Dokument
Extrahierter Text
Verbandsgemeindeverwaltung Rheinauen
Ortsgemeinden Altrip ∙ Neuhofen ∙ Otterstadt ∙ Waldsee
Nummer: Nr. 2026/OGN/0099
Sitzungsvorlage
für die Sitzung
des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Neuhofen am 29.09.2026
Status: öffentlich / beschließend
Sachbearbeitung: OG Neuhofen - Detlef Schneider/Ana Böhm
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Konkretisierung der Rechte des
Bürgerbeirates Tiefengeothermie/Wärmeplanung
Sachverhalt:
Mit beiliegenden Schreiben vom 04.09.2026 hat die Ortgemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen beantragt, dass der Ortsgemeinderat die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des
Bürgerbeirates Tiefengeothermie/Wärmeplanung konkretisiert und verbindlich festlegt.
Dem Antragsteller soll zunächst die Gelegenheit gegeben werden, seinen Antrag kurz
vorzustellen und zu begründen. Danach hat der OGR zu entscheiden, wie damit umgegangen
werden soll.
Nach § 56a GemO Rheinland-Pfalz ("Beirat für ältere Menschen, Beirat für behinderte
Menschen und sonstige Beiräte") ergeben sich folgende Rechte und Grundlagen für einen
Bürgerbeirat:
Antragsrecht gegenüber dem Gemeinderat
Ein eigenes Antragsrecht im Ortsgemeinderat steht dem Beirat nicht zu. Gesetzlich verankert
ist jedoch ein indirektes Vorlagerecht: Auf Antrag des Beirats hat der Bürgermeister
Angelegenheiten, welche die Belange der vertretenen Gruppe berühren, dem Gemeinderat
zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Dies ist eine gebundene Pflicht des
Bürgermeisters, kein Ermessen, aber beschränkt auf Selbstverwaltungsangelegenheiten der
Gemeinde.
Rederecht in Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Anders als beim Migrationsbeirat, dessen Vorsitz gesetzlich ein Rederecht mit beratender
Stimme erhält, sieht § 56a GemO für sonstige Beiräte keine automatische Regelung vor. Das
Gesetz verpflichtet den Gemeinderat lediglich, die Form der Teilnahme in der
Geschäftsordnung zu bestimmen („soll“). Ohne eine solche Regelung besteht kein Rederecht.
Ausgestaltungsoptionen:
• Volles Rederecht mit beratender Stimme bei einschlägigen Tagesordnungspunkten
(analog Migrationsbeirat)
• Reines Anwesenheits- und Zuhörerrecht ohne aktive Wortmeldung
• Rederecht nur nach vorheriger Anmeldung oder begrenzt auf bestimmte
Themen/Ausschüsse
• Schriftliches Stellungnahmerecht statt mündlicher Teilnahme
Weitere Beteiligungs- und Informationsrechte
Gesetzlich bereits verankert ist das allgemeine Äußerungsrecht des Beirats gegenüber den
Gemeindeorganen zu Angelegenheiten, welche die Belange der vertretenen Gruppe
berühren. Alle darüberhinausgehenden Rechte müssen über Satzung bzw.
Geschäftsordnung geschaffen werden, u. a.:
• Frühzeitige Information über Tagesordnungen und Beschlussvorlagen zu
beiratsrelevanten Themen
• Verpflichtende Anhörung vor Beschlussfassung zu einschlägigen Themen
• Regelmäßiger Tätigkeitsbericht des Beirats an den Gemeinderat
• Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen nur mit ausdrücklicher Regelung und unter
Wahrung der Verschwiegenheitspflicht
• Organisatorische Unterstützung durch die Verwaltung (Geschäftsstelle, Räume,
Protokollführung)
Gesetzlich fest zugesichert sind dem Bürgerbeirat nur das Äußerungsrecht und das
Vorlagerecht über den Bürgermeister. Rederecht sowie alle weiteren Beteiligungs- und
Informationsrechte bestehen erst, wenn und soweit sie in Satzung bzw. Geschäftsordnung
ausdrücklich geregelt werden. Der Gemeinderat hat hier vollen Gestaltungsspielraum und
sollte eine bewusste Entscheidung zur Ausgestaltung treffen.
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende formuliert auf der Grundlage der Beratungsergebnisse einen
Beschlussvorschlag zum weiteren Umgang mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Waldsee, den 07.09.2026 Bei Ortsgemeindeangelegenheiten:
Bürgermeister /Beigeordneter Ortsbürgermeister/in / Beigeordnete/r
Text aus PDF extrahiert