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Antrag der FWG-Fraktion: Grundschule Leimen - Gebäudezustand und Sanierungsbedarf
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rodalben |
| Datum | 2026-09-29 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die FWG-Fraktion beantragt, ein Gutachten zum Zustand der Grundschule Leimen, ihrer Turnhalle und des Schwimmbads sowie zum Sanierungsbedarf erstellen zu lassen. Hintergrund ist die geplante Aufhebung der Dislozierung am Schulstandort Leimen/Merzalben gemäß Schulträgerausschussempfehlung vom 18.06.2026, wodurch die Gebäude an die Gemeinde Leimen zurückfallen. Das Gutachten soll klären, ob durch unterlassene Instandhaltung der Verbandsgemeinde eine Wertminderung entstanden ist, da die Gebäude 1978 in einwandfreiem Zustand übergeben wurden.
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Dokument
Extrahierter Text
FWG-Fraktion im
FWG Gräfenstein eV. Goethestraße4 66978 Leimen
Verbandsgemeinderat Rodalben
An den Bürgermeister
Sprecher: Alexander Frey
derVerbandsgemeinde Rodalben
Goethestraße 4
Am Rathaus 9 ya 66978 Leimen
66976 Rodalben Tel.: 06397-1445
/ Mivan6c8c9s7s6mFaoicnacibeeenrsating
Mailo: [email protected]
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28.07.2026
Antrag zurTagesordnung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FWG-Fraktion beantragt, den Punkt
Grundschule Leimen: Gebäudezustand und Sanierungsbedarf
in dieTagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats
aufzunehmen.
Mitfreundlichen Grüßen
Fraktiönsvofsitzender
Vv andsgemeindeverwattung
Antrag der FWG-Fraktion zum Tagesordnungspunkt: Grundschule Leipen 98976Rodalben
Eing.: 23 Ali
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Abt.
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Die FWG beantragt, durch die Verbandsgemeinde Rodalben ein Gutachten erstellen zu
lassen, das den Zustand des Schulgebäudes, derTurnhalle und des Schwimmbad in Leimen
beschreibt und den Sanierungsbedarf überschlägig beziffert.
Begründung:
Die Dislozierung am Schulstandort Leimen / Merzalben soll gemäß Empfehlung des
Schulträgerausschusses vom 18.06.2026 aufgehoben werden. Die Gebäude in Leimen
würden damit an die Gemeinde Leimen zurückfallen.
Bei Übergang dieser Gebäude im Jahr 1978 an dieVerbandsgemeinde als Schulträger
befanden sich alle Gebäude in einem baulich einwandfreien Zustand und sie sind folglich
auch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
Mit dem beantragten Gutachten soll festgestellt und beziffert werden, ob durch unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen seitens derVerbandsgemeinde eine Wertminderung
eingetreten ist.
Text aus PDF extrahiert