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Antrag der CDU-Fraktion "Tagesbereitschaft und Mobilität im Einsatzfall sichern - LKW-Führerscheine für unsere ehrenamtliche Feuerwehrkräfte fördern"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald)
Datum2026-09-28
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verbandsgemeinde Bad Marienberg eine Richtlinie zur finanziellen Förderung von LKW-Führerscheinen (Klasse C) für aktive Feuerwehrangehörige schafft. Grund ist der Mangel an Fahrerinnen und Fahrern für schwere Einsatzfahrzeuge, besonders in der Tagesalarmbereitschaft, da jüngere Generationen seltener solche Führerscheine besitzen. Die Förderung soll maximal drei Personen jährlich mit bis zu 3.000 Euro pro Führerschein unterstützen, mit Bindungsfristen und teilweisen Rückzahlungspflichten bei vorzeitigem Ausscheiden. Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung der Richtlinie zu beauftragen und 9.000 Euro für 2027 einzuplanen.

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Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.09.2026 Tagesbereitschaft und Mobilität im Einsatzfall sichern - LKW-Führerscheine für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte fördern Die Freiwilligen Feuerwehren sind unverzichtbar für die Sicherheit in unserer Verbandsgemeinde. Ihre Einsatzfähigkeit hängt dabei nicht allein davon ab, dass ausreichend gut ausgebildete und ausgestattete Feuerwehrangehörige zur Verfügung stehen. Im Einsatzfall müssen auch genügend Einsatzkräfte vor allem in der Tagesbereitschaft vorhanden sein, die berechtigt und in der Lage sind, die vorhandenen Einsatzfahrzeuge zu führen. Gerade hier zeichnet sich zunehmend eine Herausforderung ab. Feuerwehrfahrzeuge sind in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund gestiegener technischer Anforderungen, umfangreicherer Beladung und zusätzlicher Einsatzmöglichkeiten größer und schwerer geworden. Insbesondere Fahrzeuge der Schwerpunktfeuerwehren, beispielsweise Tanklöschfahrzeuge oder Hilfeleistungslöschfahrzeuge, überschreiten regelmäßig die Gewichtsgrenzen, für die eine allgemeine beziehungsweise vereinfachte Fahrberechtigung ausreicht. Für diese Fahrzeuge wird eine entsprechende LKW-Fahrerlaubnis benötigt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Feuerwehrangehörigen ab, die bereits aus anderen Gründen über einen solchen Führerschein verfügen. In früheren Generationen wurde die entsprechende Fahrerlaubnis häufiger im Rahmen des Wehrdienstes bei der Bundeswehr oder aufgrund der früher geltenden Führerscheinregelungen erworben. Viele dieser Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden werden in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden. Bei jüngeren Generationen ist der Besitz einer LKW-Fahrerlaubnis dagegen längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Der reguläre PKW-Führerschein berechtigt heute grundsätzlich nur zum Führen deutlich leichterer Fahrzeuge. Wer beruflich keinen LKW-Führerschein benötigt, hat aufgrund der erheblichen Kosten zudem nur selten einen privaten Anreiz, die Fahrerlaubnisklasse C zu erwerben. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und bietet in enger Zusammenarbeit mit heimischen Fahrschulen den sogenannten Feuerwehrführerschein an. Dieses Angebot ist ausdrücklich zu begrüßen und sollte auch zukünftig für die große Mehrheit der hierfür geeigneten Feuerwehrfahrzeuge das Mittel der Wahl bleiben. Es stellt eine praxisnahe und wirtschaftliche Möglichkeit dar, ausreichend Fahrerinnen und Fahrer für Einsatzfahrzeuge bis zur entsprechenden Gewichtsgrenze auszubilden. Der Feuerwehrführerschein kann jedoch nicht alle Anforderungen unseres Fuhrparks abdecken. Insbesondere bei den größeren Fahrzeugen unserer Schwerpunktfeuerwehren reicht diese Fahrberechtigung nicht aus. Hier werden auch künftig Einsatzkräfte benötigt, die über eine reguläre LKW-Fahrerlaubnis verfügen. Dabei geht es nicht nur um die abstrakte Zahl vorhandener Führerscheininhaber, sondern um deren tatsächliche Verfügbarkeit im Einsatzfall. Die Verbandsgemeinde Bad Marienberg ist in besonderem Maße durch Berufspendler geprägt. Gerade werktags und während der üblichen Arbeitszeiten stellt die Tagesalarmbereitschaft deshalb eine besondere Herausforderung dar. Ein voll besetztes Feuerwehrfahrzeug hilft im Einsatz wenig, wenn unter den verfügbaren Einsatzkräften niemand die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Die gezielte Förderung von LKW-Führerscheinen ist deshalb zugleich eine Investition in die Tagesalarmbereitschaft und damit unmittelbar in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde. Darüber hinaus kann die Förderung einen zusätzlichen Anreiz für jüngere Menschen schaffen, sich langfristig im aktiven Brandschutz zu engagieren. Wer Verantwortung übernimmt, sich zum Maschinisten ausbilden lässt und dauerhaft für den Einsatzdienst zur Verfügung steht, erhält mit dem Erwerb einer LKW-Fahrerlaubnis zugleich eine Qualifikation, die auch außerhalb der Feuerwehr einen persönlichen und beruflichen Mehrwert besitzen kann. Die Förderung soll dabei gezielt und bedarfsgerecht erfolgen. Vorgesehen ist in einem ersten Schritt, jährlich höchstens drei geeignete Feuerwehrangehörige zu fördern – jeweils eine Person aus jedem Ausrückebereich. Die Auswahl soll durch die Wehrleitung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs, der persönlichen Eignung und insbesondere der zu erwartenden Verfügbarkeit im Einsatzdienst erfolgen. Auf diese Weise kann die Verbandsgemeinde schrittweise einen ausreichend großen und generationenübergreifenden Kreis qualifizierter Fahrerinnen und Fahrer aufbauen. Gleichzeitig bleibt der finanzielle Aufwand für die Verbandsgemeinde klar begrenzt und planbar. Der Verbandsgemeinderat möge beschließen: 1. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Bezuschussung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse C durch aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Bad Marienberg zu erarbeiten. Die Richtlinie soll insbesondere vorsehen, dass jährlich höchstens drei Feuerwehrangehörige gefördert werden können. Dabei soll grundsätzlich jeweils eine Person aus jedem Ausrückebereich berücksichtigt werden. Die Auswahl der zu fördernden Feuerwehrangehörigen erfolgt durch die Wehrleitung in Absprache mit dem Bürgermeister unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs, der Eignung sowie der voraussichtlichen langfristigen Verfügbarkeit für den aktiven Feuerwehrdienst. Für die Folgejahre soll anhand der Bedarfsermittlung durch die Wehrleitung der jeweilige Bedarf geprüft und die Höchstzahl der Förderungen entsprechend durch den Haupt- und Finanzausschuss festgelegt werden. 2. Bei der Ausarbeitung der Förderrichtlinie soll geprüft werden, inwieweit eine angemessene Bindungsdauer an den aktiven Feuerwehrdienst sowie eine anteilige Rückzahlungsverpflichtung bei einem vorzeitigen freiwilligen Ausscheiden vorgesehen werden kann. Ausnahmen, insbesondere aus gesundheitlichen, beruflichen oder vergleichbaren persönlichen Gründen, sollen dabei berücksichtigt werden. 3. Auch soll die Förderung keine Vollfinanzierung, sondern lediglich einen Zuschuss von bis zu maximal 3.000 Euro pro Führerschein beinhalten, um einen Anreiz zu setzen und die Eigenmotivation zu erhalten. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2027 beim Produktkonto 1261.5612 – Aus- und Fortbildung Brandschutz Haushaltsmittel in Höhe von 9.000 Euro für die Förderung des Erwerbs von LKW-Fahrerlaubnissen einzuplanen.

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