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Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 15.04.2026 auf Verkleinerung des Stadtrates zur kommenden Wahlperiode

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion DIE GRÜNEN beantragt am 15.04.2026, den Stadtrat Emsdettens für die Wahlperiode ab 2030 von 38 auf 32 Mandate zu verringern. Damit sollen Effizienz und Kosten der Gremienarbeit verbessert werden; die jährlichen Einsparungen bei Aufwandsentschädigungen werden auf etwa 32.500 Euro geschätzt. Die Reduktion entspricht dem gesetzlichen Rahmen des Kommunalwahlgesetzes NRW und soll die Wahlbezirke von 19 auf 16 senken. Das Dokument enthält keine Entscheidung zum Antrag; die Beratung ist für 05./12.10.2026 vorgesehen.

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Dokument

Extrahierter Text

STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FB I / FD 13 Strategie und Kommunikation öffentlich Drucksache 190/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 15.04.2026 auf Verkleinerung des Stadtrates zur kommenden Wahlperiode Beschlussvorschlag: 1. Der Rat beschließt gemäß § 3 Abs. 2 KWahlG NRW, die Zahl der zu wählenden Ver- treter für die Wahlperiode ab 2030 auf 32 zu verringern. 2. Der Rat beschließt die Reduzierung der Mandate als Satzung entsprechend dem vor- liegenden Satzungsentwurf. Ziele: Durch die Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter wird die Größe des Rates ange- passt, wodurch die Effizienz und Effektivität der kommunalpolitischen Gremienarbeit sicher- gestellt werden soll. Hiermit verbunden ist die langfristige Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Rates, eine Verringerung der Anzahl der Wahlbezirke sowie eine Reduzierung der Kosten für die kommunale Gremienarbeit ab der Wahlperiode 2030. Die Verkleinerung des Stadtrates wirkt sich auf das strategische Ziel „Miteinander und Teil- habe“ aus. Kurzbegründung: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz NRW (KWahlG NRW) können Gemeinden durch Satzung spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode die Zahl der zu wählen- den Vertreter um zwei, vier, sechs, acht, zehn oder zwölf verringern. Die gesetzliche Regel- größe des Rates der Stadt Emsdetten beträgt 44 Mitglieder. Der Rat hat bereits durch Be- schluss von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Zahl der zu wählen- den Vertreter auf 38 festgelegt. Die von der Fraktion DIE GRÜNEN beantragte weitere Ver- ringerung auf künftig 32 Mandate bewegt sich innerhalb des durch § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW vorgesehenen Rahmens. Mit der Verringerung der Ratsgröße sind geringere mandatsbezogene Aufwendungen ver- bunden. Darüber hinaus kann eine kleinere Ratsgröße zu einer Straffung organisatorischer und politischer Abstimmungsprozesse beitragen. Die Arbeitsfähigkeit des Rates und seiner Gremien sowie eine angemessene demokratische Repräsentation der Bürgerinnen und Bür- ger bleiben weiterhin gewährleistet. Zudem kann eine Verringerung der gesetzlichen Ausgangsgröße die Auswirkungen von Überhang- und Ausgleichsmandaten nach § 33 KWahlG NRW auf die spätere Gesamtgröße des Rates begrenzen. Finanzielle Auswirkungen: X Ja Nein Fördermaßnahme: Ja X Nein Nach § 2 Entschädigungsverordnung NRW (EntschVO NRW) ist nach aktuellem Stand für jedes Ratsmitglied mit einer jährlichen Aufwandsentschädigung von rund 5.000 € zu rech- nen. Gemäß § 10 EntschVO NRW erhöht sich diese Pauschale jährlich um zwei Prozent, wonach im Jahr 2030 mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.412,60 € zu rechnen ist. Darüber hinaus entstehen Aufwendungen für die Finanzierung der Fraktionsarbeit sowie weitere mandatsbezogene Kosten. Durch die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ver- treter von 38 auf 32 Mandate, ergeben sich voraussichtlich jährliche Einsparungen in einer Größenordnung von rund 32.500 € bei den Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder. Hinzu kommen mögliche Einsparungen bei Fraktionszuwendungen sowie sonstige mandats- bezogene Aufwendungen. Durch die Verringerung der Zahl der Wahlbezirke reduzieren sich zudem die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Kommunalwahl, insbesondere für den Einsatz und die Entschädigung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Die konkrete Höhe der Einsparungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bezif- fert werden. Sie ist insbesondere abhängig vom Wahlergebnis der Kommunalwahl 2030, der hieraus resultierenden Größe des Rates einschließlich möglicher Überhang- und Ausgleichs- mandate gemäß § 33 KWahlG NRW, der Bildung und Größe von Fraktionen sowie den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Entschädigungsregelungen. Eine abschließende Ermittlung der finanziellen Auswirkungen wird daher erst nach der Kom- munalwahl 2030 und der Konstituierung des neuen Rates möglich sein. Klimaverträglichkeit: Es werden keine Auswirkungen auf das Klima gesehen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 15.04.2026 beantragt die Fraktion die GRÜNEN die Verkleinerung des Stadtrates Emsdetten für die kommende Wahlperiode ab 2030 von derzeit 38 auf 32 Man- date (in 16 Wahlbezirken). Die für diese Reduzierung erforderliche Satzung ist dieser Vor- lage beigefügt. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 KWahlG NRW richtet sich die Zahl der zu wählenden Vertreter an der Bevölkerungszahl einer Kommune. Für Kommunen der Größenklasse Emsdettens be- trägt die gesetzliche Regelgröße des Rates 44 Vertreter in 22 Wahlbezirken bei einer Ein- wohnerzahl von über 30.000, aber nicht über 50.000. Gemäß § 3 Abs. 1 KWahlG NRW set- zen sich die kommunalen Vertretungen hälftig aus den direkt nach Mehrheitswahlrecht ge- wählten Vertretern aus den Wahlbezirken und im Übrigen aus den Vertretern von Reservelis- ten zusammen. Die Regelung zur Sitzzahl der Vertretungen sind im Lichte des Demokratie- prinzips und der Sicherstellung der Selbstverwaltung der Kommunen zu sehen. Beschlussvorlage 190/2026 Seite 2 von 4 Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW können Gemeinden spätestens 45 Monate nach Be- ginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um zwei, vier, sechs, acht, zehn oder zwölf, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Die Zahl von 20 Vertretern darf hierbei nicht unterschritten werden. Der Rat der Stadt Emsdetten hat in seiner Sitzung am 11.03.2003 sowie am 01.04.2008 ein- stimmig beschlossen, die Anzahl der Ratsmandate der Stadt Emsdetten von 2004 bis 2009 sowie für die zukünftigen Wahlperioden auf 38 Mandate (in 19 Wahlbezirken) von ursprüng- lich 44 Mandaten zu verringern. Die Verringerung von sechs Mandaten entspricht folglich dem nach § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG NRW eröffneten gesetzlichen Rahmens, da die Reg- lung eine Reduzierung von maximal zwölf Vertretern beinhaltet. Durch die Verringerung des Stadtrates ergibt sich in der Satzung entsprechend eine Ände- rung des § 1 der Satzung über die Anzahl der Mitglieder des Rates der Stadt Emsdetten, wo- durch die zu wählenden Vertreter auf 32 und die Wahlbezirke auf 16 reduziert wird. Beispielrechnung für die Sitzverteilung nach aktuellem Stand Zur Veranschaulichung der möglichen Auswirkungen einer Verkleinerung des Rates wurde auf Grundlage des Wahlergebnisses der Ratswahl 2025 eine Modellrechnung durchgeführt. Die Berechnung basiert auf der Annahme von einer Ratsgröße von 32 Vertretern (davon in 16 Wahlbezirken) und der Stimmenanteile entsprechend dem Wahlergebnis der Ratswahl 2025. Da die CDU in der Modellrechnung (analog zu den Ergebnissen 2025) alle 16 Wahlbezirke gewinnt, entstehen hierdurch fünf Überhangmandate. Nach den Vorgaben des § 33 KWahlG NRW wären diese durch eine Erhöhung der Gesamtsitzzahl auszugleichen. Die hierdurch er- forderliche Gesamtsitzzahl würde sich nach der Modellrechnung auf 46 Sitze erhöhen. Die Sitzverteilung würde sich wie folgt darstellen: Partei/Wählervereinigung Sitze CDU 16 GRÜNE 11 SPD 10 UWE 4 LINKE 2 Emsdettener Liste 2 FDP 1 Summe 46 Die Sitzverteilung wurde im Rahmen der Modellrechnung nach dem Sainte-Laguë/Schepers- Verfahren ermittelt. Dieses Verfahren wird unter anderem bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie bei der Sitzverteilung in kommunalen Gremien angewendet und vermeidet die Benachteiligung von kleineren Parteien. Die dargestellte Berechnung dient der Veranschaulichung möglicher Auswirkungen einer Verringerung der Ratsgröße. Aufgrund von Rundungen sowie der zugrunde gelegten Annahmen sind geringfügige Abweichungen bei der tatsächlichen Sitzverteilung möglich. Die Modellrechnung verdeutlicht, dass auch bei einer Verringerung der gesetzlichen Regel- größe weiterhin Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen können. Gleichzeitig zeigt sie, dass die Gesamtgröße des Rates gegenüber der bestehenden Größe geringer ausfallen kann. Beschlussvorlage 190/2026 Seite 3 von 4 Weiteres Vorgehen Sofern die Verringerung der Anzahl der Ratsmandate der Stadt Emsdetten beschlossen wird, müssten im Anschluss die Wahlbezirke um drei Wahlbezirke reduziert und neu einge- teilt werden. Die Verwaltung wird eine Neueinteilung des Wahlgebietes in 16 Wahlbezirke vornehmen und dem Wahlausschuss gem. § 4 Abs. 1 KWahlG NRW unter Beachtung der dort vorgegebenen Fristen zur Beschlussfassung vorlegen. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Jasmin Meuren 131 13 30/50 II X Neufassung Satzung Antrag Fraktion DIE GRÜNEN zur Reduzierung der Wahlbezirke Beschlussvorlage 190/2026 Seite 4 von 4

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