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Erhalt der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg; Antrag der RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln vom 29.06.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rinteln
Datum2026-10-08
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die RI-Fraktion beantragt die Erhaltung der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg (Antrag vom 29.06.2026). Ein gleichlautender Antrag wurde auch beim Ortsrat Deckbergen-Schaumburg-Westendorf eingereicht. Der Verwaltungsausschuss hat am 26.08.2026 beschlossen, sich nicht mit dem Antrag zu befassen. Die Ratssitzung am 08.10.2026 soll beschließend beraten; ein Beschlussvorschlag wird dort erarbeitet.

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Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 242-2026 1. Ergänzung AMT/OE 10 öffentlich T O P : Erhalt der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg; Antrag der RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln vom 29.06.2026 Beteiligte Gremien TOP-Nr. Sitzungs- Beratungsaktion termin Rat der Stadt Rinteln 08.10.2026 beschließend BESCHLUSSVORSCHLAG: Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet. Stadt Rinteln Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage 242-2026 1. Ergänzung Sachdarstellung: Mit Datum vom 29.06.2026 hat die RI-Fraktion im Rat der Stadt Rinteln einen Antrag bezüglich des Erhaltens der Bahnübergänge in den Gemarkungen Westendorf und Schaumburg gestellt. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Für den Ortsrat der Ortschaft Deckbergen-Schaumburg-Westendorf wurde mit Datum vom 23.07.2026 ein gleichlautender Antrag der RI-Fraktion gestellt. Die Beschlussfassung des Ortsrates hierzu ist dem Beschlussprotokoll zu nehmen. Die Beschlussfassung über die Verweisung des Antrages gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates in den Ausschuss für Umwelt, Bau- und Stadtentwicklung war für den Verwaltungsausschuss am 26.08.2026 vorgesehen, da innhalb eines Monats nach Antragstellung keine Ratssitzung stattgefunden hat. Der Verwaltungsausschuss hat gemäß § 8 Abs. 1 Buchst. a der Geschäftsordnung des Rates entschieden, sich mit dem Antrag der RI-Fraktion nicht zu befassen. Dieses Ergebnis wird dem Rat hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung zur Kenntnis gegeben. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Keine. Belange von Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Keine. Belange von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Keine. Auswirkungen auf die Umwelt: Keine.

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