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Antrag der CDU-Fraktion "Tagesbereitschaft und Mobilität im Einsatzfall sichern - LKW-Führerscheine für unsere ehrenamtliche Feuerwehrkräfte fördern"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) |
| Datum | 2026-09-28 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verbandsgemeinde Bad Marienberg eine Richtlinie zur finanziellen Förderung von LKW-Führerscheinen (Klasse C) für aktive Feuerwehrangehörige schafft. Grund ist der Mangel an Fahrerinnen und Fahrern für schwere Einsatzfahrzeuge, besonders in der Tagesalarmbereitschaft, da jüngere Generationen seltener solche Führerscheine besitzen. Die Förderung soll maximal drei Personen jährlich mit bis zu 3.000 Euro pro Führerschein unterstützen, mit Bindungsfristen und teilweisen Rückzahlungspflichten bei vorzeitigem Ausscheiden. Der Rat beschließt, die Verwaltung mit der Erarbeitung der Richtlinie zu beauftragen und 9.000 Euro für 2027 einzuplanen.
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Dokument
Extrahierter Text
Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung des Verbandsgemeinderates am
28.09.2026
Tagesbereitschaft und Mobilität im Einsatzfall sichern - LKW-Führerscheine
für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte fördern
Die Freiwilligen Feuerwehren sind unverzichtbar für die Sicherheit in unserer
Verbandsgemeinde. Ihre Einsatzfähigkeit hängt dabei nicht allein davon ab, dass
ausreichend gut ausgebildete und ausgestattete Feuerwehrangehörige zur
Verfügung stehen. Im Einsatzfall müssen auch genügend Einsatzkräfte vor allem
in der Tagesbereitschaft vorhanden sein, die berechtigt und in der Lage sind, die
vorhandenen Einsatzfahrzeuge zu führen.
Gerade hier zeichnet sich zunehmend eine Herausforderung ab.
Feuerwehrfahrzeuge sind in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund gestiegener
technischer Anforderungen, umfangreicherer Beladung und zusätzlicher
Einsatzmöglichkeiten größer und schwerer geworden. Insbesondere Fahrzeuge
der Schwerpunktfeuerwehren, beispielsweise Tanklöschfahrzeuge oder
Hilfeleistungslöschfahrzeuge, überschreiten regelmäßig die Gewichtsgrenzen,
für die eine allgemeine beziehungsweise vereinfachte Fahrberechtigung
ausreicht. Für diese Fahrzeuge wird eine entsprechende LKW-Fahrerlaubnis
benötigt.
Gleichzeitig nimmt die Zahl der Feuerwehrangehörigen ab, die bereits aus
anderen Gründen über einen solchen Führerschein verfügen. In früheren
Generationen wurde die entsprechende Fahrerlaubnis häufiger im Rahmen des
Wehrdienstes bei der Bundeswehr oder aufgrund der früher geltenden
Führerscheinregelungen erworben. Viele dieser Feuerwehrkameradinnen und
Feuerwehrkameraden werden in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem
aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden.
Bei jüngeren Generationen ist der Besitz einer LKW-Fahrerlaubnis dagegen
längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Der reguläre PKW-Führerschein
berechtigt heute grundsätzlich nur zum Führen deutlich leichterer Fahrzeuge.
Wer beruflich keinen LKW-Führerschein benötigt, hat aufgrund der erheblichen
Kosten zudem nur selten einen privaten Anreiz, die Fahrerlaubnisklasse C zu
erwerben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat auf diese Entwicklung bereits reagiert und
bietet in enger Zusammenarbeit mit heimischen Fahrschulen den sogenannten
Feuerwehrführerschein an. Dieses Angebot ist ausdrücklich zu begrüßen und
sollte auch zukünftig für die große Mehrheit der hierfür geeigneten
Feuerwehrfahrzeuge das Mittel der Wahl bleiben. Es stellt eine praxisnahe und
wirtschaftliche Möglichkeit dar, ausreichend Fahrerinnen und Fahrer für
Einsatzfahrzeuge bis zur entsprechenden Gewichtsgrenze auszubilden.
Der Feuerwehrführerschein kann jedoch nicht alle Anforderungen unseres
Fuhrparks abdecken. Insbesondere bei den größeren Fahrzeugen unserer
Schwerpunktfeuerwehren reicht diese Fahrberechtigung nicht aus. Hier werden
auch künftig Einsatzkräfte benötigt, die über eine reguläre LKW-Fahrerlaubnis
verfügen.
Dabei geht es nicht nur um die abstrakte Zahl vorhandener Führerscheininhaber,
sondern um deren tatsächliche Verfügbarkeit im Einsatzfall. Die
Verbandsgemeinde Bad Marienberg ist in besonderem Maße durch
Berufspendler geprägt. Gerade werktags und während der üblichen Arbeitszeiten
stellt die Tagesalarmbereitschaft deshalb eine besondere Herausforderung dar.
Ein voll besetztes Feuerwehrfahrzeug hilft im Einsatz wenig, wenn unter den
verfügbaren Einsatzkräften niemand die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
Die gezielte Förderung von LKW-Führerscheinen ist deshalb zugleich eine
Investition in die Tagesalarmbereitschaft und damit unmittelbar in die
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde.
Darüber hinaus kann die Förderung einen zusätzlichen Anreiz für jüngere
Menschen schaffen, sich langfristig im aktiven Brandschutz zu engagieren. Wer
Verantwortung übernimmt, sich zum Maschinisten ausbilden lässt und
dauerhaft für den Einsatzdienst zur Verfügung steht, erhält mit dem Erwerb einer
LKW-Fahrerlaubnis zugleich eine Qualifikation, die auch außerhalb der
Feuerwehr einen persönlichen und beruflichen Mehrwert besitzen kann.
Die Förderung soll dabei gezielt und bedarfsgerecht erfolgen. Vorgesehen ist in
einem ersten Schritt, jährlich höchstens drei geeignete Feuerwehrangehörige zu
fördern – jeweils eine Person aus jedem Ausrückebereich. Die Auswahl soll durch
die Wehrleitung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs, der
persönlichen Eignung und insbesondere der zu erwartenden Verfügbarkeit im
Einsatzdienst erfolgen.
Auf diese Weise kann die Verbandsgemeinde schrittweise einen ausreichend
großen und generationenübergreifenden Kreis qualifizierter Fahrerinnen und
Fahrer aufbauen. Gleichzeitig bleibt der finanzielle Aufwand für die
Verbandsgemeinde klar begrenzt und planbar.
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
1. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur
Bezuschussung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse C durch aktive
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Bad
Marienberg zu erarbeiten. Die Richtlinie soll insbesondere vorsehen, dass
jährlich höchstens drei Feuerwehrangehörige gefördert werden können.
Dabei soll grundsätzlich jeweils eine Person aus jedem Ausrückebereich
berücksichtigt werden. Die Auswahl der zu fördernden
Feuerwehrangehörigen erfolgt durch die Wehrleitung in Absprache mit
dem Bürgermeister unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs,
der Eignung sowie der voraussichtlichen langfristigen Verfügbarkeit für
den aktiven Feuerwehrdienst. Für die Folgejahre soll anhand der
Bedarfsermittlung durch die Wehrleitung der jeweilige Bedarf geprüft und
die Höchstzahl der Förderungen entsprechend durch den Haupt- und
Finanzausschuss festgelegt werden.
2. Bei der Ausarbeitung der Förderrichtlinie soll geprüft werden, inwieweit
eine angemessene Bindungsdauer an den aktiven Feuerwehrdienst sowie
eine anteilige Rückzahlungsverpflichtung bei einem vorzeitigen
freiwilligen Ausscheiden vorgesehen werden kann. Ausnahmen,
insbesondere aus gesundheitlichen, beruflichen oder vergleichbaren
persönlichen Gründen, sollen dabei berücksichtigt werden.
3. Auch soll die Förderung keine Vollfinanzierung, sondern lediglich einen
Zuschuss von bis zu maximal 3.000 Euro pro Führerschein beinhalten,
um einen Anreiz zu setzen und die Eigenmotivation zu erhalten.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, im Rahmen der
Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2027 beim Produktkonto 1261.5612 –
Aus- und Fortbildung Brandschutz Haushaltsmittel in Höhe von 9.000 Euro für
die Förderung des Erwerbs von LKW-Fahrerlaubnissen einzuplanen.
Text aus PDF extrahiert