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Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen - "Hitzeschutz für alle"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Verbandsgemeinde Bad Marienberg den Hitzeaktionsplan Rheinland-Pfalz umsetzt. Konkret sollen eine Koordinierungsrunde etabliert, DWD-Hitzewarnungen abonniert und besonders gefährdete Einrichtungen erfasst werden. Weitere Maßnahmen betreffen Hitzeschutz in Schulen, die Schaffung kühler Orte, Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum und Hitzegefahrenbeurteilungen am Arbeitsplatz. Die Verwaltung soll bis April 2027 einen Umsetzungs- und Zeitplan vorlegen und Fördergelder von Bund und Land nutzen.
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Dokument
Extrahierter Text
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BAD MARIENBERG c/o Thomas Zadro– Hauptstr. 9 – 57648 Unnau Ortsverband Bad Marienberg
Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Herrn Bürgermeister Marvin Kraus
Kirburger Straße 4
56470 Bad Marienberg
Unnau, 21/09/2026
Beschlussantrag für den VG-Rat der VG Bad Marienberg
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kraus, lieber Marvin,
namens der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen wir nachfolgenden Beschlussantrag zur
nächsten Sitzung des VG-Rats ein:
Antrag: Hitzeschutz für alle
I. Gegenstand der Vorlage
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Hitzeaktionsplan Rheinland-Pfalz einen Rahmen für den
Hitzeschutz vorgelegt, der konkrete Empfehlungen zum Hitzeschutz enthält. Hierzu zählen u.a.:
• Koordinierungsrunde,
• Nutzung der DWD-Warnungen,
• kühle Orte,
• Maßnahmen im eigenen Gebäudebestand
• jährliche Evaluierung.
Diese Empfehlungen für Kommunen sind teilweise niedrigschwellig und mit Förderung durch Bund und
Land umsetzbar. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte 2020 beschlossen, dass innerhalb von fünf
Jahren Hitzeaktionspläne erarbeitet werden sollen.
Mit dem vorliegenden Antrag betten wir die vorgeschlagenen Einzellösungen in ein ganzheitliches,
tragfähiges und nachhaltiges Konzept ein. Damit wird der Gefahr von Insellösungen entgegengewirkt,
die rasch zu einem Verzetteln führen können.
II. Sachverhalt
Der zurückliegende Sommer hat bundesweit für neue Hitzerekorde gesorgt. Im Juni 2026 wurden in
Deutschland neue Temperaturrekorde gemessen (nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes 41,8
°C als neuer Allzeit-Höchstwert; an 467 von 488 Stationen fielen Allzeit- oder Monatsrekorde). Das
Robert Koch-Institut schätzt die Zahl der hitzebedingten Sterbefälle in Deutschland im Sommer 2026
auf mehr als 15.000. Nach den RKI-Auswertungen waren rund 90 Prozent der Betroffenen älter als 65
Jahre.
Der wirtschaftliche Schaden, der durch geringere Produktivität, erhöhte Beanspruchung von
Notfalldiensten und Ausfälle der Infrastruktur entstanden ist, geht in den zweistelligen
Milliardenbereich. Allein für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur werden von Greenpeace
Zusatzkosten von bis zu 3,7 Mrd. Euro genannt. Hinzu kommen zusätzliche Belastungen für die
Forstwirtschaft (ca. 7,5 Mrd. Euro) und Schulen (ca. 3,2 Mrd. Euro als langfristige Folge geringeren
Lernzuwachses an heißen Tagen).
Unabhängig von den Empfehlungen des Hitzeaktionsplans gilt das Arbeitsschutzrecht: Der Arbeitgeber
muss Hitzegefährdungen ermitteln und Schutzmaßnahmen ableiten. Dies betrifft die Beschäftigten der
Verbandsgemeinde unmittelbar und ist nicht von der Haushaltslage abhängig.
Wo die Verbandsgemeinde nicht zuständig ist, etwa bei Kitas und Spielplätzen, soll sie ihre Erfahrungen
und Ergebnisse den Ortsgemeinden und Trägern zur Verfügung stellen. Ein abgestimmtes Vorgehen
erleichtert zudem die Beantragung von Fördermitteln.
Als Verbandsgemeinde ist es unsere Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge Rahmenbedingungen zu
schaffen, die einerseits den menschengemachten Klimawandel zu reduzieren helfen, andererseits
unsere Bürgerinnen und Bürger vor dessen Auswirkungen zu schützen. Dieser Schutz darf sich nicht
allein auf bestimmte Gruppen beschränken, sondern muss all jene, die in ihrer Gesundheit gefährdet
werden umfassen. Wir beantragen daher:
III Beschlussvorschlag
1. Umsetzung des Hitzeaktionsplans Rheinland-Pfalz
Die Verwaltung setzt die im Hitzeaktionsplan Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wissenschaft und
Gesundheit, Stand 2024; https://hitze.rlp.de/fileadmin/hitze/A5_Hitzeaktionsplan_online.pdf) für
Kommunen ausgesprochenen Empfehlungen zu den Kernelementen I bis VIII um, soweit sie in der
Zuständigkeit der Verbandsgemeinde liegen. Sie legt bis April 2027 einen Umsetzungs- und Zeitplan
vor. Er umfasst mindestens:
• eine kommunale Koordinierungsrunde (Verwaltung, Verbandsgemeindewerke, Schulen,
Feuerwehr, Vertreter der Pflege- und Sozialeinrichtungen),
• ein Abonnement der DWD-Hitzewarnungen (alternativ eine entsprechende Lösung durch den
Landkreis) und die Festlegung, wer bei einer Warnung was veranlasst (Zuständigkeiten und
Kommunikationswege),
• die Erfassung von Einrichtungen mit besonders gefährdeten Menschen (Pflege- und
Tagespflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen),
• die Umsetzung der mittelfristigen Maßnahmen im eigenen Gebäudebestand (feste
Verschattung, Lüftung),
• eine jährliche Evaluierung und Dokumentation der ergriffenen Maßnahmen.
2. Schulen: Bestandsaufnahme und Sofortmaßnahmen
a) Die Verwaltung erfasst für alle Grundschulen und die Realschule plus in Trägerschaft der
Verbandsgemeinde die Hitzebelastung (Raumtemperaturen in Hitzeperioden, Verschattung,
Lüftungsmöglichkeiten, Außenflächen) und erstellt eine Prioritätenliste mit Kostenschätzung.
b) Geprüft werden in dieser Reihenfolge: außenliegender Sonnenschutz und Verschattung der
Schulhöfe, Verbesserung der Nacht- und Querlüftung, Trinkwasserangebote, Entsiegelung und
Baumpflanzungen auf den Außenflächen. Technische Kühlung (z. B. Split-Klimageräte in Kombination
mit PV) wird dort geprüft, wo die genannten Maßnahmen nicht ausreichen.
c) Die Prüfung erfolgt in Abstimmung mit den Schulleitungen. Die Verwaltung legt dem zuständigen
Ausschuss bis Jänner 2027 einen Zwischenbericht vor. Maßnahmen mit geringem Aufwand werden so
vorbereitet, dass sie vor der Hitzeperiode 2027 umgesetzt werden können
3. Kühle Orte
Die Verwaltung ermittelt geeignete öffentliche Gebäude und schattige Außenflächen der
Verbandsgemeinde als kühle Aufenthaltsorte in Hitzeperioden (z. B. Sporthallen, Bürgerhäuser in
Abstimmung mit den Ortsgemeinden, Kirchen in Abstimmung mit den Kirchengemeinden). Zu klären
sind Öffnungszeiten, Barrierefreiheit, Erreichbarkeit für ältere und pflegebedürftige Menschen im
ländlichen Raum sowie Trinkwasserzugang. Die Orte werden veröffentlicht (z.B. über eine im Internet
zugängliche Karte).
4. Information gefährdeter Gruppen
Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit ambulanten Pflegediensten, Arztpraxen,
Pflegeeinrichtungen und Ehrenamtlichen ein Konzept, wie Hitzewarnungen und Verhaltenshinweise
ältere und pflegebedürftige Menschen im ländlichen Raum erreichen (z. B. über Amtsblatt,
Internetseite und Multiplikatoren).
5. Trinkwasser im öffentlichen Raum
Die Verwaltung legt gemeinsam mit den Verbandsgemeindewerken ein Konzept für öffentlich
zugängliche Trinkbrunnen vor: Bestand, geeignete Standorte, Technik (einschließlich Frostschutz),
Investitions- und Betriebskosten, Fördermöglichkeiten, Zeitplan.
6. Hitzeschutz am Arbeitsplatz
Die Verwaltung führt für alle Arbeitsplätze der Verbandsgemeinde, einschließlich Tätigkeiten im Freien,
eine Gefährdungsbeurteilung Hitze und UV-Strahlung nach §§ 4, 5 ArbSchG und der ArbStättV durch
bzw. aktualisiert bestehende Beurteilungen. Die Technische Regel ASR A3.5 (Raumtemperatur) dient
als Maßstab für die abzuleitenden Maßnahmen. Zusätzlich prüft die Verwaltung, inwieweit diese
Anforderungen für die von der Verbandsgemeinde getragenen Schulgebäude und Einrichtungen gelten,
und berichtet darüber im Ausschuss.
7. Ortsgemeinden und Kita-Träger
Für Spielplätze, Dorfplätze und Kitas ist nicht die Verbandsgemeinde zuständig, sondern sind die
Ortsgemeinden Träger der Einrichtungen. Die Verwaltung bezieht sie frühzeitig ein und stellt ihnen
Bestandsaufnahme, Maßnahmenkatalog und Förderhinweise in Abstimmung mit den Trägern zur
Verfügung.
8. Kommunaler Klimapakt
Die Verwaltung nutzt als Mitglied des Kommunalen Klimapakts Rheinland-Pfalz die Beratungsangebote
des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen zur Hitzevorsorge und bindet das
Klimaschutzmanagement in die Umsetzung ein.
9. Finanzierung
Für jede Maßnahme prüft die Verwaltung Fördermöglichkeiten von Bund und Land sowie das
Sondervermögen des Bundes für kommunale Infrastruktur und kombiniert sie, soweit zulässig. Nicht
förderfähige Maßnahmen werden mit Kosten in die Haushaltsberatungen für 2027 eingebracht.
Mit herzlichen Grüßen
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN VG-Rat VG Bad Marienberg
Thomas Zadro
Fraktionssprecher
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