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Änderung der Geschäftsordnung: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026 sowie weitere Änderungen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emsdetten
Datum2026-10-12
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion DIE GRÜNEN beantragte am 01.02.2026 Änderungen der Geschäftsordnung, um sicherzustellen, dass entscheidungsrelevante Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden und Präsentationen öffentlich zugänglich gemacht werden. Nach Abstimmung mit der Verwaltung wurde der Antrag überarbeitet, um enge Ausnahmeregelungen für bestimmte Sachverhalte zu schaffen. Der Rat beschloss die Änderungen ab 01.01.2027, ebenso redaktionelle Anpassungen zur GO NRW-Anpassung (Quorum-Regelungen, Ausschusszutritt, sachkundige Einwohner).

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STADT EMSDETTEN Beschlussvorlage Der Bürgermeister Anlagen: Ja FB I / FD 13 Strategie und Kommunikation öffentlich Drucksache 177/2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt-, Finanz- und Steuerungsaus- 05.10.2026 schuss Rat 12.10.2026 Änderung der Geschäftsordnung: Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026 sowie weitere Änderungen Beschlussvorschlag: 1. Der § 3 sowie der § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emsdetten werden gemäß dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026 für die Zeit ab dem 01.01.2027 entsprechend der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlos- sen. 2. Der § 17 Abs. 3 und 4 sowie der § 25 Abs. 7 und Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emsdetten werden für die Zeit ab dem 01.01.2027 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Ziele: Mit der Beschlussfassung zu 1. soll über die im Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026 angeregten Änderungen entschieden werden. Ziel der Beschlussfassung zu 2. ist die Anpassung der Geschäftsordnung an rechtliche Entwicklungen. Die Änderung der Geschäftsordnung steht im Kontext zum strategischen Ziel „Miteinander und Teilhabe“. Kurzbegründung: Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse regelt die formalen Abläufe der politi- schen Gremienarbeit, wie die Einberufung, Durchführung und Dokumentation von Sitzungen. Sie stellt sicher, dass Beratungen und Entscheidungen transparent, geordnet und rechtskon- form erfolgen. Die jetzt eingebrachten Änderungen basieren auf rechtlichen Anforderungen (insbesondere Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NRW – vom 10.07.2025) sowie auf dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026. Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X Fördermaßnahme: Ja Nein X Klimaverträglichkeit: Es werden keine Auswirkungen auf das Klima gesehen. Sachdarstellung: Die Geschäftsordnung der Stadt Emsdetten wurde letztmalig mit Beschluss des Rates vom 03.11.2025 geändert. Zu 1.: Mit Antrag vom 01.02.2026 beantragt die Fraktion DIE GRÜNEN verschiedene Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Emsdetten. Ziel des Antra- ges sei es insbesondere, sicherzustellen, dass entscheidungsrelevante Informationen spä- testens mit Ablauf der Ladungsfrist über das Rats-Info-Management (RIM) bereitgestellt wer- den. So soll eine Beschlussfassung grundsätzlich nur auf Grundlage rechtzeitig vorliegender schriftlicher Vorlagen erfolgen. Darüber hinaus soll die Bereitstellung von in Sitzungen ge- zeigten Präsentationen und sonstigen Darstellungen geregelt werden. Im Übrigen wird auf den beigefügten Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN verwiesen (siehe Anlage 3). Im Zuge der verwaltungsinternen Prüfung sowie nach weiterem Austausch mit der Fraktion DIE GRÜNEN wurde deutlich, dass die ursprünglich beantragte Regelung hinsichtlich ver- spätet bereitgestellter Vorlagen in bestimmten Fallkonstellationen zu praktischen Einschrän- kungen führen würde. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten, bei denen seitens der Verwaltung auf Rückmeldungen von Externen (z.B. Planungsbüros, Gutachter, Grundstücks- eigentümer) gewartet wird und die diesbezüglichen entscheidungserheblichen Informationen im Anschluss noch geprüft und eingearbeitet werden müssen. Die Folge wäre in einigen Fäl- len eine mehrmonatige Verzögerung durch Verschieben der Entscheidung in die nächste Sit- zungsfolge. Vor diesem Hintergrund wurde der ursprünglich beantragte Änderungsvorschlag überarbei- tet. Die nun vorliegende Fassung sieht weiterhin den Grundsatz einer rechtzeitigen Vorlage aller entscheidungsrelevanten Unterlagen vor, eröffnet jedoch eng begrenzte Ausnahmetat- bestände für bestimmte Sachverhalte. Zugleich werden Dokumentationspflichten für solche Ausnahmefälle geschaffen. Da die Sitzungstermine für das Jahr 2026 bereits festgelegt sind, ist darüber hinaus vorgese- hen, die geänderten Regelungen erst mit Wirkung zum 01.01.2027 in Kraft treten zu lassen. Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Fristenregelung anhand des Sitzungskalenders für das Jahr 2027 (insbesondere in Bezug auf die Beschlussvorlage mit der Änderungsliste für den Haushalt des nächsten Jahres für die Sitzungen des Haupt-, Finanz- und Steuerungs- ausschusses und des Rates im Dezember) geprüft. Danach ist die Einhaltung der vorgese- henen Bereitstellungsfrist von sieben Tagen grundsätzlich möglich. Allerdings ergeben sich enge Zeitfenster zwischen Haushaltseinbringung, -beratung und -verabschiedung. Zusätzli- che Sitzungen von Fachausschüssen oder eine Verschiebung von Beratungen wären in die- sen Zeiträumen nur eingeschränkt bzw. nicht realisierbar. Die Verwaltung weist insoweit darauf hin, dass die vorgeschlagene Fristenregelung erhöhte Anforderungen an die Terminplanung aller Beteiligten stellt. Um die notwendige Flexibilität bei kurzfristigen Entwicklungen nicht einzuschränken, werden die in der Änderungsfassung vorgesehenen Ausnahmeregelungen aus Sicht der Verwaltung als mindestens erforderlich angesehen. Auch wird darauf hingewiesen, dass der Rat bereits heute nach der geltenden Geschäftsord- nung über ein Instrument verfügt, um auf eine aus Sicht der Ratsmitglieder unzureichende Informationsgrundlage zu reagieren: Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe c) der Geschäftsord- Beschlussvorlage 177/2026 Seite 2 von 4 nung kann durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ein Beratungsgegenstand von der Tages- ordnung abgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint die nun beantragte Änderung der Geschäftsordnung aus Sicht der Verwaltung als nicht zwingend erforderlich. Die außerdem beantragte Regelung zur Bereitstellung von Präsentationen und sonstigen Sit- zungsunterlagen wird bereits seit dem 01.04.2026 praktiziert. Die Fraktionsvorsitzenden so- wie die Sprecherinnen und Sprecher der Gruppen wurden hierüber mit E-Mail vom 17.03.2026 informiert. Seitdem werden Präsentationen und sonstige entscheidungsrelevante Dokumente grundsätzlich öffentlich über das Rats-Info-Management (RIM) zur Verfügung gestellt. Aus technischen Gründen können Dateien im Tabellenformat (z.B. .xlsx) nicht unmittelbar im Rats-Info-Management (RIM) hinterlegt werden. Sofern entsprechende Dateien benötigt wer- den, werden diese auf Anfrage an das Ratsbüro in einem geeigneten Format bereitgestellt. Zu 2.: Die weitere Überarbeitung der Geschäftsordnung ist unabhängig von der Beschlussfassung zu 1. zu sehen. Sie erfolgt in Anlehnung an die GO NRW sowie an das Muster der Ge- schäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW (StGB NRW). Es ergibt sich bei fol- genden Regelungen inhaltlicher und/oder redaktioneller Änderungsbedarf: • § 17 Abs. 3 und 4: Änderung des Begriffs „Ratsmitglieder“ in „Mitglieder des Rates“ In Absatz 4 ist eine begriffliche Anpassung des notwendigen Quorums für geheime Abstim- mungen an § 50 Abs. 1 Satz 5 GO NRW vorgesehen. Die GO NRW sieht hier vor, dass ein Fünftel der Mitglieder des Rates und nicht - wie bisher in der Geschäftsordnung geregelt - ausschließlich ein Fünftel der Ratsmitglieder (hier wird der Bürgermeister nicht mitgezählt) notwendig sind. Das Quorum für namentliche Abstimmung (Absatz 3) wird ebenfalls hieran angepasst. • § 25 Abs. 7: Änderung des Satzes 1 und Ergänzung „Mitglieder anderer Ausschüsse“ Der Absatz 7 wird aufgrund der Änderung des § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW vom 10.07.2025 angepasst. Künftig sind neben Ratsmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern auch Mitglieder anderer Ausschüsse berechtigt, an nichtöffentlichen Sitzungen eines Aus- schusses als Zuhörerinnen und Zuhörer teilzunehmen. • § 25 Abs. 8: Neuer Absatz 8 „Die §§ 14 und 16 dieser Geschäftsordnung finden auf sachkundige Einwoh- ner/innen keine Anwendung.“ Der Absatz 8 wird neu eingefügt. Hintergrund ist die geänderte Rechtsauffassung der Kom- mentarliteratur, dass das Recht, Anträge zur Geschäftsordnung sowie Anträge zur Sache zu stellen, ausschließlich Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zusteht. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sind hiervon nicht erfasst. Die geänderte Rechtsaufassung ist auch in der Mustergeschäftsordnung des StGB NRW umgesetzt. Beschlussvorlage 177/2026 Seite 3 von 4 Die aufgrund des Beschlussvorschlags zu 1. vorgesehene Inkraftsetzung zum 01.01.2027 wird zum Anlass genommen, auch die weiteren Änderungen der Geschäftsordnung zu die- sem Zeitpunkt wirksam werden zu lassen. Im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung vermeidet die einheitliche Umsetzung einen mehrfachen Anpassungsaufwand innerhalb kur- zer Zeit und trägt damit unter anderem zur Rechtsklarheit und besseren Nachvollziehbarkeit der Regelungen bei. Da mit der späteren Umsetzung der übrigen Änderungsinhalte keine größeren Auswirkungen verbunden sind, erscheint eine gemeinsame Inkraftsetzung sämtli- cher Änderungen zum 01.01.2027 aus Sicht der Verwaltung zweckmäßig und sachgerecht. Erläuterung der Anlagen: Die Anlage 1 enthält die Fassungen der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der bei- den Beschlussvorschläge. Anlage 2 ist die dazugehörige Änderungsversion, in der die Ände- rungen im Vergleich zur aktuell gültigen Geschäftsordnung kenntlich gemacht wurden (Ände- rungen aufgrund des Beschlussvorschlags zu 1. in Rot und Änderungen aufgrund des Be- schlussvorschlags zu 2. in Blau). Als Anlage 3 ist der Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN vom 01.02.2026 beigefügt. Sichtvermerke Verfasser/in Mitzeichnung BM Markus Stegemann 13 10 III II Anlage 1: Geschäftsordnung (neue Fassung) Anlage 2: Geschäftsordnung mit den kenntlich gemachten Änderungen Anlage 3: Antrag Fraktion DIE GRÜNEN Beschlussvorlage 177/2026 Seite 4 von 4

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