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Antrag auf Prüfung der Möglichkeit der frühzeitigen Veränderungen des Abfallentsorgungssystems, hier: u. a. CDU-Antrag vom 20.01.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Hamminkeln
Datum2026-10-07
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, die Verwaltung solle die Möglichkeit einer frühzeitigen Veränderung des Abfallentsorgungssystems prüfen. Die Verwaltung beantwortet zentrale Fragen: Der aktuelle Vertrag endet 31.12.2027, eine Preisgleitklausel ist geregelt, die Gebührenbescheide erfordern derzeit eine Vollzeitstelle, und ein Wechsel zum Volumensystem würde höheren Personalaufwand bedeuten. Die gelbe Tonne kann frühestens 01.08.2028 eingeführt werden. Eine Grundsatzentscheidung ist im ersten Ausschuss 2027 erforderlich, zuvor soll eine Bürgerbefragung durchgeführt werden.

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Stadt Hamminkeln Der Bürgermeister Infrastruktur Brücken, Spielplätze und Abfallbeseitigung Vorlagen-Nr.: 2026/0224 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss / Gremium Sitzungstermin Bauausschuss 07.10.2026 Betreff: Antrag auf Prüfung der Möglichkeit der frühzeitigen Veränderungen des Abfallentsorgungs­ systems, hier: u. a. CDU-Antrag vom 20.01.2026 Sachverhalt und Begründung: Mit ihrem Antrag vom 20.01.2026 beantragt die CDU-Fraktion, die Verwaltung zu beauftragen, die Möglichkeit einer frühestmöglichen Veränderung des Abfallentsorgungssystems zu prüfen. Um auch die Bürger/innen der Stadt Hamminkeln bei der Entscheidung für eine zukünftige Ausge- staltung der Abfallentsorgung einzubinden, wurde seitens der Verwaltung ein Umfrageentwurf er- stellt, welcher in Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfall konkretisiert wurde und nun innerhalb der Bau- ausschusssitzung vom 07.10.2025 erneut zum Beschluss vorgelegt wird (siehe dazu Vorlage 2026/0223). Um den Fraktionen bis zur Grundsatzentscheidung, die im ersten Ausschuss 2027 zur fristgerechten Ausschreibung notwendig ist, bereits jetzt einige wichtige Themen in der Entscheidungsfindung mit- zugeben, sollen Grundlagen und grundlegende Informationen zum bestehenden Abfallentsorgungs- system sowie die Beantwortung der Fragen aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026 be- reits innerhalb dieser Mitteilungsvorlage betrachtet werden. Beantwortung der Fragen aus dem Antrag der CDU-Fraktion vom 20.01.2026: • Wie ist die aktuelle Vertragssituation hinsichtlich Laufzeit und Sonderkündigungsrecht aus- gestaltet? Antwort der Verwaltung: Die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2027. Der Vertrag kann vom Auftraggeber vor Vertragsablauf bei Vorliegen eines wichtigen Grun­ des ganz oder nur für Teilleistungen gemäß dem Angebot fristlos gekündigt werden. Die Gründe sind durch Abmahnungen innerhalb der gesetzlichen Fristen zu dokumentieren. • Lassen sich einzelne Parameter im laufenden Vertrag verändert? Antwort der Verwaltung: Eine Preisgleitklausel ist vertraglich geregelt, z. B. bei Veränderung der Personal- und Kraft­ stoffkosten, sowie bei Änderung gesetzlicher Vorschriften. • Wie hoch ist der derzeitige Personalaufwand in der Verwaltung, der im Zusammenhang mit der Erstellung der Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung steht? Antwort der Verwaltung: Die Erstellung aller Grundbesitzabgabenbescheide (Jahresbescheide + Änderungsbe­ scheide) wird derzeit im Fachdienst 20-3 in einer Vollzeitstelle gebündelt. • Welche Veränderungen der Personalaufwendungen ist bei der Abschaffung des Wiegesys- tems, auch hinsichtlich der dann wegfallenden Freimengenregelung der Windelentsorgung, zu erwarten? Antwort der Verwaltung: Die Veränderung des Personalaufwandes ist schwer abzuschätzen, da sich der Arbeitsauf­ wand verschiebt. Es ist aber mit einem Mehraufwand zu rechnen. Im Wiegesystem fällt das Hauptarbeitsvolumen zum Jahreswechsel an und wird hauptsäch­ lich durch das KRZN erledigt. Bei einem Volumensystem löst jede Einwohnerbewegung einen Arbeitsprozess aus, da für jeden Fall das bereitgestellte Behältervolumen überprüft werden muss. (In 2025 wurden im Bürgerbüro 4.403 Einwohnerbewegungen registriert). Dieser Abgleich ist nur manuell zu leisten, so dass wahrscheinlich mit einem höheren Per­ sonalaufwand zu rechnen ist, wobei die aus dem Mindestvolumen definierten Behälterange­ bote/Leerungsintervalle noch gar nicht definiert sind. Der Wegfall der Sonderfreimengenregelung wäre ein wesentlicher Beitrag zum Bürokratie­ abbau und zur Verringerung des Personalaufwandes. Bei der Sonderfreimengenregelung im Wiegesystem gibt es aber noch Verbesserungspoten­ zial. So könnte im Kleinkindbereich der einmalige Antrag für 3,5 Jahre eingeführt werden. Im Seniorenbereich könnte bei der Antragstellung eine medizinische Dauerhaftigkeit attestiert werden, was einer einmaligen Antragstellung gleichkäme. Diese Maßnahmen würden den unterjährigen Personalaufwand deutlich reduzieren. • Könnte die Abschaffung des Wiegesystems auch bei der Einhaltung der jetzigen Vertrags- bedingungen alleine durch eine verwaltungsseitige Veränderung der Abrechnung erreicht werden? Antwort der Verwaltung: Um die Gebührenbescheide weiterhin rechtssicher erstellen zu können, muss zunächst eine Satzungsänderung herbeigeführt werden. Des Weiteren ist der Wiegevorgang ein Vertrags­ bestandteil im aktuell laufenden Vertrag. Daher sieht die Verwaltung aktuell keine Möglichkeit eine verwaltungsseitige Änderung im laufenden Vertrag umzusetzen. • Zu welchem frühestmöglichen Zeitpunkt kann in Hamminkeln die Gelbe Tonne eingeführt werden, um die Gelben Säcke abzulösen? Antwort der Verwaltung: Die gelbe Tonne kann frühestens zum 01.08.2028 eingeführt werden. Dies hängt jedoch von der vertretenden Firma der Dualen Systeme ab. Die Verwaltung kann nur auf Anfrage der Dualen Systeme eine Systembeschreibung am o.g. Zeitpunkt abgeben. Auf die Entschei­ dungsfindung der Dualen Systeme hat die Stadt Hamminkeln wenig Einfluss. Mitteilungsvorlage 2026/0224 Seite 2 von 3 • Welche Möglichkeiten stehen der Stadt Hamminkeln zur Verfügung, um zukünftig eine wirk- same Nachverfolgung und ordnungsrechtliche Behandlung „Wilder Müllkippen“ vorzuneh- men? Antwort der Verwaltung: Diese Frage wurde bereits innerhalb der Mitteilungsvorlage 2026/0156 beantwortet. Fazit der Verwaltung Spätestens im ersten Sitzungszyklus 2027 muss eine Entscheidung über das gesamte Abfallsys- tem (Wiege-Volumensystem, Gelber Sack/Tonne) getroffen werden. Daher ist die zeitnahe Veröffentlichung der geplanten Bürgerbefragung erforderlich, um das Mei- nungsbild der Bürgerschaft mit in die Entscheidung einfließen lassen zu können. Hamminkeln, den 22.09.2026 gez. Bender gez. Payer Sachgebietsleitung Vorstandsbereichsleitung Anlage(n): 1. Antrag CDU_Abfallentsorgungssystem Mitteilungsvorlage 2026/0224 Seite 3 von 3

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