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Erhalt der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg; Antrag der RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln vom 29.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rinteln |
| Datum | 2026-10-08 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die RI-Fraktion beantragt die Erhaltung der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg (Antrag vom 29.06.2026). Ein gleichlautender Antrag wurde auch beim Ortsrat Deckbergen-Schaumburg-Westendorf eingereicht. Der Verwaltungsausschuss hat am 26.08.2026 beschlossen, sich nicht mit dem Antrag zu befassen. Die Ratssitzung am 08.10.2026 soll beschließend beraten; ein Beschlussvorschlag wird dort erarbeitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 242-2026 1. Ergänzung
AMT/OE 10 öffentlich
T O P :
Erhalt der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg;
Antrag der RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln vom 29.06.2026
Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion
termin
Rat der Stadt Rinteln 08.10.2026 beschließend
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Stadt Rinteln
Die Bürgermeisterin
Beschlussvorlage 242-2026 1. Ergänzung
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 29.06.2026 hat die RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln einen Antrag
bezüglich des Erhaltens der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und
Schaumburg gestellt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Für den Ortsrat der Ortschaft Deckbergen-Schaumburg-Westendorf wurde mit Datum
vom 23.07.2026 ein gleichlautender Antrag der RI-Fraktion gestellt. Die
Beschlussfassung des Ortsrates hierzu ist dem Beschlussprotokoll zu nehmen.
Die Beschlussfassung über die Verweisung des Antrages gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2
der Geschäftsordnung des Rates in den Ausschuss für Umwelt, Bau- und
Stadtentwicklung war für den Verwaltungsausschuss am 26.08.2026 vorgesehen, da
innhalb eines Monats nach Antragstellung keine Ratssitzung stattgefunden hat. Der
Verwaltungsausschuss hat gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. a der Geschäftsordnung des
Rates entschieden, sich mit dem Antrag der RI-Fraktion nicht zu befassen. Dieses
Ergebnis wird dem Rat hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung zur
Kenntnis gegeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Keine.
Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen:
Keine.
Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung:
Keine.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Keine.
Text aus PDF extrahiert