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Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2026 betr. Umbesetzung eines Sachkundigen Bürgers nach §§ 50 und 58 GO
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Südlohn |
| Datum | 2026-09-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Umbesetzung eines Sachkundigen Bürgers im Ausschuss für Soziales. Christoph Schültingkemper schied aus diesem Amt aus und soll durch Markus Ostendorf ersetzt werden. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Wechsel gemäß §§ 50 und 58 GO zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen entstehen dadurch keine.
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Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE SÜDLOHN Vorlagen-Nr.: 2026/0113
Der Bürgermeister
VW Leitung Az.: 07.09.2026
Sitzungsvorlage
für die Sitzung am: Status:
Gemeinderat 30.09.2026 öffentlich
Antrag der CDU-Fraktion vom 04.09.2026 betr. Umbesetzung eines Sachkundigen Bürgers
nach §§ 50 und 58 GO
Sachverhalt:
Die Besetzung der Ausschüsse fand in der Sitzung der konstituierenden Sitzung des Rates am
12.11.2025 gem. § 50 Abs. 3 GO im Einigungsverfahren (einheitlicher Wahlvorschlag) statt. Unter diesen
Voraussetzungen ist auch über die Ersatzwahl-Vorschläge zu beschließen. Anderenfalls müsste gem. §
50 Abs. 3 S. 2 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu abgestimmt werden, und zwar für die
Besetzung aller Ausschüsse.
§ 50 GO
(3) Haben sich die Fraktionen und Gruppen zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt, beschließt der Rat mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder über die Annahme dieses
Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge
entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst
so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in
der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus oder beantragt eine Fraktion oder Gruppe eine Umbesetzung,
bestimmt die Fraktion oder die Gruppe, der sie oder er angehört, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Ein
Ausschuss muss neu besetzt werden, wenn seine Zusammensetzung dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen und
Gruppen der Vertretung nicht mehr wesentlich entspricht.
Der Antrag der CDU-Fraktion ist dieser Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Auswirkungen Klimaschutz:
-/-
Beschlussempfehlung:
In Änderung des Beschlusses vom 12.11.2025 wird Herr Markus Ostendorf an Stelle des
ausgeschiedenen Sachkundigen Bürgers Christoph Schültingkemper als Mitglied im Ausschuss für
Soziales bestellt.
Lask
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