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Antrag der FDP-Gruppe vom 26.05.2026 zu Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die FDP-Gruppe beantragte am 26.05.2026 die Einführung verbindlicher Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt, um diese auf einen eng definierten Katalog von Pflichtaufgaben zu beschränken. Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung, da eine solche Einschränkung den kommunalen Informationsauftrag gefährden, die Erreichbarkeit von Bürgern verschlechtern, die Vermittlung schwieriger Themen erschweren und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen würde. Der Rat beschließt die Ablehnung des Antrags gemäß Beschlussvorschlag.

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FB I / FD 13 Strategie und Kommunikation öffentlich Drucksache 191/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Antrag der FDP-Gruppe vom 26.05.2026 zu Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit Beschlussvorschlag: Der Antrag der FDP-Gruppe „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit“ wird abgelehnt. Ziele: Öffentlichkeitsarbeit ist ein zentraler Baustein zur Erreichung des strategischen Ziels „Mitein- ander + Teilhabe“. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger über Angebote, Projekte, Veranstaltun- gen und Beteiligungsmöglichkeiten informiert sind, können sie diese wahrnehmen, mitgestal- ten und sich aktiv am gesellschaftlichen Leben in Emsdetten beteiligen. Kurzbegründung: Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt ist ein wesentlicher Bestandteil des kommunalen Informa- tionsauftrags. Die vorgeschlagenen Einschränkungen würden die Information der Bevölke- rung, die Vermittlung kommunaler Maßnahmen und die Krisenkommunikation erschweren sowie zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein Klimaverträglichkeit: Durch die Ablehnung des Antrags wird keine Auswirkung auf die Klimaverträglichkeit gese- hen. Sachdarstellung: Mit Antrag vom 26.05.2026 hat die FDP-Gruppe beantragt, verpflichtende Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit zu beschließen. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung künftig im Wesentlichen auf einen eng definierten Katalog von Pflichtaufga- ben zu beschränken und darüber hinausgehende Kommunikation grundsätzlich einzustellen beziehungsweise von zusätzlichen Genehmigungs- und Kostenregelungen abhängig zu ma- chen. Aus Sicht der Verwaltung wird eine solche Einschränkung den rechtlichen, praktischen und kommunikativen Anforderungen an eine moderne Kommunalverwaltung nicht gerecht. Öffentlichkeitsarbeit ist Teil des kommunalen Informationsauftrags Die Information der Bürgerinnen und Bürger gehört zu den wesentlichen Aufgaben kommu- nalen Handelns. Grundlage hierfür sind das Demokratieprinzip sowie die Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwoh- ner. Wie die Information erfolgt und welche Themen hierbei kommuniziert werden, ist be- wusst nicht auf einen engen Pflichtenkatalog beschränkt. Kommunale Öffentlichkeitsarbeit umfasst daher nicht nur die Bekanntmachung formaler Be- schlüsse oder gesetzlich vorgeschriebener Veröffentlichungen, sondern dient insgesamt der transparenten Information über Aufgaben, Leistungen, Planungen und Entwicklungen der Stadt. Eine Beschränkung auf die im Antrag genannten Inhalte würde diesen Informationsauftrag entsprechend verkürzen. Bürgerinnen und Bürger erwarten Informationen zu städtischen Angeboten und Pro- jekten Die praktische Erfahrung zeigt, dass ein großes Informationsinteresse insbesondere an The- men besteht, die den Alltag der Menschen unmittelbar betreffen. Hierzu zählen beispielsweise: • Angebote und Leistungen der Verwaltung (z.B. Angebote des Familienbüros, der Stadtbibliothek, digitale Angebote der Verwaltung, Sprechstunden, Öffnungszeiten), • Projekte, Aktionen und Kampagnen (z.B. Stadtradeln, Themenwochen wie Woche der Kindertagespflege, Abpflastern oder Interkulturelle Woche) • Beteiligungsmöglichkeiten (z.B. Umfragen wie Borghorster Straße), • sowie alltagsrelevanten Informationen (z.B. Straßensperrungen bei Baustellen oder Veranstaltungen, Marktverlegung) Diese Informationen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben der Stadt- verwaltung und leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass städtische Angebote wahrgenom- men und genutzt werden können. Eine Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit auf reine Pflichtinformationen würde die Reichweite städtischer Informationen deutlich verringern und dazu führen, dass zahlreiche für die Bürgerinnen und Bürger relevante Angebote, Projekte und Hinweise nicht mehr in ausreichendem Maße wahrgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeitsarbeit bei einer Vielzahl von Fördermaßnahmen mittler- weile fester Bestandteil der Förderbestimmungen ist. Fördermittelgeber verlangen häufig, die Förderung sowie die damit umgesetzten Projekte und Maßnahmen in geeigneter Weise öf- fentlich sichtbar zu machen. Umfang und Art dieser Kommunikationspflichten sind dabei viel- fach detailliert vorgegeben. Eine pauschale Einschränkung der Öffentlichkeitsarbeit würde daher auch den Anforderungen zahlreicher Förderprogramme entgegenstehen. Auch schwierige und unpopuläre Themen müssen vermittelt werden Öffentlichkeitsarbeit dient nicht ausschließlich der Bekanntgabe positiver Nachrichten. Sie ist ebenso notwendig, um Maßnahmen zu erläutern, die nicht immer auf unmittelbare Zustim- mung stoßen. Dies betrifft beispielsweise: • ordnungsrechtliche Regelungen (z.B. Anleinpflichten, Nutzungsregeln für öffentliche Flächen), • Verkehrsregelungen (z.B. Verhalten auf Fahrradstraßen, Radfahrverbot in der Innen- stadt, Änderung von Verkehrsführungen), • Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (z.B. richtige Mülltrennung, Müllvermeidung, Schutzmaßnahmen und Einschränkungen während Brutzeiten) . Beschlussvorlage 191/2026 Seite 2 von 4 Gerade bei solchen Themen besteht ein besonderer Informationsbedarf. Eine transparente und nachvollziehbare Kommunikation trägt dazu bei, Hintergründe und Ziele zu vermitteln, Missverständnisse zu vermeiden und die Akzeptanz kommunaler Maßnahmen zu fördern. Eine Reduzierung der Kommunikationsmöglichkeiten würde die Vermittlung solcher Themen erschweren und könnte zu einem geringeren Verständnis für kommunale Entscheidungen beitragen. Zeitgemäße digitale Kommunikation erfordert Themenmix und unterschiedliche For- mate Digitale Kommunikationskanäle wie Internetseiten, Social Media, Newsletter oder Messen- ger-Dienste funktionieren nach anderen Mechanismen als klassische Bekanntmachungen oder Pressemitteilungen. Die digitalen Kommunikationskanäle werden überwiegend für sachliche Informationen, Ser- vicehinweise, Veranstaltungen, Projekte sowie Hinweise der Verwaltung genutzt. Darüber hinaus haben sich soziale Medien zu einem wichtigen Instrument der Personalgewinnung entwickelt. Der Fachkräftemangel betrifft inzwischen auch Kommunalverwaltungen in nahezu allen Aufgabenbereichen. Um qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu erreichen, ge- nügt die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen auf klassischen Wegen vielfach nicht mehr. Potenzielle Bewerber informieren sich zunehmend über digitale Kanäle und gewinnen dort einen Eindruck von potenziellen Arbeitgebern, deren Arbeitsweise und Unternehmens- kultur. Die städtischen Social-Media-Kanäle leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Perso- nalmarketing und zur Besetzung offener Stellen. Um die notwendige Reichweite und Aufmerksamkeit dauerhaft aufrechtzuerhalten, ist bei so- zialen Medien ein ausgewogener Themen- und Formatmix erforderlich. Die Sichtbarkeit von Beiträgen wird maßgeblich durch die Mechanismen und Algorithmen der jeweiligen Plattfor- men beeinflusst. Kanäle, die ausschließlich Pflichtinformationen in einer einheitlichen Dar- stellungsform veröffentlichen, erzielen häufig geringere Interaktionen und werden von den Plattformen weniger stark ausgespielt. Neben sachlichen Informationen, Servicehinweisen und Verwaltungsmitteilungen kann es daher sinnvoll sein, ergänzend auch Beiträge mit lokalem Bezug, identitätsstiftenden Inhal- ten, saisonalen Themen oder gelegentlich einem Augenzwinkern zu veröffentlichen. Solche Beiträge dienen nicht der Unterhaltung um ihrer selbst willen, sondern stärken die Aufmerk- samkeit und Bindung der Nutzerinnen und Nutzer an die städtischen Kommunikationskanäle. Davon profitieren letztlich auch Serviceinformationen, Bekanntmachungen, Warnhinweise und andere wichtige Mitteilungen der Stadt. Die Verwaltung setzt entsprechende Formate bereits heute zurückhaltend und in angemessenem Umfang ein. Reine Unterhaltungsbei- träge stellen die Ausnahme dar. Der Schwerpunkt der Kommunikation liegt weiterhin eindeu- tig auf der Information über Aufgaben, Angebote und Maßnahmen der Stadtverwaltung. Eine Beschränkung der Kommunikation auf einen engen Pflichtenkatalog würde die Reich- weite und Wirksamkeit der städtischen Kanäle langfristig schwächen. Dies hätte zur Folge, dass auch wichtige Serviceinformationen, Warnhinweise und andere kommunal relevante In- halte weniger Bürgerinnen und Bürger erreichen und auch die Sichtbarkeit der Stadt als Ar- beitgeberin verringert und die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte erschwert würde. Leistungsfähige Kommunikationskanäle sind für Krisensituationen unverzichtbar Insbesondere in Krisen- und Gefahrenlagen ist eine schnelle, verlässliche und reichweiten- starke Kommunikation erforderlich. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass insbesondere digitale Kanäle bei Ereignissen wie Hochwasserlagen oder anderen kriti- schen Situationen unverzichtbar sind. Beschlussvorlage 191/2026 Seite 3 von 4 Eine funktionierende Krisenkommunikation setzt dabei voraus, dass Kommunikationskanäle bereits etabliert sind, regelmäßig genutzt werden und eine hohe Reichweite besitzen. Kom- munikationswege lassen sich nicht erst im Krisenfall aufbauen. Eine Einschränkung der all- täglichen Öffentlichkeitsarbeit würde daher mittelbar auch die Handlungsfähigkeit der Stadt in Krisensituationen schwächen. Die Stadt verfügt über eine zielgerichtete Kommunikationsstruktur Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt erfolgt bereits über unterschiedliche, jeweils zielgruppen- gerechte Kanäle. Hierzu gehören insbesondere: • die städtische Internetseite, • nach Zielgruppen differenzierte Social-Media-Kanäle bei Facebook, Instagram und LinkedIN (z.B. Stadt Emsdetten, Stadtbibliothek, GSB, Wirtschaftsförderung), • Newsletter (allgemeiner Newsletter, Amtsblatt-Newsletter, Wirtschafts-Newsletter, Sandufer-Newsletter während der Bauzeit für Gewerbetreibende und Eigentümer) • der WhatsApp-Kanal, • die Familien-App des Familienbüros, • das Amtsblatt als öffentliche Bekanntmachung, • sowie klassische Kommunikationsmittel wie Flyer, Broschüren, Baustellenschilder oder Banner etc. Diese Strukturen ermöglichen eine effiziente und zielgruppenorientierte Information der Öf- fentlichkeit. Zusätzliche Genehmigungs- und Kostenregelungen erhöhen den Verwaltungsaufwand Die im Antrag vorgeschlagenen Genehmigungs- und Kostenregelungen würden zusätzliche Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erforderlich machen. Insbesondere die vorgese- hene Einzelfallentscheidung durch Fachausschüsse sowie die verpflichtende Festlegung und Überwachung von Kostenobergrenzen einschließlich anteiliger Personalkosten würden den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen. Dies hätte längere Bearbeitungszeiten, geringere Flexibilität und einen zusätzlichen bürokra- tischen Aufwand zur Folge. Der angestrebte Effizienzgewinn wäre aus Sicht der Verwaltung daher nicht zu erwarten. Fazit Die vorgeschlagene Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit würde den kommunalen Infor- mationsauftrag erheblich einschränken, die Erreichbarkeit der Bürgerinnen und Bürger ver- schlechtern, die Vermittlung kommunaler Maßnahmen erschweren und zusätzlichen Verwal- tungsaufwand verursachen. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der FDP-Gruppe abzulehnen. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Margit Richters III II FDP-Gruppe - Antrag Richtlinien Öffentlichkeitsarbeit zum News-/ Downloadeintrag: FDP- Gruppe Beschlussvorlage 191/2026 Seite 4 von 4

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