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Antrag der FWG-Fraktion: Grundschule Leimen - Gebäudezustand und Sanierungsbedarf

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rodalben
Datum2026-09-29
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FWG-Fraktion beantragt, ein Gutachten zum Zustand der Grundschule Leimen, ihrer Turnhalle und des Schwimmbads sowie zum Sanierungsbedarf erstellen zu lassen. Hintergrund ist die geplante Aufhebung der Dislozierung am Schulstandort Leimen/Merzalben gemäß Schulträgerausschussempfehlung vom 18.06.2026, wodurch die Gebäude an die Gemeinde Leimen zurückfallen. Das Gutachten soll klären, ob durch unterlassene Instandhaltung der Verbandsgemeinde eine Wertminderung entstanden ist, da die Gebäude 1978 in einwandfreiem Zustand übergeben wurden.

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Dokument

Extrahierter Text

FWG-Fraktion im FWG Gräfenstein eV. Goethestraße4 66978 Leimen Verbandsgemeinderat Rodalben An den Bürgermeister Sprecher: Alexander Frey derVerbandsgemeinde Rodalben Goethestraße 4 Am Rathaus 9 ya 66978 Leimen 66976 Rodalben Tel.: 06397-1445 / Mivan6c8c9s7s6mFaoicnacibeeenrsating Mailo: [email protected] 2 Bing dub 2078 iy jw {um 28.07.2026 Antrag zurTagesordnung Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die FWG-Fraktion beantragt, den Punkt Grundschule Leimen: Gebäudezustand und Sanierungsbedarf in dieTagesordnung des öffentlichen Teils der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats aufzunehmen. Mitfreundlichen Grüßen Fraktiönsvofsitzender Vv andsgemeindeverwattung Antrag der FWG-Fraktion zum Tagesordnungspunkt: Grundschule Leipen 98976Rodalben Eing.: 23 Ali 2105 It Abt. ! [aw Tw IV] Die FWG beantragt, durch die Verbandsgemeinde Rodalben ein Gutachten erstellen zu lassen, das den Zustand des Schulgebäudes, derTurnhalle und des Schwimmbad in Leimen beschreibt und den Sanierungsbedarf überschlägig beziffert. Begründung: Die Dislozierung am Schulstandort Leimen / Merzalben soll gemäß Empfehlung des Schulträgerausschusses vom 18.06.2026 aufgehoben werden. Die Gebäude in Leimen würden damit an die Gemeinde Leimen zurückfallen. Bei Übergang dieser Gebäude im Jahr 1978 an dieVerbandsgemeinde als Schulträger befanden sich alle Gebäude in einem baulich einwandfreien Zustand und sie sind folglich auch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Mit dem beantragten Gutachten soll festgestellt und beziffert werden, ob durch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen seitens derVerbandsgemeinde eine Wertminderung eingetreten ist.

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